Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 608

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 608 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 608); 608 Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 14. Juli 1964 § 19 Verhalten bei Gefahren (1) Fordert ein Fahrzeug, das in Not geraten ist, Hilfe an, so sind gleichzeitig oder einzeln folgende Zeichen zu geben: bei Tag: a) kreisförmiges Schwenken einer Flagge, b) Läuten mit der Glocke oder wiederholte lange Töne; bei Nacht: a) kreisförmiges Schwenken eines Lichtes, b) Läuten mit der Glocke oder wiederholte lange Töne; c) Flammenzeichen. (2) Andere in der Nähe befindliche Fahrzeuge sind zur Hilfeleistung verpflichtet. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt. § 20 Einschränkung des Verkehrs (1) Bei schlechter Sicht, z. B. Nebel, Schneetreiben, müssen alle Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit der verminderten Sicht entsprechend herabsetzen bzw. die Fahrt einstellen und die Lichter führen, die nachts zu führen sind. (2) Bei Sturm oder starkem Wind haben alle Fahrzeuge erforderlichenfalls geschützte Stellen aufzusuchen, damit keine Gefährdung der an Bord befindlichen Personen oder der Fahrzeuge eintreten kann. § 21 Fahrgastschiffsverkehr Für den Fahrgastschiffsverkehr gilt außerdem die Anordnung vom 29. Juli 1960 über die Allgemeinen Bestimmungen für Beförderungsleistungen der Fahrgastschiffahrt (GBl. I S. 493). § 22 Genehmigung besonderer Veranstaltungen (1) Sportliche und sonstige Veranstaltungen, die zur Ansammlung von Fahrzeugen führen können, bedürfen der Erlaubnis durch das zuständige Volkspolizei-Kreis-amt, das sich mit dem Instandhaltungspflichtigen des Gewässers abstimmt. Die Erlaubnis kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden, die die Sicherheit betreffen. (2) Wasserskisport, Wellenreiten sowie Rennübungen mit Sportmotorbooten sind nur auf den hierfür von den Aufsichtsorganen gemäß § 4 freigegebenen Binnengewässern gestattet. Die Freigabe kann mit Auflagen verbunden sein. § 23 Erlaß von Zusatzbestimmungen (1) Die Aufsichtsorgane können Binnengewässer zeitweise für den Verkehr mit Fahrzeugen sperren oder bestimmte Fahrzeuge vom Verkehr auf solchen Gewässern ausschließen. (2) Auf Antrag der Aufsichtsorgane können die Räte der Bezirke zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den Binnengewässern örtlich erforderliche Zusatzbestimmungen erlassen und den Geltungsbereich dieser Anordnung auf weitere Binnengewässer erweitern; das Ministerium für Verkehrswesen, Hauptverwaltung der Wasserstraßen und der Binnenschiffahrt, ist darüber zu informieren. § 24 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Mit einem Verweis oder mit einer Ordnungsstrafe von 10 DM bis 500 DM kann bestraft werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) als Führer eines Fahrzeuges andere Fahrzeuge beim Manövrieren behindert, b) die zur Begrenzung des Fahrwassers und zur Leitung der Schiffahrt gesetzten Zeichen nicht beachtet oder beschädigt, c) die gemäß § 13 vorgeschriebenen Lichter nicht oder nicht ordnungsgemäß führt, d) wasserbauliche oder Uferanlagen beschädigt, e) ohne Erlaubnis des Schiffsführers an ein in Fahrt befindliches Fahrzeug anlegt oder sich ohne Erlaubnis des Schiffsführers an ein in Fahrt befindliches Fahrzeug anhängt, f) an Stellen badet, an denen das Baden gemäß § 16 Abs. 4 nicht gestattet ist. (2) Die Durchführung der Ordnungsstrafverfahren obliegt dem Vorsitzenden des örtlich zuständigen Rates des Kreises. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1, die während oder kurz nach ihrer Begehung festgestellt werden, sind die Mitarbeiter def- Aufsichtsorgane gemäß § 4 befugt, gebührenpflichtige Verwarnungen in Höhe von 1 DM bis 10 DM zu erteilen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt die Ordnungsstrafverordnung vom 5. November 1963 (GBl. II S. 773). § 25 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1964 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden örtlichen Vorschriften für den Verkehr auf den Binnengewässern außer Kraft. Berlin, den 17. Juni 1964 Der Minister für Verkehrswesen Kramer Anlage zu vorstehender Anordnung Bezirk Rostock Neukloster-See Gothensee auf Usedom Recknitz von Marlow bis Straßenbrücke Ribnitz-Damgarten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Lösung konkreter politisch-operativer Aufgaben in der täglichen operativen Praxis verwirklicht werden; daß mehr als bisher die vielfältigen Möglichkeiten der Arbeit mit insbesondere der Auftragserteilung und Instruierung am wirksamsten umzusetzen und zu realisieren. Es sind konkrete Festlegungen zu treffen und zu realisieren, wie eine weitere nachweisbare Erhöhung des Niveaus der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Ermittlung von Geschädigten, Zeugen und anderen Personen, das Einholen von Auskünften, die Auswertung von Karteien, Sammlungen und Registern bei anderen Organen und die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen.

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