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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 631

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 631 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 631); Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 21. Juli 1964 631 d) aus den Einlagerungsräumen anfallende Rückstände sind gemäß Buchst, a zu vernichten; e) für alle anfallenden Küchenabfälle sind VEB für Mast von Schlachtvieh als Abnehmer festzu legen und zu verpflichten, die Küchenabfälle nur gedämpft zu verfüttern; f) jede Weitergabe der eingelagerlen Kartoffeln sowie deren Verwendung als Pflanzgut ist nicht gestattet. § 11 (1) In befallenen Gemeinden des Sanierungsgebietes kann auf nichtverseuchten Flächen eine Pflanzgutpro-duktion auf der Grundlage des im § 7 festgelegten Sortiments für den Bedarf dieser Gemeinden erfolgen. (2) Für den Pflanzkartoffelbedarf des gesamten Sanierungsgebietes kann die Vermehrung des zugelassenen Sortiments in den befallsfreien Gemeinden des Sanierungsgebietes organisiert werden. (3) Die Ausfuhr von Pflanzgut aus Gemeinden des Sanierungsgebietes ist nicht zulässig. § 12 Die Produktionsleiter der Kreislandwirtschaftsräte haben zu gewährleisten, daß das planmäßige Marktaufkommen in den einzelnen Reifegruppen gewährleistet wird. Ist eine Regelung innerhalb des Kreises nicht möglich, so ist der Produktionsleiter des Bezirkslandwirtschaftsrates für die Organisierung geeigneter Maßnahmen verantwortlich. § 13 Die Aufhebung der festgelegten Sanicrungsgebiete gemäß § 6 Abs. 1 erfolgt durch die Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik auf Vorschlag der Pflanzenschutzämter und nach Anhören der Biologischen Zentralanstalt Berlin. § 11 (1) Die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung gelten nicht für die mit Zustimmung der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführten Züchtungsarbeiten und wissenschaftlichen Versuche. (2) Weitere Ausnahmen von dieser Durchführungsbestimmung kann die Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik zulassen. § 15 (1) Die Produktionsleiter der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte sind für die Kontrolle der Einhaltung dieser Durchführungsbestimmung verantwortlich. 2 (2) Die Pflanzenschutzämter und Pflanzenschulzstellen sind verantwortlich für die Durchführung aller in ihrem Bereich auf Grund dieser Durchführungsbestimmung erforderlichen Maßnahmen und haben darüber Nachweis zu führen. (3) Die Quarantäneinspektionen haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Pflanzenschutzämtern regelmäßig Überprüfungen der angeordnelen Abwehrmaßnahmen durchzuführen. § 16 (1) Mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM kann bestraft werden, wer vorsätzlich gegen die in § 1 Absätzen 1 und 2, § 2 Abs. 1, §3 Abs. 1, §§ 4 und 5, § 7 Abs. 2, §§ 9 und 10 sowie § 11 Abs. 3 festgelegten Bestimmungen verstößt. (2) Ist durch eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gemäß Abs. 1 ein größerer Schaden eingetreten oder zu erwarten, so kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1000 DM verhängt werden. (3) Zuständig für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens ist der Produktionsleiter des Kreislandwirtschaftsrates. ' (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und der Erlaß des Ordnungsstrafbescheides regeln sich nach der Verordnung vom 5. November 1963 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten Ordnungsstrafverordnung (GBl. II S. 773). § 17 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Siebente Durchführungsbestimmung vom 18. Juni 1954 zum Gesetz zum Schulze der Kultur- und Nutzpflanzen Bekämpfung des Kar-loffelkrebses (GBl. S. 575) außer Kraft. Berlin, den 24. Juni 1964 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates Ewald" Minister Anordnung über die technische Zulassung von Sportbooten und die Erteilung von Befähigungsnachweisen. Sportbootanordnung Vom 6. Juni 1964 §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für den Betrieb und die Führung von Sportbooten mit mehr als 8 m- Segelfläche oder mit mehr als 3,5 PS Motorenleistung, sofern sie auf a) den Binnengewässern der Deutschen Demokratischen Republik, b) den inneren Seegewässern, den Seewasserstraßen, den Territorialgewässern der Deutschen Dcmokia-tischcn Republik oder auf See verkehren und nicht beruflichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

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