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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 629

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 629 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 629); 623 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 21. Juli 1964 Teil II Nr. 70 Tag Inhalt Seite 24.6.64 Achtzehnte Durchführungsbestimmung zum Gesetz zum Schutze der Kultur- und Nutzpflanzen. Bekämpfung des Kartoffelkrebses 629 6. 6. 64 Anordnung über die technische Zulassung von Sportbooten und die Erteilung von Befähigungsnachweisen. Sportbootancrdnung 631 29. 6. 64 Arbeitsschutzanordnung 537/1. Rammen 633 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 635 Achtzehnte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz zum Schutze der Kultur- und Nutzpflanzen. Bekämpfung des Kartoffclkrebses Vom 24. Juni 1964 Auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 25. November 1953 zum Schutze der Kultur- und Nutzpflanzen (GBl. S. 1179) wird zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses (Synchytrium endobioticum [Schilb.] Perc.) folgendes bestimmt: § 1 (1) Im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik dürfen nur solche Kartoffelsorten angebaut werden, die gegen den Krebserreger Synchytrium endobioticum (Schilb.) Perc. resistent sind. (2) Als krebsresistent im Sinne dieser Durchführungsbestimmung gelten nur zum Anbau zugelassene Kartoffelsorten, die in der Sortenliste der Zentralstelle für Sortenwesen des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik als krebsresistent gekennzeichnet sind. § 2 (1) Die Einfuhr von Karloffelsorlen für Konsumzwecke aus dem Ausland, die gegen die Rasse Dj (1) anfällig sind, ist nur mit Zustimmung der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrales der Deutschen Demokratischen Republik gestattet. (2) Vor Abschlüssen von Einfuhrverträgen mit dem Ausland ist vom Importeur ein Gutachten der Biologischen Zentralanstalt Berlin über die Krebsresistenz der in Frage stehenden Sorten einzuholen. (3) Bei genehmigten Einfuhren gemäß Abs. 1 ist die zuständige Quaranüineinspektion, in deren Bereich die Einfuhrstelle der Kartoffeln liegt, rechtzeitig über die Einfuhr zu verständigen. * 17. DB (GBl. II 1963 Nr. 67 S. 517) § 3 (1) Jeder Nutzungsberechtigte von Kartoffelflächen ist verpflichtet, seine Bestände auf Befall mit Kartoffelkrebs zu überprüfen. Jeder, der Anzeichen des Kartoffelkrebses feststellt oder verdächtige Wahrnehmungen darüber macht, hat diese unverzüglich der Pflanzenschutzstelle beim Kreislandwirtschaftsrat (nachstehend Pflanzenschutzstelle genannt) unter Vorlage'erkrankter Knollen oder Staudenteile und mit Angabe der Sorte und des Standortes oder der Kartoffelfläche zu melden. (2) Die Pflanzenschulzstelle hat den Fundort sofort zu überprüfen und das Pflanzenschutzamt beim Bczirks-landwirtschaftsrat (nachstehend Pflanzenschutzamt genannt) über das Ergebnis zu informieren. (3) Bei begründetem Verdacht auf Vorkommen von Neorassen (siehe § 5) ist das verdächtige Pflanzenmaterial sofort durch die Pflanzenschutzstelle über das zuständige Pflanzenschutzamt der Biologischen Zentralanstalt Berlin zuzuleiten, die die endgültige Prüfung vornimmt und das Ergebnis der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik, dem Pflanzenschutzamt, der Pflanzenschutzstelle und der zuständigen Quarantäneinspektion mitteilt. Die Pflanzenschutzstelle hat zu veranlassen, daß der Nutzungsberechtigte etwa 500 m- des befallenen Feldes der Biologischen Zentralanstalt Berlin im nächsten Frühjahr für eine Krebsbiotypen-Test-pflanzung zur Verfügung stellt. (4) Die Pflanzenschutzstelle hat ein Verzeichnis der Flurteilc zu führen, auf denen Kartoffelkrebs fest-gestellt worden ist, und die Fundstellen in Kreis- und Gemeindet!urkarten einzutragen. Das Verzeichnis und die Karten sind der DSG, der Saatenanerkennung und den VEAB auf Wunsch zur Einsicht vorzulegen. Die zuständige Quarantäneinspektion ist über die Befallsorte schriftlich zu informieren. § 4 (1) Das Kraut krebskranker Kartoffeln, alle mit Krcbswuchcrungen besetzten Knollen und etwa ab-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

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