Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 725

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 725 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 725); 725 der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 5. September 1964 Teil II Nr. 84 Tag Inhalt Seite 19. 8. 64 Beschluß über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bereich des Ministeriums des Innern 725 19. 8. 64 Anordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bereich des Ministeriums des Innern - 725 24. 7. 64 Anordnung über die Errichtung des Zentralinstituts für Arbeitsschutz 726 Berichtigung r 728 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 728 Beschluß über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bereich des Ministeriums des Innern. Vom 19. August 1964 1. Es werden aufgehoben: a) die Verordnung vom 11. Februar 1958 über die Bildung und der Organisation freiwilliger iLuft-schutz-Helfer (GBl. I S. 124); b) die Verordnung vom 8. Januar 1953 über die Zulassung von Wasserfahrzeugen zum Verkehr und die Erteilung von Fahrerlaubnissen zum Führen von, Wasserfahrzeugen auf den Binnenwasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 77), die gleichlautende Verordnung vom 4. Juli 1962 (GBl. II S. 411), sowie die erste Durchführungsbestimmung vom 21. Januar 1953 (GBl. S. 169) und die Zweite Durchführungsbestimmung vom 19. März 1953 zur Verordnung vom 8. Januar 1953 (GBl. S. 471). 2. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei wird ermächtigt, die Organisierung der freiwilligen Mitarbeit der Bevölkerung im Luftschutz durch Anordnungen und Weisungen neu zu regeln. 3. Dieser Beschluß tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. August 1964 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei I. V.: Grünstein Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bereich des Ministeriums des Innern. Vom 19. August 1964 §1 Folgende gesetzliche Bestimmungen sind gegenstandslos und werden aufgehoben: 1. Anordnung vom 24. November 1958 über das Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer (GBl. I S. 869); 2. Luftschutzariordnung Nr. 1 vom 3. September 1959 Aufklärung der Beschäftigten in den sozialistischen Betrieben, dem Staatsapparat und staatlichen Einrichtungen über die Gefahren und das Verhalten bei Angriffen aus der Luft (GBl. I S. 673); 3. Luftschutzanordnung Nr. 2 vom 3. November 1959 Aufbau des Erweiterten Selbstschutzes im Luftschutz - (GBl. I S. 885); 4. Luftschutzanordnung vom 3. November 1959 Aufbau des Betriebsluftschutzes 5. Luftschutzanordnung vom 24. März 1960 über den Aufbau des Selbstschutzes der Bevölkerung im Luftschutz (abgedruckt in: Luftschutz-Informationen“, Mitteilungsblatt des Ministeriums des Innern Nr. 9. April 1960); 6. Erste Durchführungsbestimmung vom 27. Dezember 1955 zur Verordnung über die Führung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln (GBl. I 1956 S. 69). §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. August 1964 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel * nicht veröffentlicht Stoph Erster Stellvertreter des Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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