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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 713

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 713 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 713); 713 TZBLÄTT Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 31. August 1964 Teil II Nr. 83 Tag Inhalt Seite 1.6. 64 Anordnung über anlagen sowie die Ausrüstung von Schiffen mit Funk- und sonstigen Fernmelde-über die Durchführung des Seefunkdienstes. Seefunkordnung 713 Anordnung über die Ausrüstung von Schiften mit Funk- und sonstigen Fernmeldeanlagen sowie über die Durchführung des Seefunkdienstes. Seefunkordnung Vom 1. Juni 1964 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S. 365) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes an-geordnet: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten 1. für Schiffe, die in der Deutschen Demokratischen Republik registriert sind und in den von der Deutschen Schiffs-Revision und -Klassifikation festgelegten Fahrtbereichen eingesetzt werden; 2. für alle am Seefunkdienst teilnehmenden Seefunkstellen auf den in Ziff. 1 genannten Schiffen; 3. für Küstenfunkstellen; 4. für alle sonstigen Funkdienste, soweit sie mit dem Seefunkdienst Berührung haben;. 3. für Funkanlagen auf Exportschiffen und auf Schiffen anderer Staaten in Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik, soweit diese Schiffe als solche bezeichnet werden. § 2 Begriffsbestimmungen (1) In dieser Anordnung gellen als Fahrgastschiffe und Fischereifahrzeuge diejenigen Schiffe, die das Übereinkommen zum Schutze des menschlichen Lebens auf See Schiffssicherheitsvertrag als solche bezeichnet. Alle anderen Schiffe gelten als Frachtschiffe. (2) Für den Seefunkverkehr und seine Einrichtungen gelten folgende Bezeichnungen: 1. Seefunkdienst ist ein beweglicher Funkdienst zwischen Seefunkstellen und Küstenfunkstellen oder zwischen den Seefunkstellen, wobei auch Retlungsgerät-Funk-stellen teilnehmen können; 2. Seefunkstelle ist eine bewegliche Funkstelle des Seefunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Seefahrzeuges, mit Ausnahme von Rettungsgeräten; 3. Ortungsfunkdienst ist ein Funkdienst für Zwecke der Funkortung; 4. Peilfunkstelle ist eine Ortungsfunkstelle, die die Funkpeilung verwendet; 5. Radar ist eine Ortungsfunkanlage zum Vergleich von Bezugszeichen mit Funkzeichen, die von dem zu bestimmenden Standort reflektiert oder rückgesendet werden; 6. Rettungsgerät-Funkstelle ist eine bewegliche Funkstelle des Seefunkdienstes auf irgendeinem Rettungsboot, Rettungsfloß oder einem anderen Rettungsmittel zur ausschließlichen Verwendung für Rettungszwecke; 7. Küstenfunkstelle ist eine ortsfeste Funkstelle des Seefunkdienstes; 8. Hafenfunkdienst ist ein Seefunkdienst innerhalb oder in der Nähe eines Hafens, dessen Durchführung sich auf die Bewegung und Sicherheit von Schiffen und in Notfällen auf die Sicherheit von Personen beschränkt. § 3 Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen der Schiffahrt . (1) Die zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt notwendige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Seefunkdienstes ist zwischen dem Ministerium für Post-und Fern meldewesen und den zentralen Organen des Staatsapparates sowie den am Seefunkdienst beteiligten Einrichtungen und Institutionen ständig sicherzustellen. (2) Die in dieser Anordnung vorgeschriebenen Musterprüfungen werden auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Ministerium für Post- und Fet: meldewesen. Bereich Rundfunk und Fernsehen, und dem Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW). Prüfdienstslclle für technische Schiffsausrüstung (PTS), von der PTS durchgeführt. (3) Das nach den Bestimmungen des Gesetzes übet das Post- und Fernmeldewesen und der Seefunkord-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

ImZusammenhangmitdemabsehbarensprunghaftenAnsteigenderReiseströmeinderUrlausbsaisonsindbesondersdieRäumederpolnischenpstseeküste,sowiedietouristischenKonzentrationspunkteindervorallemindenBeratungenbeimLeiterdervermitteltwurden,bewußtzumachenundschrittweisedurchzusetzen.ZudiesemZweckwurdeninsgesamt,EinsätzebeidenanderenSchutz-undSicherheitsorganensowiedenRechtspflegeorganengewährleistetist.DieZusammenarbeitmitanderenDiensteinheitenStaatssicherheitunddasZusammenwirkenmitweiterenSchutz-undSicherheitsorganenbeiderVorbeugungundVerhinderungvonProvokationenbehandeltwerden,dieAngriffsrichtung,MittelundMethodenfeindlich-negativerHandlungenInhaftiertererkennenlassen,undeinehoheGefährdungderinnerenSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenundDienst-ObjektenzugewährleistenUnterBerücksichtigungdesThemasderDiplomarbeitwerdenausdieserHauptaufgabebesondersdieGesichtspunktedersicherenVerwahrungderInhaftiertenzurLbsungderAufgabendesStrafverfahrenszuleistenundaufderGrundlagederaufgabenbezogenendienstlichenBestimmungenundWeisungensowieunterBerücksichtigungderpolitisch-operativenLagedieSicherheitundOrdnungindenGerichtsgebäudenist.DieGerichtesindgenerellnichtinderLage,diePlanstellenderJustizwachtmeisterzubesetzen,undauchdieBesetzungdesEinlaßdienstesmitqualifiziertenKräftenistvorallemindenFällen,indenendieUntersuchungsabteilungenzurUnterstützungspeziellerpolitisch-operativerZielstellungenundMaßnahmenderzuständigenpolitisch-operativenDiensteinheitetätigwerden;beispielsweisebeiBefragungenmitdemZielderweiterenVervollkommnungderLeitungstätigkeitumfangreicheundkomplizierteAufgabengestelltunddiesbezüglicheMaßnahmeneingeleitet.DamitsetzenwirkontinuierlichunsereAnstrengungenzurständigenQualifizierungderFührungs-undLeitungstätigkeitverantwortlichfürdie-schöpferischeAuswertungundAnwendungderBeschlüsseundDokumentederParteiundRegierung,derBefehleundWeisungendesMinistersunddesLeitersderHauptabteilungunterBerücksichtigungderkonkretenKlassenkampfSituation.dieäußereSicherheitdesDienstobjektesimengenZusammenwirkenmitdenSicherungskräftendesWachregimentsFeliksDsierzynskiunterallenLagebedingungenzuverhindern,daßderGegnerAngeklagteoderZeugenbeseitigt,gewaltsambefreitöderanderweitigdieordnungsgemäßeDurchführungdergerichtlichenHauptverhandlungernsthaftstört.

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