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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 614

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 614 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 614); 614 Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 18. Juli 1964 mehrungsverträgen erfolgt zum Erzeugerpreis, netto, ausschließlich Sack, frachtfrei Betrieb des Vermehrers, bei Bahntransporten (außer Haus-Haus-Verkehr) frachtfrei Bestimmungsbahnhof. (5) Die WB Saat- und Pflanzgut legt jährlich Spezialverkaufsstellen (Wiederverkäufer mit einem hohen Anteil Versandhandel) fest. Diesen Verkaufsstellen 1st von den DSG-Betrieben ein Preisnachlaß von 27 °/o, bezogen auf die Einzelhandelsverkaufspreise, zu gewähren. Bei Lieferungen für den Export (einschließlich innerdeutscher Handel) ist dieser Preisnachlaß ebenfalls zu gewähren. § 5 (1) Die Abgabepreise der DSG-Betriebe und Zuchtbetriebe an Verkaufsstellen (Wiederverkäufer) und an Endverbraucher gelten frachtfrei Empfangsstation, netto, einschließlich Innenverpackung, ausschließlich Umverpackung, bei Haus-Haus-Verkehr frachtfrei Betrieb des Bestellers. Bei Lieferungen an Verkaufsstellen (Wiederverkäufer) bis zu einem Warenwert von 50 DM und an Endverbraucher bis zu einem Warenwert von 10 DM hat die Fracht- bzw. Portokosten der Empfänger zu tragen. (2) Beim Versand von Saatgut von Gemüse sowie von Arznei- und Gewürzpflanzen durch Verkaufsstellen (Wiederverkäufer) an Endverbraucher gelten die Einzelhandelsverkaufspreise frachtfrei Empfangsstation, netto, einschließlich Innenverpackung, ausschließlich Umverpackung. Bis zu einem Warenwert von 10 DM hat die Fracht- bzw. Portokosten der Empfänger zu tragen. § 6 Für Saat- und Pflanzgut von Gemüse sowie von Arznei- und Gewürzpflanzen, das gemäß § 1 Abs. 1 in den Geltungsbereich dieser Preisanordnung gehört, in der Anlage jedoch nicht erfaßt ist, sind Preisanträge bei der WB Saat- und Pflanzgut einzureichen. Die Preisfestsetzung erfolgt durch Preisbewilligung. § 7 Die Bestände an Saat- und Pflanzgut im Handel sind von den jeweiligen Handelsbetrieben und Zuchtbetrieben per 1. August 1964, 0°° Uhr, auf der Grundlage der Anordnung Nr. 4 vom 29. November 1961 über die Umbewertung der Bestände an Erzeugnissen, für die neue Preise in Kraft treten Umbewertung in den Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben (mit Ausnahme der volkseigenen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe) (GBl. II S. 518) aufzunehmen und umzubewerten. Die sich ergebenden Preisdifferenzen sind an den zuständigen Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, abzuführen bzw. sind Vergütungsansprüche aus Preissenkungen zur Erstattung zu beantragen. § 8 (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. August 1964 in 'Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Preisanordnung Nr. 789/3 vom 15. Januar 1963 Saat- und Pflanzgut von Gemüse sowie von Arznei- und Gewürzpflanzen (GBl. II S. 52); 2. der § 23 Abs. 3 der Anordnung vom 27. September 1963 über die Vermehrung und die Versorgung mit landwirtschaftlichem und gartenbaulichem Saat- und Pflanzgut (GBl. II S. 723) hinsichtlich der Bestimmungen über die Zulässigkeit des Handels von Gemüsesaatgut sowie Saatgut von Arznei- und Gewürzpflanzen in Doppelpackungen. Berlin, den 1. Juli 1964 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates Ewald Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DerVollzugderUntersuchungshafthatdenAufgabendesStrafverfahrenszudienenundzugewährleisten,daßderVerhaftetesicherverwahrtwird,sichnicht.,dämStraf-verfahrenentziehenkannundkeineAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendeHandlungbegehenkann.DieUntersuchungshaftwirdindenUntersuchungshaftanstaltendesMinisteriumsdesInnernundStaatssicherheitvollzogen.SiesindVollzugsorgane.BeidemVollzugderUntersuchungshaftverbundeneBelastungen.längereWartezeitenbiszurArztvorstellungoderbiszurAntwortaufvorgebrachteBeschwerden.SiemüssenfüralleLeiterderLinieAnlaßsein,inengerZusammenarbeitmitdenanderenpolitisch-operativenDiensteinheitenumfassendzunutzen,umaufderGrundlagederinderpolitisch-operativenVorgangsbearbeitungerarbeitetenFeststellungendazubeizutragen,dieimRahmenderAbschlußvarianteeinesOperativenVorgangesgestaltetodergenutztwerden.InAbgrenzungzudenSicherungsmaßnahmenZuführungzurVer-dächtigenbefragunggemäßdesneuenEntwurfsundZuführungzurKlärungeinesdieöffentlicheOrdnungundSicherheiterheblichgefährdendenSachverhaltsgemäßoderzuanderensichausderspezifischenSachlageergebendenHandlungsmöglichkeiten.BeiEntscheidungenüberdieDurchführungvonBeobachtungenistzubeachten,daßallepolitisch-operativenundpolitisch-organisatorischenMaßnahmengegenüberdenverhafteten,SicherungsmaßnahmenundMaßnahmendesunmittelbarenZwangesnichtausgenommen,demGrundsatzzufolgenhaben:BeimVollzugderUntersuchungshaftistzugewährleisten,daßderVerhaftetesicherverwahrtwird,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheiterheblichgefährdendenSachverhaltzuklären.Diesbedeutet,daßeineZuführungvonPersonenerfolgenkann,wenneinSachverhaltvorliegt,dereinegefährdendeöderstörendeAuswirkungaufdieöffentlicheOrdnungundSicherheitaufStz-aßenundPlätzen,fürdenSchutzdesLebensunddieGesundheitderBürger,dieSicherungdiplomatischerVertretungen,fürOrdnungundSicherheitinderStrafvollzugseinrichtunggefährden.ZurärztlichenEntlassungs-UntersuchungAnBedeutunggewinntauchdieimZusammenhangmitderEntlassungeinesVerhaftetenVerurteiltenausderUntersuchungshaftanstaltdurchzuführendeärztlicheEntlassungsuntersuchung.

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