Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 60

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 60 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 60); 60 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 31. Januar. 1964 Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel sichern, so wie es die Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft fordert. A. /. Die wissenschaftliche Fiihrungstätigkcit des Ministeriums der Finanzen L Die Steilung und Verantwortung des Ministeriums der Finanzen bei der komplexen koordinierten Leitung der Volkswirtschaft 1. Das Ministerium der Finanzen ist das zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Bilanzierung des Staatshaushaltes, der Kredite und der Valuten. Es arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Volkskammer, des Staatsrates und des Ministerrates. Es organisiert seine Tätigkeit auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes. S. Das Ministerium der Finanzen hat seine Tätigkeit unter strikter Beachtung der Leitung der Volkswirtschaft nach dem Produktionsprinzip zu organisieren. Dabei muß es davon ausgehen, daß die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane zur Sicherung einer einheitlichen Planung und Leitung des Reproduktionsprozesses in ihrem Bereich auch für die Organisierung der Finanzwirtschaft und die Kontrolle durch die Mark verantwortlich sind. t. Das Ministerium der Finanzen arbeitet zur Aufstellung des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und des Valutaplanes auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes sowie zur Vervollkommnung der volkswirtschaftlichen Bilanzierung und Analyse eng mit der Staatlichen Plankommission zusammen. Das Ministerium def Finanzen hat auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Volkswirtschaftsrat, dem Landwirtschaflsral beim Mini-sterrat und den anderen zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen zu gewährleisten. Es unterbreitet diesen Organen Vorschläge zur Vervollkommnung der Planung, pur Nutzbarmachung von Reserven sowie zur besseren Durchsetzung des Sparsamkeitsprinzips und unterstützt sie bei ihrer Planungs- und Leitungstätigkeit. Es fordert von ihnen Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Planverstößen. Der Minister der Finanzen hat das Recht, für die Ausarbeitung und Abrechnung des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und Valutaplanes den Leitern der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane Weisungen zu erteilen. 4. Das Ministerium der Finanzen muß die Anleitung und Kontrolle der ihm unterstellten Deutschen Investitionsbank und der Landwirtschaftsbank sowie die Anleitung der Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte in der Richtung verbessern, daß diese Organe die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und die Erfüllung der qualitativen Aufgaben des Planes unterstützen sowie unversöhnlich gegen Planverstöße. Verschwendung und unrationellen Aufwand auftreten. 5. Das Ministerium der Finanzen arbeitet mit der Deutschen Notenbank als der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik bei der Planung der Kredite und Valuten, bei der Ausarbeitung der Grundsätze der Kreditwirtschaft sowie bei der Vervollkommnung der analytischen Tätigkeit eng zusammen. Das Ministerium der Finanzen unterstützt die Deutsche Notenbank bei der Entwicklung zum operativen Finanzkontrollorgan gegenüber den WB und den Wirtschaftsräter der Bezirke. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Durchführung des Kreditplanes, des Valutaplanes sowie in bezug auf die Aufgaben der Deutschen Notenbank auf dem Gebiet der Haushaltsdurchführung ist der Minister der Finanzen gegenüber dem Präsidenten der ' Deutschen Notenbank weisungsbereditigt und der Präsident der Deutscher. Notenbank gegenüber dem Minister der Finanzen rechenschaftspflichtig. II. Die Hauptaufgaben des Ministeriums der Finanzen Das Ministerium der Finanzen stellt die Lösung folgender Hauptaufgaben in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der Aufstellung und Durchführung des Staatshaushaltsplanes, Kreditplanes und Valutaplanes und der Weiterentwicklung der Finanzwirtschaft stehen: 1. Das Ministerium der Finanzen stellt den Entwurf des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und des Valutaplanes auf der Grundlage des Perspektivplanes, der Orientierungsziffern ' des Volkswirtschaftsplanes und der vom Ministerrat bestätigten ökonomischen Konzeption für die Entwicklung der Volkswirtschaft sowie der Vorschläge der Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane und der Räte der Bezirke auf. Es hat die Aufstellung der Pläne sowie die ökonomische Kontrolle und Analyse der Durchführung dieser Pläne so vorzunehmen, daß alle erkennbaren Reserven voll berücksichtigt werden, die Einnahmen des Staatshaushaltes optimal geplant und realisiert werden, die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Aufgaben voll gesichert wird, die Verwendung der Mittel sparsam und mit dem höchsten Nutzeffekt erfolgt. 2. Das Ministerium der Finanzen entwickelt die Grundsätze der Finanzwirtschaft in bezug auf die Bildung und Verwendung der finanziellen Fonds der volkseigenen Betriebe, der WB und anderen Organe mit wirtschaftlicher Rechnungsführung, die Finanzierung der Investitionen, der Grund- und Umlauffonds, die Abgrenzung und den Ausweis der Selbstkosten, die Haushaltswirtschaft,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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