Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 68

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 68 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 68); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 31. Januar 1964 es Beschlüsse im jeweiligen Arbeitsbereich zu treffen. Die Erläuterung und Beratung der Aufgaben durch die Leiter an Ort und Stelle und die Berichterstattung über die Durchführung der gestellten Aufgaben usw. sind weitaus mehr als bisher anzuwenden. 3. Der Anteil der Kader mit, Hoch- und Fachschulausbildung sowie mit Betriebserfahrung ist im Ministerium der Finanzen und den ihm unterstellten Finanzorganen zu erhöhen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Ver- grüßerung des Anteils der Frauen mit Hoch-und Fachschulabschluß und ihrem Einsatz in leitende Funktionen zu schenken. 4. Das Ministerium der Finanzen und die anderen Finanzorgane müssen stärkeren Ein,flu ß auf die Gestaltung der Ausbildung der Finanzkader an den Hoch- und Fachschulen entsprechend den Erfordernissen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft nehmen. Das Lehrmaterial der Fachschule für Finanz-Wirtschaft ist zu überprüfen und so zu verändern, daß die Grundprobleme des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft umfassend behandelt werden. 5. Es ist zu sichern, daß die in den Finanzorganen tätigen Absolventen der Hoch- und Fachschulen durch besondere Formen der Weiterbildung, Lehrgänge u. a. die neuesten Erkenntnisse auf ihrem speziellen Fachgebiet erwerben können. 6. Die Lehrkräfte auf dem Gebiet der Finanzökonomie sind durch die Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Durchführung von Praktika, Erfüllung von Forschungsaufträgen sowie einen ständigen Kontakt mit- einzelnen Betrieben und Finanzorganen weiter zu qualifizieren. VII. Die Vervollkommnung und Weiterentwicklung der Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Finanzen 1. Die Forschungsarbeit ist für die nächste Zeit auf folgende Schwerpunkte zu konzentrieren: Vervollkommnung der wissenschaftlichen Grundlagen der Rolle der Finanzer irr. neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Wirkungsweise der Finanzen im System der ökonomischen Hebel; ‘ Möglichkeiten der Anwendung mathematischer Methoden in der Finanzökonomie und der maschinellen Rechentechnik bei den Finanzorganen; Weiterentwicklung der finanziellen Jahresund Perspektivplanung, Verbesserung der Finanzbilanzen und Anwendung von Verflechtungsbilanzen im Finanzsyslem im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Perspektiv- und Jahresplanung; Entwicklung der Finänzbeziehungen der Republik zu den Ländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. 2. Zur Sicherung einer konzentrierten, auf die Schwerpunkte gerichteten und rationellen Forschungstätigkeit wird beim Ministerium der Finanzen ein finanzökonomisches Forschungsinstitut gebildet. Der Plan der Forschungsarbeit des Instituts ist mit dem Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission abzustimmen. Das Institut hat folgende Aufgaben: eine Reihe von Forschungsarbeiten selbst durchzuführen; Wissenschaftler und erfahrene Praktiker zur Forschungsarbeit heranzuziehen und eng mit den Finanzinstituten an Universitäten und Hochschulen zusammenzuarbeiten; die Forschung auf dem Gebiet dar Finanzen mit der von der Staatlichen Plankommission geleiteten gesamtökonomischen Forschung eng zu verbinden; die Organisierung und Auswertung der wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Finanzökonomie zu koordinieren; die Dokumentation und Information für die Finanzökonomie zu entwickeln. Das Institut untersteht dem Minister der Finanzen unmittelbar. Vm. Die Anwendung moderner Mittel und Methoden zur Verbesserung der Kontrolle der Wirtschaft durch die Mark Zur Verstärkung und Verbesserung der Kontrolle des- Wirtschaft durch die Mark organisiert das Ministerium der Finanzen in Übereinstimmung mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik gemeinsam mit den anderen Finanzorganen die Zusammenfassung und Auswertung der sich in ihrem Buchwerk niederschlagenden Zahlungsund Verrechnungsvorgänge mit Hilfe moderner Datenverarbeitungsmaschinen für eine zeitnahe und schnelle Berichterstattung über die aus den Geld- und Finanzbeziehungen erkennbaren volkswirtschaftlichen Probleme. In Verbindung damit wird die Abrechnung des Staatshaushaltsplanes, der Kredit- und Valutapläne durch den Einsatz moderner Buchungsautomaten rationalisiert. Das Ministerium der Finanzen nutzt die sich aus der Abrechnung ergebenden Erkenntnisse für die Analyse der vielseitigen Wechselbeziehungen in der Volkswirtschaft aus und schafft zugleich Voraussetzungen, diese Beziehungen in Verflechtungsbilanzen zu erfassen. IX. Die Leitung des Ministeriums der Finanzen L Das Ministerium der Finanzen wird nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Minister geleitet. Er ist gegenüber dem Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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