Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 704

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 704 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 704); 704 Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 21. August 1964 (2) Die Akkreditivstellung zur Sicherung der Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Lieferung oder Leistung darf verlangt werden. (3) Ausnahmen zum Abs. 1 regeln a) die zuständigen zentralen Staatsorgane im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen für die zentralgeleiteten Betriebe und die bezirksgeleiteten Betriebe der Wirtschaftsräte der Bezirke, die dem Volkswirtschaftsrat unterstehen, b) der Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen für den sozialistischen Einzelhandel, c) der Leiter des Wirtschaftsrates des Bezirkes im Einvernehmen mit dem Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes für die dem Wirtschaftsrat des Bezirkes unterstehenden Betriebe, d) die übergeordneten örtlichen Räte im Einvernehmen mit dem zuständigen Leiter der Abteilung Finanzen für die übrigen örtlichgeleiteten Betriebe. a Planung und Abrechnung langfristiger Einzelfertigungen §3 (1) Die im § 1 Abs. 1 genannten Betriebe haben langfristige Einzelfertigungen, die mindestens einen planmäßigen Produktionsdurchlauf von 90 Tagen haben, gemäß § 5 Abs. 4 Buchst, b der Anordnung vom 19. Januar 1959 über die Planung und Finanzierung der Umlaufmittel in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 46) zu planen und gesondert abzurechnen. (2) Die Planung und Abrechnung von langfristigen Einzelfertigungen nach Abs. 1 hat nach Baugruppen oder Bauabschnitten zu erfolgen. Die bestehenden Bestimmungen für die Planung und Abrechnung von Baugruppen oder Bauabschnitten sind hierbei anzuwenden. (3) Langfristige Einzelfertigungen für den Export sind gegenüber dem Außenhandelsunternehmen nach exportfähigen Baugruppen oder Bauabschnitten abzurechnen. Entsprechen diese nicht den im Betriebsplan enthaltenen Baugruppen oder Bauabschnitten, so können die zuständigen Kreditinstitute für den hierdurch auftretenden zeitweiligen zusätzlichen Finanzbedarf Kredite entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewähren. (4) Langfristige Einzelfertigungen für Investitionen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen für Investitionen zu behandeln. (5) Langfristige Leistungen im Rahmen der Forschung, Entwicklung und Pro.iektierung sind nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu planen und abzurechnen. §4 (1) Soweit Betriebe gemäß § 1 Abs. 1 mit Betrieben anderer Eigentumsformen Verträge über langfristige Einzelfertigungen abschließen, sind in den Lieferverträgen die Grundsätze des § 3 sinngemäß anzuwenden. (2) Reichen die eigenen Mittel der Betriebe anderer Eigentumsformen zur Finanzierung langfristiger Einzelfertigungen bis zur Abrechnung einer Baugruppe oder eines Bauabschnittes nicht aus, so können, sofern nicht Genehmigungen nach § 5 erteilt sind, die zuständigen Kreditinstitute für den hierdurch auftretenden zeitweiligen zusätzlichen Finanzbedarf Kredite entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewähren. §5 Die den produzierenden Betrieben fachlich übergeordneten Organe regeln in Zweifelsfällen die Berechtigung der Planung und Abrechnung für langfristige Einzelfertigungen; sie sind berechtigt, in Ausnahmefällen Abrechnung nach Zeitabschnitten zu genehmigen. Schlußbestimmungeil §6 tlbergangsrcgelungen Die bereits getroffenen Ausnahmeregelungen behalten Gültigkeit, sofern sie dem § 2 Abs. 3 und dem § 5 entsprechen, anderenfalls erlöschen sie am 31. Dezember 1964. §7 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin,-den 31. Juli 1964 Der Minister der Finanzen Rumpf Anordnung \ über die Einrichtung eines Studiums der pädagogischen Psychologie an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Vom 1. August 1964 Im Einvernehmen mit dem Minister für Volksbildung und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Am Institut für Psychologie der Karl-Marx-Uni-versität Leipzig wird ein Studium der pädagogischen Psychologie eingerichtet. (2) Die Ausbildung dient der Qualifizierung von Mitarbeitern des Bildungswesens auf dem Gebiet der pädagogischen Psychologie. Die Ausbildung schließt mit dem Erwerb eines Teilstaatsexamens bzw. mit dem akademischen Grad eines „Diplom-Psychologen“ ab.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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