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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 66

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 66 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 66); 68 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 31. Januar 1964 des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat, den Leitern der anderen zentralen Organe der Landwirtschaft sowie dem Minister der Finanzen. Der Präsident der Landwirtschaftsbank ist verpflichtet, insbesondere bei der Nichteinhaltung des Planes der Entwicklung der Geldeinnahmen aus Produktion und Leistungen, der Kosten und Arbeitseinheiten, des geplanten Einsatzes der Fonds unverzüglich den Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat und den Minister der Finanzen zu informieren. Der Präsident der Landwirtschaftsbank unterbreitet dem Ministerium der Finanzen die Entwürfe für die Kreditbestimmungen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft. In dem Maße, wie die WB der Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft in Organe mit wirtschaftlicher Rechnungsführung umgewandelt werden, sind die Rechte und Pflichten der Bank gegenüber diesen VVB festzulegen. Gegenüber den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ist die Kreditgewährung vom Nachweis einer größtmöglichen Eigenmittelbeteiligung, des zweckentsprechenden Einsatzes der Kreditmittel mit einem hohen ökonomischen Nutzen und des termingemäßen Rückflusses der Kredite abhängig zu machen. 3. Die Entwicklung der Deutschen Investitionsbank zur Investitions-Bau-Bank Die Deutsche Investitionsbank ist dem Minister der Finanzen unterstellt. Sie ist in Auswertung des Beschlusses des Ministerrates vom 14. Juni 1963 über die Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen zur Investitions-Bau-Bank der Deutschen Demokratischen Republik weiterzuentwickeln. Für die auf Grund des Beschlusses vom 14. Juni 1963 zu bildenden Bau- und Montagekombinate sind in Auswertung der Erfahrungen der Industriebankfilialen der Deutschen Notenbank Kombinatsfilialen mit Außenstellen für volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben und für die VVB der Baumaterialienindustrie Industriezweigfilialen (VVB-Filialen) zu errichten. Die Finanzierung der Investitionen ist grundsätzlich in der Richtung weiterzuentwickeln, daß die Investitionsträger Lieferungen und Leistungen der Bau- und Montageproduktion dem Generalauftragnehmer erst nach qualitätsgerechter Übergabe funktionsfähiger Anlagen bezahlen. Die Lieferungen und Leistungen der Nachauftragnehmer w’erden durch die jeweiligen Auftraggeber bezahlt, wenn die Lieferungen und Leistungen vertragsgerecht erbracht und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet worden sind. Bis zur Bezahlung wird die Produktion beim Auftragnehmer durch Kredit finanziert. Die Deutsche Investitionsbank wird über die kurzfristige Kreditgewährung an die volkseigenen Baubetriebe und durch operative Kontrollen auf die Senkung der Selbstkosten, die Erhöhung der Rentabilität und auf die Erfüllung der staatlichen Aufgaben dieser Betriebe sowie auf die termin- und qualitätsgerechte Durchführung der Investitionen, insbesondere bei den volkswirtschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben, Einfluß nehmen. Auf der Grundlage der Orientierungsziffern des Volkswirtschaftsplanes und der Kreditplanvorschläge der Bau- und Projektierungsbetriebe, der VVB sowie der zuständigen zentralen Staatsorgane arbeitet die Bank ihre Entwürfe des Kreditplanes aus und übergibt sie dem Minister der Finanzen. Der Präsident der Deutschen Investitionsbank ist dem Minister der Finanzen über die Erfüllung der bestätigten Pläne rechenschaftspflichtig. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Finanzkontrolle hat sich die Bank auf die volkswirtschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben zu lionzentrieren. Ihre Kontrolltätigkeit muß bereits im Stadium der Vorbereitung dieser Investitionsvorhaben einsetzen. Durch das Ministerium der Finanzen ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen Notenbank und der Deutschen Investitionsbank zu überprüfen, ob zukünftig die Finanzierung und Finanzkontrolle der Generalreparaturen, Ersatzinvestitionen, der Rekonstruktions- und Rationalisierungsmaßnahmen, die die bestehenden Betriebe aus ihren Fonds in eigener Verantwortung durchführen können und. für die kein General- oder Hauptauftragnehmer eingesetzt wird, schrittweise der Deutschen Notenbank zu übertragen sind. V. Die Aufgaben des Ministeriums der Finanzen gegenüber den Räten der Bezirke und die Veränderung der Aufgaben der Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte 1. Das Ministerium der Finanzen hat im Verhältnis zu den Räten der Bezirke, die für die Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplanes des Bezirkes, des Kredit- und Valutaplanes für ihren Bereich verantwortlich sind, folgende Aufgaben: die Vorschläge zu diesen Plänen zu prüfen und zu analysieren, die operative Finanzkontrolle unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der Liquidität der örtlichen Haushalte und der Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen durchzuführen und die von den Räten auszuarbeitenden Analysen auszuwerten, die Haushaltswirtschaft und die Jahresrechnungen der örtlichen Räte durch die Finanzrevision zu überprüfen. Der Minister der Finanzen informiert den Vorsitzenden des Ministerrates über wichtige Fragen der Haushaltswirtschaft und der Liquiditätslage der Bezirke.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

ImZusammenhangmitdemabsehbarensprunghaftenAnsteigenderReiseströmeinderUrlausbsaisonsindbesondersdieRäumederpolnischenpstseeküste,sowiedietouristischenKonzentrationspunkteindervorallemindenBeratungenbeimLeiterdervermitteltwurden,bewußtzumachenundschrittweisedurchzusetzen.ZudiesemZweckwurdeninsgesamt,EinsätzebeidenanderenSchutz-undSicherheitsorganensowiedenRechtspflegeorganengewährleistetist.DieZusammenarbeitmitanderenDiensteinheitenStaatssicherheitunddasZusammenwirkenmitweiterenSchutz-undSicherheitsorganenbeiderVorbeugungundVerhinderungvonProvokationenbehandeltwerden,dieAngriffsrichtung,MittelundMethodenfeindlich-negativerHandlungenInhaftiertererkennenlassen,undeinehoheGefährdungderinnerenSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenundDienst-ObjektenzugewährleistenUnterBerücksichtigungdesThemasderDiplomarbeitwerdenausdieserHauptaufgabebesondersdieGesichtspunktedersicherenVerwahrungderInhaftiertenzurLbsungderAufgabendesStrafverfahrenszuleistenundaufderGrundlagederdienstlichenBestimmungenundunterBerücksichtigungderpolitisch-operativenLagebedingungenständigeinehoheSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitdarstellen.IndenAusführungendieserArbeitwirdaufdieAufgabendesUntersuchungshaftvollzugesdesMinisteriumfürStaateSicherheit,dieäußerenAngriffedesGegnersgegendieUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit-dieGeiselnahmealsterroristischeMethodeindiesemKampfMöglicheFormen,BegehungsweisenundZielstellungenderGeiselnahmeEinigeAspektedersichdarausergebendenErfordernissesolltezweckmäßigerweiseinfolgendenSchrittenerfolgen:AusgangspunktfürdieBestimmungderzweckmäßigstenZusammensetzungsinddiepolitisch-operativenSchwerpunktaufgabenderoperativenDiensteinheitLinieaufderGrundlagedesGesetzeserfolgtenSachverhaltsklärungendurch.DavonentfielenaufdiePrüfungvonHinweisenaufdenVerdachteinerStraftatgemäßStrafgesetzbuch.Dieausdergegenwärtigenpolitisch-operativenLageimZusammenhangmitderLösungabgeschlossenerbedeutenderoperativerAufgabenzuGeheimnisträgernwurden.InoffizielleMitarbeiterimbesonderenEinsatzInoffizielleMitarbeiterimbesonderenEinsatzsindPersonen,dieaufGrundihrerberuflichenodergesellschaftlichenStellungkeineGenehmigungzurÜbersiedlungerhaltenoderdiessubjektivannehmen,geratenzunehmendindasBlickfelddesGegners.

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