Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 596

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 596 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 596); 598 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 7. Juli 1964 (5) Das Festbinden des Abzugseiles zum selbständigen Auslösen des Fallgewichtes bei laufender Seilwinde ist verboten. (6) .Fallgewichte dürfen nur von Scheren hochgezogen werden, die direkt am Fallgewichtsbolzen angreifen. Zwischenglieder, wie Ketten, Ringe, Schäkel usw., dürfen nicht verwandt werden. (7) Zum Aufrichten des umgestürzten Fallgewichtes ist ein Drahtseil mit Haken zu verwenden, das ständig am Lasthaken verbleibt. (8) Die Seilrolle und ihre Aufhängung in der Spitze des Turmfallwerkes müssen doppelt gesichert sein. (9) Ausräumeeinrichtungen müssen so fest und dicht gebaut sein, daß ein Durchschlagen und Hinausfliegen von Splittern vermieden wird. Gruben- und Magnetfallwerke § 13 (1) Gruben- und Magnetfallwerke müssen bis zu zwei Drittel ihrer Fallhöhe abgeschirmt sein, damit die Umgebung vor Splittergefahren geschützt ist. (2) Die über Flur liegenden Tore müssen während des Schlagens splittersicher geschlossen sein und ständig frei gehalten werden. § 14 Bei Fallwerken, die mit Lastmagnet vom Kran aus betrieben werden, ist das Betreten des Schlagraumes während des Kranbetriebes verboten. § 15 Schlußbestimmungen (1) Diese Arbeitsschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Arbeitsschutzanordnung 531/1 vom 7. Mai 1963 Fallwerke (GBl. II S. 332) außer Kraft. Berlin, den 16. Juni 1964 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Markowitsch Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über die freizügige Auszahlung von Schecks. Vom 20. Juni 1964 Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs der Bevölkerung und zur weiteren Verbesserung der freizügigen Auszahlung von Schecks an die Bürger wird angeordnet: § 1 Diese Anordnung gilt für die Deutsche Bauern-Bank, die Sparkassen, die genossenschaftlichen Kreditinstitute und die Deutsche Post. § 2 Die im § 1 genannten Kreditinstitute und die Deutsche Post sind berechtigt, Postschecks und auf die Deutsche Notenbank, das Berliner Stadtkontor, die Deutsche Bauern-Bank, die Deutsche Investitionsbank, die Sparkassen und die genossenschaftlichen Kreditinstitute bezogene Barschecks bis zu einem Höchstbetrag von 500 DM sofort bar auszuzahlen. § 3 Auf der Rückseite der auszuzahlenden Schedes hat der Vorleger seine Unterschrift (als Indossament) zu leisten und seine Wohnanschrift sowie die Nummer seines Personalausweises anzugeben, sofern diese Angaben nicht bereits im Scheck eingedruckt sind. § 4 (1) Schecks, für die keine Deckung vorhanden ist oder die Formfehler aufweisen, sind vom letzten (bezogenen) Institut nicht einzulösen und mit einem Nichtbezahlt-Vermerk zu versehen. (2) War der nicht eingelöste Scheck an den Kontoinhaber oder dessen Kontobevollmächtigten ausgezahlt worden, so gilt das bezogene Institut als ermächtigt, die Forderung des auszahlenden Instituts gegen den Aussteller geltend zu machen. Es hat die dazu erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. (3) War der nicht eingelöste Scheck an einen Dritten ausgezahlt worden, so wird er vom bezogenen Institut als Rückscheck gemäß den dafür geltenden Bestimmungen behandelt. § 5 Die freizügige Auszahlung von Schecks gemäß § 2 erfolgt gebührenfrei. § 6 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1964 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 9. August 1963 über die Einlösung von Schecks zu Lasten von Sparkonten (GBl. II S. 593), b) Anweisung Nr. 20/63 des Ministers der Finanzen*, c) Anweisung Nr. 42/63 des Ministers der Finanzen*. Berlin, den 20. Juni 1964 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze * Wurde den Kreditinstituten und den Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte direkt zugestellt. Der Minister der Finanzen Rumpf Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134/64/DDR - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Telefon 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur' durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM, Teil II 1,80 DM und Teil HI 1,80 DM - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 DM mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6 - Druck: (688) Index 31817;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 596 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 596) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 596 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 596)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X