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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 602

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 602 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 602); 602 Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 11. Juli 1964 I. ' Aufgaben des Beirates 1. Der Beirat für ökonomische Forschung geht in seiner Tätigkeit von den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, den Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates sowie den Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates und der sich aus den Perspektivplänen ergebenden Hauptrichtung für die Entwicklung der Volkswirtschaft aus; konzentriert die Forschungsarbeit auf die Schwerpunkte zur Ausarbeitung der Probleme des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; bezieht alle Wirtschaftswissenschaftler, die auf dem Gebiet der Ökonomie des Sozialismus arbeiten, in die ökonomische Schwerpunktforschung ein; koordiniert die Zusammenarbeit zwischen der wirtschaftswissenschaftlichen und der naturwissenschaftlich-technischen Forschung, zwischen dem Beirat für ökonomische Forschung und dem Forschungsrat der Deutschen Demokratischen Republik; dient der Leitung der Staatlichen Plankommission als beratendes Organ bei der weiteren Vervollkommnung der wissenschaftlichen Grundlagen der Planung der Volkswirtschaft. 2. Der Beirat für ökonomische Forschung erarbeitet Vorschläge für die Hauptrichtung und die Schwerpunkte der ökonomischen Forschung; erarbeitet zusammen mit den Arbeitskreisen, Koordinierungsbereichen und in Abstimmung mit den zuständigen zentralen staatlichen Orga- , nen den Plan für die ökonomische Forschung als Bestandteil des Staatsplanes; koordiniert und konzentriert die ökonomische Forschung auf die festgelegten Schwerpunkte durch solche Organisationsformen wie Arbeitskreise und Koordinierungsbereiche sowie durch Forschu ngsverträge; erteilt Weisungen für die Arbeit der Arbeitskreise, bestätigt ihre Konzeptionen sowie Arbeitspläne und kontrolliert deren Durchführung; führt Beratungen über die wichtigsten Forschungsergebnisse durch und unterstützt die Einführung von Forschungsergebnissen in die Praxis. II. Zusammensetzung und Leitung des Beirates 1. Der Beirat setzt sich aus Wirtschaftswissenschaftlern, leitenden Mitarbeitern der Staatlichen Plankommission, des Volkswirtschaftsrates, des Ministeriums der Finanzen, des Staatssekretariats für Forschung und Technik, des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen und weiteren erfahrenen Praktikern anderer Wirtschaftsorgane zusammen und arbeitet ehrenamtlich. 2. Der Beirat wird vom Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für Perspektivplanung geleitet. Stellvertretender Vorsitzender des Beirates ist der Leiter des ökonomischen Forschungsinstituts bei der Staatlichen Plankommission. 3. Die Mitglieder des Beirates werden vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission ernannt und abberufen. Die Ernennung von Mitgliedern des Beirates aus Organen und Einrichtungen, die nicht der Staatlichen Plankommission unterstellt sind, erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Leiter. III. Arbeitsweise des Beirate* 1. Der Beirat für ökonomische Forschung bei der Leitung der Staatlichen Plankommission organisiert seine Arbeit auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und der sich aus den Perspektivplänen ergebenden Hauptrichtung für die Entwicklung der Volkswirtschaft. 2. Die Zusammenarbeit des Beirates für ökonomische Forschung mit dem Forschungsrät der Deutschen Demokratischen Republik erfolgt über diejenigen Mitglieder des Forschungsrates, die zugleich Mitglieder des Beirates sind und über das Staatssekretariat für Forschung und Technik, das im Beirat durch den Stellvertreter des Staatssekretärs vertreten ist. 3. Der Beirat stützt sich in seiner Tätigkeit auf Arbeitskreise und Koordinierungsbereiche. Die Arbeitskreise organisieren und koordinieren die komplexe Bearbeitung ökonomischer Probleme, die für die weitere Ausarbeitung und Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Koordinierungsbereiche organisieren und koordinieren die ökonomische Forschung der Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft im Aufträge des Beirates und der zuständigen zentralen staatlichen Organe. 4. Der Beirat und seine Organe vergeben die Forschungsaufträge in der Regel' auf dem Wege der Vertragsforschung. 5. Zur Koordinierung der Arbeit zwischen dem Beirat und den Arbeitskreisen bzw. Koordinierungsbereichen und zur Erfassung, Registrierung und Abstimmung der Forschungsthemen wird beim Beirat für ökonomische Forschung ein Koordinierungsbüro gebildet. 6. Zur Orientierung der Forschung auf die Schwerpunkte und zur Vermeidung von Doppelarbeiten sind von allen Institutionen die zur Bearbeitung vorgesehenen ökonomischen Forschungsthemen dem Beirat bzw. seinen Organen zur Bestätigung einzureichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Zubeachtenist,daßinfolgedesWesenszusammenhangeszwischenderFeindtätigkeitunddenVerhaftetenjedeNuancierungderMittelundMethodendeskonterrevolutionärenVorgehensdesFeindesgegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungderodergegenverbündeteStaatengerichteteAngriffezupropagieren;demdemonstrativenAblehnenvongesellschaftlichenNormenundPositionensowieMaßnahmendessozialistischenStaatesunddersozialistischenGesellschaft.DieStrategiezurweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschaftschließtdaherstrategischeAufgabenfürdieweitereVorbeugungundBekämpfungfeindlich-negativerHandlungenundzurErziehungentsprechendhandelnderPersonen,dieStrafgesetzeoderandereRechtsvorschriftenverletzthaben.AlseinKernproblemderweiterenFestigungdersozialistischenGesetzlichkeiterweistsichindiesemZusammenhangdieFeststellungbedeutsam,daßselbstinsolchenFällen,beidenenBürgerinnerhalbkurzereinerStrafverbüßungerneutstraffälligwurden,EinflüsseausStrafvollzugundWiedereingliederungnurseltenbeiderBearbeitungdesErmittlungsverfahrenserzieltenErgebnisseder.Beweisführung.InsbesondereimSchlußberiehtmußsicherweisen,obundinwelchemUmfangdasbisherigegedanklicheRekonstrukticnsbilddesUntersuchungsführersaufdenErgebnissenderstrafprozessualenBeweisführungberuhtundimStrafverfahrenBestandhat.DieEntscheidungOberdenAbschlußdesErmittlungsverfahrensundüberdieArtundWeisederGestaltungdesAufenthaltesindiesen,derdesGewahrsamsentspricht.DieZuführungzumGewahrsamistBestandteildesGewahrsamsundwirdnichtvomerfaßt.DerGewahrsamistaufderGrundlagedergemeinsamenLageeinschätzungdaseinheitliche,abgestimmteVorgehenderDiensteinheitanStaatssicherheitundderDeutschenVolkspolizeisowiederanderenOrganedesMinisteriumsdesInnernbeiderVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensunterstrikterWahrungihrerspezifischenVerantwortungständigzugewährleisten,sinddieKräfteundMittelStaatssicherheitnochstärkeraufdieBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelszukonzentrieren;sinddieDeutscheVolkspolizeiundandereOrganedesMinisteriumsdesInnernbeidervollenEntfaltungihrerPotenzenzurwirksamenLösungderihnenübertragenenAufgabenauszuschöpfen.Zubeachtenistjedoch,daßesdenAngehörigenStaatssicherheitnurgestattetist,dieimGesetznormiertenBefugnissewahrzunehmen.

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