Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 65

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 65 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 65); 63 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 31. Januar 1934 antwortlich für, die Durchführung des Kredit-planes der Deutschen Notenbank einschließlich der planmäßigen Entwicklung der Bargeldemission entsprechend der Planbestätigung, die durch den Minister der Finanzen auf der Grundlage des vom Ministerrat beschlossenen Kreditplanes vorgenommen wird. Die Deutsche Notenbank hat die speziellen Bestimmungen über die Kreditierung und den 1 Zins für die Industrie, den Handel, das Transport- und Nachrichtenwesen sowie den Außenhandel auszuärbeiten. Sie ist weiterhin verantwortlich für die Ausarbeitung der Grundsätze des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs und seine Durchführung. Die Industriebankfilialen der Deutschen Notenbank sind für die Bestätigung der Quartalskassen- und Quartalskreditpläne der WB im Rahmen der bestätigten Jahrespläne verantwortlich. Sie haben die Durchführung der Quartalskassenpläne, insbesondere die planmäßige Abführung der dem Haushalt zustehenden Einnahmen und die Durchführung der Quartalskreditpläne zu kontrollieren. Damit werden die Industriebankfilialen das operative Finanzkontrollörgan gegenüber den VVB. Nach den gleichen Gesichtspunkten wird die operative Finanzkontrolle gegenüber den Wirtschaftsräten der Bezirke entwickelt. Der Präsident der Deutschen Notenbank hat den Minister der Finanzen über die Erfüllung der Haushaltsverpflichtungen durch die VVB und über die von der Deutschen Notenbank zur Sicherung der Planerfüllung getroffenen Maßnahmen zu unterriehien. Er übergibt dem Minister der Finanzen die Berichte der Deutschen Notenbank über die Kontrolle der Plandurchführung zur analytischen Auswertung. 2. Die Entwicklung der Deutschen Bauernbank zur Landwirtschaftsbank Die Deutsche Bauernbank ist gemäß dem Beschluß des Staatsrates vom 11. Februar 1963 zur Landwirtschaftsbank als staatliche Bank der Deutschen Demokratischen Republik für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft weiterzusntwickeln. Die Landwirtschaftsbank ist dem Minister der Finanzen unterstellt. Die Landwirtschaftsbank nimmt über die Ausreichung und den Einzug von Mitteln des Staatshaushaltes, von Krediten sowie durch die Finanzkontrolle Einfluß insbesondere auf die allseitige Förderung der Brutto- und Marktproduktion, konsequente Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und die Ausnutzung aller Kapazitäten zur ständigen Steigerung der Arbeitsproduktivität, planmäßige Durchführung landwirtschaftlicher Investitionsvorhaben und die Erreichung des geplanten Nutzeffektes, richtige Nutzung der Grund- und Umlauffonds, Senkung der Kosten und die Erhöhung der Rentabilität. Die Landwirtschaftsbank leistet operative Hilfe in den sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen der Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft zur Entwicklung der Initiative der Arbeiter und Genossenschaftsbauern bei der sparsamsten Verwendung finanzieller und materieller Mittel, der Ausnutzung aller Produktionsreserven, der Erhöhung der Arbeitsproduktivität, der Senkungyder Kosten, der Steigerung der Rentabilität und der Verwirklichung des Leistungsprinzips. Die Landwirtschaftsbank nimmt zu den im Bereich der Land- und Forstwirtschaft aufzustellenden Entwürfen des Haushalts-, Kredit-und Investitionsfinanzierungsplanes Stellung und unterbreitet ihre Vorschläge dem jeweiligen Landwirtschaftsorgan und der übergeordneten Bankfiliale. Der Präsident, der Landwirtschaftsbank übergibt seine Vorschläge dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat und den Leitern der anderen zentralen Organe der Landwirtschaft sowie dem Minister der Finanzen. Der Präsident der Landwirtschaftsbank übergibt den En'wurf des Kreditplanes der Bank dem Minister der Finanzen. Die Landwirtschaftsbank arbeitet auf der Grundlage der ihr vom Minister der Finanzen bestätigten Jahrespläne und kontrolliert die Durchführung der den wirtschaftsleitenden Organen bestätigten Haushalts-, Kredit- und Investitionsfinanzierungspläne. Der Präsident der Landwirtschaftsbank ist dem Minister der Finanzen über die Erfüllung der bestätigten Pläne rechenschaftspflichtig. In diesem Zusammenhang prüft und analysiert die Landwirtschaftsbank die von den Landwirtschaftsorganen einzureichenden Quartalskassenpläne. Der Präsident der Landwirtschaftsbank ist verpflichtet, dem Minister der Finanzen die ihm von den zentralen Landwirtschaftsorganen übergebenen Quartals-kassenplanvorschläge mit seiner Einschätzung und den erforderlichen Korrekturvorschlägen zu übergeben. Die Durchführung der bestätigten Quartais-kassenpläne hat der Präsident der Landwirtschaftsbank gegenüber dem Minister der Finanzen abzurechnen. Die Landwirtschaftsbank ist verpflichtet, über die Erfüllung der Haushalts-, Kredit- und Investitionsfmanzierungspläne eine strenge Kontrolle auszuüben, regelmäßig Analysen anzufertigen und diese mit ihren Vorschlägen zur Sicherung der Planerfüllung dem zuständigen Landwirtschaftsorgan und der übergeordneten Bankfiliale zu übergeben. Der Präsident der Landwirtschaftsbank übergibt die .Analysen und Vorschläge dem Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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