Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 605

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 605 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 605); 605 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 14. Juli 1964 Teil 11 Nr. 67 Tag Inhalt Seite 17. 6. 64 Anordnung über den Verkehr mit Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern 605 22. 6. 64 Anordnung Nr. 4 über die Ausreichung von Teilzahlungskrediten zum Einkauf langlebiger Gebrauchsgüter ; 610 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 611 Anordnung über den Verkehr mit Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern. Vom 17. Juni 1964 Mit dem ständig steigenden Verkehr auf den Binnengewässern muß die Gewährleistung und Erhöhung von Sicherheit und Ordnung verbunden sein. Die Vermeidung von Unfällen auf den Binnengewässern, die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der Bürger und der Schutz der Verkehrsanlagen und Fahrzeuge sind nur durch die gemeinsamen Anstrengungen der Werktätigen und der zuständigen staatlichen Organe möglich. Es wird deshalb im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: § 1 Grundsätze Beim Verkehr auf den Binnengewässern haben sich alle Beteiligten so zu verhalten, daß eine Gefährdung von Personen und Sachen vermieden wird. § 2 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt auf den in der Anlage genannten Binnengewässern. § 3 Begriffsbestimmungen In dieser Anordnung gelten als a) Binnengewässer: alle Gewässer, die gemäß § 2 zum Geltungsbereich dieser Anordnung gehören, b) Fahrzeuge: Wasserfahrzeuge aller Art, einschließ- lich Kleinfahrzeuge, Fähren und Flöße, c) Kleinfahrzeuge: Sportboote und sonstige Wasser- fahrzeuge von weniger als 15 t Tragfähigkeit, jedoch nicht Fahrzeuge mit eigener Triebkraft, die nach ihrer Bauart zum Transport von mehr als 15 Fahrgästen oder zum Schleppen bestimmt sind, d) Fähren: Fahrzeuge, die auf Binnengewässern eine Brücke ersetzen und Personen, Tiere und Güter von einem Ufer zum anderen in Querverbindung transportieren, e) Schiffsführer: Führer von Fahrzeugen, f) schwimmende Anlagen: alle schwimmenden Ein- richtungen, wie Landebrücken, Bootshallen, g) Nacht: die Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, h) kurzer Ton: Töne von etwa 1 Sekunde Dauer; langer Ton: Töne von 4 bis 6 Sekunden Dauer. § 4 Aufsichtsorgane Für die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf den Binnengewässern ist der Rat des Kreises. Referat Verkehr, in Zusammenarbeit mit den Organen der Deutschen Volkspolizei und der zuständigen Wasserwirtschaftsdirektion verantwortlich. § 5 Führen von Fahrzeugen (1) Fahrzeuge dürfen nur von Personen geführt werden, die ausreichende Kenntnisse über die Verkehrsregeln, die Führung ihres Fahrzeuges und. soweit gesetzlich vorgeschrieben, ein Befähigungszeugnis zur Fahrzeugführung besitzen; Personen, die ein Fahrzeug führen, dürfen nicht unter Alkoholeinfluß stehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch den Leiter. Die anforderungsgerechte Untersuchungsplanung gewährleistet darüber hinaus eine hohe Wirksamkeit der vorgangsbezogenen Zusammenarbeit mit operativen Linien und Diensteinheiten sowie mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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