Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 67

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 67 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 67); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 31. Januar 1964 67 2. Die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes ist das Fachorgan des Rates des Bezirkes für die Planung des Bezirkshaus--'haltes, der Kreditentwicklung für die dem Bezirk unterstellten bzw. zugeordneten Teile der Wirtschaft und der Valutamittel für den Verantwortungsbereich des Rates des Bezirkes. Die Abteilung Finanzen ist verantwortlich für die Planung, die Kontrolle der richtigen Berechnung bzw. Festsetzung und des Einzuges der Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsabgabe für die durch die K: e der Bezirke und Räte der Kreise geleitete volkseigene Wirtschaft und der Steuern und Verbrauchsabgaben. Entsprechend den Veränderungen in der Planung und Leitung der Volkswirtschaft haben sich die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte in ihrer Finanzkontrolltätig-keit stärker auf den zweckmäßigen und nutzbringenden Einsatz der Mittel für die örtliche Versorgungswirtschaft, die gesellschaftliche Konsumtion und das Wohnungswesen zu konzentrieren. Das Ministerium der Finanzen hat Vorschläge auszuarbeiten, wie die Kontrolle der richtigen Erhebung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe der zentralgeleiteten volkseigenen Wirtschaft zu organisieren ist. 3. Die für die Finanzabteilungen der Räte der Bezirke genannten Aufgaben gelten entsprechend für die Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise, wobei diese für die Festsetzung und den Einzug der Steuern entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind. 4. Mit der schrittweisen Übergabe der durch die örtlichen Räte geleiteten Industriebetriebe an die Wirtschaftsräte der Bezirke und der bereits erfolgten Übergabe der landwirtschaftlichen Produktionsbetriebe an die Landwirtschaftsräte werden große Teile der Einnahmen und Ausgaben der Räte der Kreise und Bezirke in den Haushalt der Republik verlagert. Das Ministerium der Finanzen muß deshalb Maßnahmen ausarbeiten, wie die planmäßige Finanzierung der Aufgaben der örtlichen Räte verändert werden muß. 5. Mit der Ausgliederung der örtlich geleiteten Industriebetriebe aus dem Zuständigkeitsbereich der örtlichen Räte geht die Verantwortung für die Aufstellung und Durchführung der finanziellen Pläne dieser Betriebe auf die Wirtschaftsräte der Bezirke über. Das Ministerium der Finanzen beurteilt die Vorschläge zu den Jahresplänen der Wirtschaftsräte der Bezirke und gibt an die zuständige Abteilung des Volkswirtschaft stales seine Stellungnahme. Es nimmt an den Rechenschaftslegungen der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke vor dem Volkswirtschaftsrat teil. 6. Da die Betriebe des Wirtschaftsrates des Bezirkes ihre Haushaltsabführungen nicht mehr an die Finanzabteilungen der Räte der Kreise, sondern an die Wirtschaftsräte der Bezirke leisten, neue Haushaltsbeziehungen zwischen den Wirtschaftsräten der Bezirke und dem Staatshaushalt entstehen, wird der Deutschen Notenbank die Verantwortung für die Überprüfung und Bestätigung der Quartalskassenpläne der Wirtschaftsräte der Bezirke und die Kontrolle ihrer Durchführung im Rahmen der bestätigten Jahrespläne übertragen. Sie hat insbesondere die planmäßige Abführung der dem Haushalt zustehenden Einnahmen zu kontrollieren. Der Minister der Finanzen hat zu sichern, daß bei der schrittweisen Überleitung der vorgenannten Aufgaben von den Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte auf die Deutsche Notenbank die Wirksamkeit der Finanzkontrolle weiter erhöht wird. 7. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, gegenüber den Wirtschaftsräten der Bezirke, den Landwirtschaftsräten der Bezirke und den Landwirtschaftsräten der Kreise schlägt das Ministerium der Finanzen vor, wie die Finanzorgane, insbesondere die Bezirks- und Kreisfilialen der Banken, die Arbeit der örtlichen Volksvertretungen unterstützen. VI. Die Qualifizierung der Leiter und Mitarbeiter der Finanzorgane Die Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft erfordert, die Qualifizierung der Leiter und Mitarbeiter des Ministeriums der Finanzen und der anderen Finanzorgane in folgender Richtung zu verbessern: 1. Alle Qualifizierungsmaßnahmen müssen zum Ziel haben, den Leitern und Mitarbeitern für die Lösung ihrer Aufgaben umfassende Kenntnisse in der Finanzökonomie sowie ein konkretes Wissen über -die gesamtvolkswirtschaftlichen Probleme, das Wirken der ökonomischen Gesetze und Kategorien, die Ökonomik und Technologie der Zweige ihres. Verantwortungsbereiches und in der Anwendung mathematischer Methoden in der Finanzökonomie zu vermitteln. 2. Es ist notwendig, die Kader vor allem im Prozeß der Lösung neu gestellter Aufgaben zu qualifizieren. Eine Grundaufgabe zur systematischen Erhöhung der Qualifikation der Leiter besteht darin, die Beschlüsse von Partei und Regierung in den Leitungskollektiven seminaristisch durchzuarbeiten, griind-' lieh die bisher erreichten Arbeitsergebnisse zu analysieren und darauf aufbauend konkrete Festlegungen für die Durchsetzung der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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