Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 704

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 704 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 704); 704 Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 21. August 1964 (2) Die Akkreditivstellung zur Sicherung der Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Lieferung oder Leistung darf verlangt werden. (3) Ausnahmen zum Abs. 1 regeln a) die zuständigen zentralen Staatsorgane im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen für die zentralgeleiteten Betriebe und die bezirksgeleiteten Betriebe der Wirtschaftsräte der Bezirke, die dem Volkswirtschaftsrat unterstehen, b) der Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen für den sozialistischen Einzelhandel, c) der Leiter des Wirtschaftsrates des Bezirkes im Einvernehmen mit dem Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes für die dem Wirtschaftsrat des Bezirkes unterstehenden Betriebe, d) die übergeordneten örtlichen Räte im Einvernehmen mit dem zuständigen Leiter der Abteilung Finanzen für die übrigen örtlichgeleiteten Betriebe. a Planung und Abrechnung langfristiger Einzelfertigungen §3 (1) Die im § 1 Abs. 1 genannten Betriebe haben langfristige Einzelfertigungen, die mindestens einen planmäßigen Produktionsdurchlauf von 90 Tagen haben, gemäß § 5 Abs. 4 Buchst, b der Anordnung vom 19. Januar 1959 über die Planung und Finanzierung der Umlaufmittel in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 46) zu planen und gesondert abzurechnen. (2) Die Planung und Abrechnung von langfristigen Einzelfertigungen nach Abs. 1 hat nach Baugruppen oder Bauabschnitten zu erfolgen. Die bestehenden Bestimmungen für die Planung und Abrechnung von Baugruppen oder Bauabschnitten sind hierbei anzuwenden. (3) Langfristige Einzelfertigungen für den Export sind gegenüber dem Außenhandelsunternehmen nach exportfähigen Baugruppen oder Bauabschnitten abzurechnen. Entsprechen diese nicht den im Betriebsplan enthaltenen Baugruppen oder Bauabschnitten, so können die zuständigen Kreditinstitute für den hierdurch auftretenden zeitweiligen zusätzlichen Finanzbedarf Kredite entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewähren. (4) Langfristige Einzelfertigungen für Investitionen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen für Investitionen zu behandeln. (5) Langfristige Leistungen im Rahmen der Forschung, Entwicklung und Pro.iektierung sind nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu planen und abzurechnen. §4 (1) Soweit Betriebe gemäß § 1 Abs. 1 mit Betrieben anderer Eigentumsformen Verträge über langfristige Einzelfertigungen abschließen, sind in den Lieferverträgen die Grundsätze des § 3 sinngemäß anzuwenden. (2) Reichen die eigenen Mittel der Betriebe anderer Eigentumsformen zur Finanzierung langfristiger Einzelfertigungen bis zur Abrechnung einer Baugruppe oder eines Bauabschnittes nicht aus, so können, sofern nicht Genehmigungen nach § 5 erteilt sind, die zuständigen Kreditinstitute für den hierdurch auftretenden zeitweiligen zusätzlichen Finanzbedarf Kredite entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewähren. §5 Die den produzierenden Betrieben fachlich übergeordneten Organe regeln in Zweifelsfällen die Berechtigung der Planung und Abrechnung für langfristige Einzelfertigungen; sie sind berechtigt, in Ausnahmefällen Abrechnung nach Zeitabschnitten zu genehmigen. Schlußbestimmungeil §6 tlbergangsrcgelungen Die bereits getroffenen Ausnahmeregelungen behalten Gültigkeit, sofern sie dem § 2 Abs. 3 und dem § 5 entsprechen, anderenfalls erlöschen sie am 31. Dezember 1964. §7 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin,-den 31. Juli 1964 Der Minister der Finanzen Rumpf Anordnung \ über die Einrichtung eines Studiums der pädagogischen Psychologie an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Vom 1. August 1964 Im Einvernehmen mit dem Minister für Volksbildung und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Am Institut für Psychologie der Karl-Marx-Uni-versität Leipzig wird ein Studium der pädagogischen Psychologie eingerichtet. (2) Die Ausbildung dient der Qualifizierung von Mitarbeitern des Bildungswesens auf dem Gebiet der pädagogischen Psychologie. Die Ausbildung schließt mit dem Erwerb eines Teilstaatsexamens bzw. mit dem akademischen Grad eines „Diplom-Psychologen“ ab.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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