Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 24. Juli 1964 (3) Das Gesamtkontingent an Einzelverträgen des Volkswirtschaftsrates besteht aus den mit Stichtag vom 1. August 1964 bestehenden Einzelverträgen und den für 1964 genehmigten Einzelverträgen. (4) Im Rahmen des Gesamtkontingentes an Einzelverträgen können die Kontingentträger in eigener Verantwortung über den Abschluß, die Veränderung und die Auflösung von Einzelverträgen entscheiden. §3 Zum Gesamtkontingent der einzelnen Kontingentträger gehören nicht die Einzelverträge mit Gehältern nach §9 der Verordnung vom 28 Juni 1952 über die Erhöhung der Gehälter für Wissenschaftler. Ingenieure und Techniker in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 510). §4 / (1) Die Leiter der zentralen staatlichen Organe und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke können Anträge auf die Erhöhung des Gesamtkontingentes an Einzelverträgen nur in begründeten Ausnahmefällen stellen. (2) Begründete Ausnahmefälle im Sinne des Abs. 1 sind z. B.: eine qualitativ höhere Aufgabenstellung, eine erhebliche Erweiterung der Produktion, die Neubildung von Betrieben. (3) Die Anträge auf die Erhöhung des Gesamtkontingentes an Einzelverträgen sind jeweils bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres beim Vorsitzenden der Kommission für Arbeit und Löhne mit einer ausführlichen Begründung einzureichen. (4) Der Vorsitzende der Kommission für Arbeit und Löhne legt dem Ministerrat bis 28. Februar die Anträge zur Erhöhung des Kontingentes zur Beschlußfassung vor. (1) Das Gesamtkontingent an Einzelverträgen der’einzelnen Kontingentträger kann von diesen auf die nach-geordneten Organe bis auf Großbetriebe aufgeleilt werden. (2) Die Großbetriebe, denen ein Teilkontingent an Einzelverträgen zur eigenen Verwendung übergeben wird, sind von den Leitern der Kontingentträger namentlich festzulegen. (3) Die Leiter der Kontingentträger haben eine Erfassung aller in ihrem Bereich bestehenden Einzelverträge zu sichern. §6 (1) Die Leiter der Organe oder Großbetriebe, denen ein Teilkontingcnt zur eigenen Verwendung übertra- gen wird, entscheiden eigenverantwortlich über den Abschluß von Einzelverträgen in ihrem Verantwortungsbereich. (2) Alle Leiter, die eigenverantwortlich über ein Kontingent oder ein Teilkontingent von Einzelverträgen verfügen, sind dafür verantwortlich, daß Einzelverträge nur im Rahmen des bestätigten Lohnfonds, des genehmigten Kontingentes und nur bei Erfüllung der geforderten Voraussetzungen abgeschlossen werden. §7 (1) Der Abschluß von Einzelverträgen mit Gehältern nach § 9 der Verordnung vom 28. Juni 1952 über die Erhöhung der Gehälter für Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 510) bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Ministerrates. Der Antrag auf Erteilung dieser Zustimmung ist mit ausführlicher Begründung der besonders hervorragenden Leistungen und Verdienste durch den Leiter des zentralen staatlichen Organs bei dem für ihn zuständigen Mitglied des Präsidiums des Ministerrates bzw. durch den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes beim. Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirksund Kreisräte einzureichen. (2) Der Kommission für Arbeit und Löhne ist von jedem abgeschlossenen Einzelvertrag gemäß Abs. 1 eine Abschrift, bei Veränderungen bzw. Auflösungen solcher Einzelverträge Mitteilung zu geben. §8 (1) Die zentrale Erfassung der Kontingente an Einzelverträgen und die Kontrolle über die Einhaltung der Kontingente erfolgt durch die Kommission für Arbeit und Löhne. (2) Die Leiter der zentralen staatlichen Organe mit Ausnahme des Volkswirtschaftsrates und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke melden bis 31. Dezember eines jeden Jahres dem Vorsitzenden der Kommission für Arbeit und Löhne, wieviel Einzelverträge in ihrem Verantwortungsbereich am 1. Dezember bestehen. Durch die Zentralverwaltung für Statistik sind jährlich mit Stichtag vom 1. Dezember die im Bereich des Volkswirtschaftsrates bestehenden Einzelverträge, unterteilt nach Industrieabteilungen und WB sowie nach den im Abs. 3 geforderten Angaben zu erfassen. (3) Die Meldung ist zu untergliedern nach Einzelverträgen a) mit Hochschulkadern, b) mit Fachschulkadern, c) mit Kadern ohne eine Hoch- oder Fachschulausbildung. §9 (1) Ändern sich die Unterstellungsverhältnisse oder werden Betriebe und Einrichtungen mehrerer Kontin-gentträger zusammengefaßt, so geht der hierfür vorgesehene Teil des Kontingentes auf das nunmehr zuständige Organ über.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Reise eines Instrukteurs in das Operationsgebiet zur Wahrnehmung des Treffs ist ein Reiseplan auszuarbeiten, der entsprechend der bestehenden Ordnung durch den zuständigen Dienstvorgesetzten zu bestätigen ist.

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