Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 590

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 590 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 590); 590 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 2. Juli 1964 § 4 Zinssätze Der Zinssatz für die Kredite gemäß §§ 2 und 3 ist in den für die einzelnen Bankorgane geltenden Kreditbestimmungen geregelt. § 5 Behandlung der Mehrkosten in volkseigenen Betrieben (1) Die entstandenen Mehrkosten auf Grund angeordneter Transportverlagerungen sowie der Inanspruchnahme von Krediten für Überplanbestände bzw. für Bevorratung gemäß §§ 2 und 3 sind wie folgt zu behandeln: a) alle dem Volkswirtschaftsrat und den Wirtschaftsräten der Bezirke sowie dem Landwirtschaftsrat unterstehenden zentral- und örtlichgeleiteten Betriebe sind berechtigt, diese Mehrkosten bei der Abrechnung des geplanten Betriebsergebnisses und für die Bildung des Betriebsprämienfonds zu eliminieren, b) alle dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehenden zentral- und örtlichgeleiteten Betriebe, die mit operativen Quartalsplänen arbeiten, können diese Mehrkosten in die Planung einbeziehen, c) alle übrigen zentral- und örtlichgeleiteten Betriebe sind berechtigt, ihren Finanzplan in Höhe der Mehrkosten fortzuschreiben, wenn die Anordnung vom 28. April 1959 über die Aufstellung und Abrechnung der Finanzpläne - Veränderung von Finanzplänen - (GBl. I S. 523) für sie gilt. Anderenfalls ist entsprechend Buchst, a zu verfahren. (2) Als Mehrkosten werden auch die Kosten für Zwischenlagerungen auf Grund von Bevorratungen gemäß § 3 und die Zinsen gemäß § 4 anerkannt, soweit sie nicht aus der Verletzung der Bedingungen des Kreditvertrages entstanden sind. (3) Als Nachweis für die Eliminierung und Planung bzw. bei Beantragung der Planfortschreibung auf Grund von Transportverlagerungen hat der Betrieb eine Bestätigung des zuständigen Transportausschusses über den Umfang der angeordneten Verlagerungen vorzulegen. (4) Die eventuell entstehenden Mehrkosten infolge der Bildung von Wagenladungsknoten sind den zuständigen Reichsbahnämtern zu berechnen. Dies gilt auch für alle bisher gebildeten Knoten. Das Verfahren zur Erstattung der Mehrkosten wird durch die Reichsbahn gesondert geregelt. (5) Die zentral- und örtlichgeleiteten Betriebe sind verpflichtet, die den Berechnungen über die Höhe der Kreditanträge sowie der eliminierten, fortgeschriebenen oder in die operativen Quartalspläne bzw Jahrespläne einbezogenen Mehrkosten zugrunde liegenden Unterlagen so anzufertigen und aufzubewahren, daß sie jederzeit geprüft werden können. § 6 Behandlung der Mehrkosten ln den Betrieben mit staatlicher Beteiligung, genossenschaftlichen, privaten und verwalteten Betrieben Diese Betriebe sind berechtigt, die ihnen entstehenden Mehrkosten infolge a) angeordneter Verlagerungen von Transporten auf andere Verkehrsträger und b) der Bildung von Wagenladungsknoten den zuständigen Reichsbahnämtern zu berechnen. Dies gilt auch für Betriebe, die bisher eine Erstattung der Mehrkosten vom VEB Kohlehandel erhielten. Einzelheiten des Verfahrens zur Erstattung der Mehrkosten werden durch die Deutsche Reichsbahn gesondert geregelt. § 7 Haushaltsausgleich für die örtlichen Räte Die örtlichen Räte sind berechtigt, für Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben infolge von Eliminierungen bzw. Planfortschreibungen auf Grund dieser Anordnung Anträge auf außerplanmäßigen Haushaltsausgleich gemäß Anweisung Nr. 21/64 des Ministers der Finanzen vom 13. Februar 1964 zur Durchführung von außerplanmäßigem Haushaltsausgleich und von Auftragszahlungen zu stellen. § 8 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1964 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung (Nr. 1) vom 5. Februar 1963 über die Finanzierung der Mehrkosten, die durch die Kohleentladung auf zentralen Entladepunkten entstehen (GBl. II S. 118), b) die Anordnung Nr. 2 vom 12. März 1963 über die Finanzierung der Mehrkosten, die durch die Kohleentladung auf zentralen Entladepunkten entstehen (GBl. II S. 172), c) die Anordnung Nr. 3 vom 28. Juni 1963 über die Finanzierung der Mehrkosten, die durch die Kohleentladung auf zentralen Entladepunkten entstehen (GBl. II S. 434), d) die Anweisung Nr. 15'62 des Ministers der Finan-s zen vom 23. Mai 1962 über die Gewährung von Sonderkrediten für Überplanbestände an Fertigerzeugnissen infolge zeitweiligen Transportraummangels bzw. für Massengutbevorratungen zur Entlastung der Verkehrsträger im Herbst- und Winterverkehr, s) die Anweisung Nr. 44/64 des Ministers der Finanzen vom 14. April 1964 über die Finanzierung von Überplanbeständen an Fertigerzeugnissen sowie die Behandlung der Mehrkosten infolge zeitweiligen Transportraummangels im II. Quartal 1964. Berlin, den 13. Juni 1964 Der Minister der Finanzen Rumpf;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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