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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 635

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 635 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 635); Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 21. Juli 1964 635 § 5 Durchführung von Rammarbeiten (1) Rammarbeiten jeder Art sind im Rahmen der Ge-samtbaümaßnahme projektierungspilichlig und von der Staatlichen Bauaufsicht des Projektanten zu genehmigen. Der Beginn der Arbeiten darf erst nach erteilter Genehmigung erfolgen. Rammarbeiten sind innerhalb oder in der Nähe von Bauwerken nur dann zulässig, wenn durch die von ihnen verursachten Erschütterungen keine Schäden an den Bauwerken zu erwarten sind. Die Verantwortlichkeit des Ausführenden wird durch die erteilte Genehmigung nicht berührt. (2) Innerhalb von Gebäuden ist für ausreichende'Ent-lüftung zu sorgen. (3) Rammpfähle oder Rammbohlen sind so fest mit der Ramme zu verbinden, daß der Bär nicht fehlschlagen kann. (4) Beim Hochziehen des Rammbären vor dem Vorsetzen eines neuen Pfahles oder einer neuen Bohle ist zur Verhinderung des Ausneppens die Nepperleine auf das Ende des Hebels zu legen, der das Gleichgewicht trägt. Das Gleichgewicht des Neppers ist durch eine Stütze oder durch Schutzbügel zu sichern. (5) In den Betriebspausen ist der Rammbär abzustek-ken, d. h. so festzulegen, daß die Kette oder das Seil entlastet sind. (6) Beim Verschieben der Ramme ist der Rammbär nach unten zu nehmen und abzustecken. Nach Bewegungen sind die Rammen sofort wieder festzustellen. (7) Bei Handzugrammen sind einwandfreie, nicht geknotete Hanfstricke zu verwenden. (8) Das Heranziehen von Rammeinheiten darf nur durch eine am Unterwagen der Ramme angebrachte Umlenkrolle erfolgen, um stets einen senkrechten Zug zu garantieren. Der Unterwagen ist dabei zuverlässig gegen Verschieben zu sichern. (9) Beim Schrägrammen ist eine sichere Verbindung zwischen Rammwagen und Unterbau zu schaffen. 10 (10) Anschlagstropps dürfen nicht um scharfe Kanten gelegt werden. Gegebenenfalls sind Holzbeilagen oder besondere Schutzstücke zu verwenden. (11) Ab Windstärke 10 m/s sind die Rammarbeiten einzustellen. Bei größeren Windstärken ist der Mäkler auch im Ruhezustand der Ramme mit Seilen zu verspannen. (12) An Rammen, die keine Podeste besitzen oder die außerhalb der Podeste bestiegen werden, sind die Steiger durch Sicherheitsgurte und Anseilen zu sichern. (13) Das Abwerfen von Arbeitsgeräten (Stropps) ist nur nach Warnungsruf auf freien Stellen statthaft. (14) Bei Dieselrammen ist das Anwärmen des Ramm-bärs mit offener Flamme von der Leiter aus grundsätzlich verboten. (15) Das Verschieben von Rammen durch Motorfahrzeuge unter Benutzung eines. Stempels aus Holz oder anderem Material ist verboten. § 6 Bedienung der Maschinen (1) Rammen und ihr Antrieb dürfen nur von erfahrenen Maschinisten bedient werden, die vom Betrieb eine entsprechende Berechtigung besitzen. Bei Dampframmen muß der Kesselmaschinist eine Kesselwärterprüfung abgelegt haben. (2) Wird eine Antriebsmaschine der Ramme eingerückt oder bewegt, so hat der Maschinist vorher darauf zu achten, daß durch die Inbetriebnahme niemand gefährdet wird. (3) Vor Verlassen des Arbeitsplatzes hat der mit der Bedienung einer Maschine Beauftragte die Maschine außer Betrieb zu setzen und gegen unbefugtes Inbetriebsetzen zu sichern. § 7 Schlußbestimmung (1) Diese Arbeitsschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Arbeitsschutzanordnung 537 vom 24. Juli 1952 Rammen (GBl. S. 693) außer Kraft. Berlin, den 29. Juni 1964 Der Minister für Bauwesen J u n k-e r Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik % Sonderdruck Nr. P 2223/1 Preisanordnung Nr. 1303/3 vom 3. Juli 1964 Handelspreise für Strumpfwaren Dieser P-Sonderdruck ist zu beziehen nur unter der Angabe der P-Nummer beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Postschließfach 696. sowie Barkauf von Einzelnummern in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C2, Roßstraße 6.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

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