Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 598

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 598 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 598); 598 Gesetzblatt Teil II Nr. 65 Ausgabetag: 9. Juli 1964 (2) Der Berufsausweis wird von dem Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, auf Antrag mit Gültigkeit für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellt. (3) Berufsausweise, die nach dem 10. Oktober 1955 von den Räten der Bezirke, Abteilung Kultur, ausgestellt sind, behalten ihre Gültigkeit. § 4 (1) Der Berufsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn der Nachweis der erfordern che'n Befähigung für eine hauptberufliche Betätigung auf dem Gebiet der Tanz- und Unterhaltungsmusik erbracht wird durch a) das Abschlußzeugnis einer staatlichen Hochschule für Musik, eines Konservatoriums, einer Fachschule bzw. Fachgrundschule für Musik oder b) die Abschlußprüfung der Oberstufe in der Tanzmusikklasse einer Musikschule, wenn diese Prüfung nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung (§ 5 Abs. 2) abgelegt wurde, oder c) eine Prüfung vor der im § 5 genannten Kommission. (2) In Sonderfällen kann ein vorläufiger Berufsausweis bis zu dem von der Kommission nach § 5 festgelegten Prüfungstermin ausgestellt werden. Dieser Ausweis ist deutlich als vorläufiger zu kennzeichnen. (3) Bei Ausstellung des Berufsausweises ist eine Verwaltungsgebühr von 10 DM zu entrichten. § 5 (1) Die Prüfung nach §4 Abs. 1 Buchst, c ist vor einer Kommission abzulegen, die von dem Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, im Einvernehmen mit dem Bezirksvorstand der Gewerkschaft Kunst gebildet wird. (2) Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission regeln sich nach einer zentralen Prüfungsordnung des Ministeriums für Kultur, die in den „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur“ veröffentlicht wird. (3) Die Termine für die Anmeldung zu den jährlich ln allen Bezirken stattfindenden Prüfungen sind von den Räten der Bezirke, Abteilung Kultur, bekanntzugeben. § 6 Die Berufsausweispflicht nach § 3 gilt nicht für ausländische, westdeutsche oder Westberliner Musiker der Tanz- und Unterhaltungsmusik, die in der Deutschen Demokratischen Republik gastspielweise Tanz- und Unterhaltungsmusik ausüben. § 7 Musiker, die ihre hauptberufliche Tätigkeit als Tanz-und Unterhaltungsmusiker aufgeben, haben den Berufsausweis an den zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur (§ 3 Abs. 2), unverzüglich zurückzugeben. III. MusikervermitUungen § 8 (1) Musikervermittlungen, die von den Musikern der Tanz- und Unterhaltungsmusik freiwillig im Einvernehmen mit der Gewerkschaft Kunst gebildet werden, sind von den Räten der Kreise bzw. der Städte, Abteilung Kultur, in denen sie tätig sind, zu unterstützen (2) Den Musikervermittlungen obliegt insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben: a) sie unterstützen die ausreichende Befriedigung der Bedürfnisse unserer Bevölkerung nach Tanz-und Unterhaltungsmusik und vermitteln Berufsund Laienmusiker; dabei sollen die Dörfer und ländlichen Betriebe bevorzugt berücksichtigt werden; b) sie unterstützen die Entwicklung leistungsfähiger und beständiger Ensembles; c) sie unterstützen in enger Zusammenarbeit mit den "Zweigstellen der AWA durch Programmberatungen die Musiker und Kapellen bei der Förderung der in der Deutschen Demokratischen Republik entstandenen Kompositionen der Tanz-und Unterhaltungsmusik; d) sie unterstützen das Kreiskabinett für Kulturarbeit bei der Anleitung der in den Arbeitsgemeinschaften Tanz- und Unterhaltungsmusik erfaßten Laienmusiker und nebenberuflich tätigen Musiker. § 9 (1) Die Musikervermittlungen sind zur Registrierung beim Rat der Stadt bzw. des Kreises, Abteilung Kultur, schriftlich anzumelden. Dabei ist ein verantwortlicher Leiter der Musikervermittlung zu benennen. (2) Bestehen keine Bedenken hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit oder der fachlichen Eignung gegen den in der Musikervermittlung tätigen Personenkreis, so ist die Registrierung vorzunehmen und eine Urkunde zu erteilen, die die staatliche Anerkennung der Musikervermittlung zum Ausdruck bringt. Die Entscheidung der Abteilung Kultur ist innerhalb 4 Wochen nach Anmeldung zu treffen. (3) Die Registrierung kann auch befristet vorgenommen oder mit Auflagen verbunden werden. § 10 (1) Die Musikervermittlungen sind den Räten der Städte bzw. der Kreise, Abteilung Kultur, über ihre gesamte Tätigkeit rechenschaftspflichtig und haben alle Unterlagen auf Anforderung zur Einsicht vorzulegen. (2) Die Räte der Städte bzw. der Kreise, Abteilung Kultur,, sind berechtigt, die Registrierung zu löschen, wenn gegen den in der Musikervermittlung tätigen Personenkreis oder gegen einzelne von ihnen Bedenken im Sinne des § 9 Abs. 2 bestehen und die Musiker-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen operativen Aufgaben; die Schaffung der notwendigen und möglichen Bedingungen für die inoffizielle Zusammenarbeit und der Ausbau dieser nach Maßgabe der Kräfte; Sorge dafür zu tragen, daß die Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit.

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