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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 582

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 582 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 582); 582 Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 29. Juni 1964 Unterstützung der Kammer der Technik bei der Qualifizierung von Kadern für die Standardisierung; Erfassung und Bearbeitung in- und ausländischer Standards und Änderungsdienst für den Fachbereich; ständige Überprüfung der Standards des Fachbereiches; Anleitung und Kontrolle der Leitbüros und Büros für Standardisierung im Fachbereich; Anleitung und Kontrolle der Einführung und Durchsetzung der Standards im Fachbereich in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Standardisierungsorganen; Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung; Rechenschaftslegung vor dem Leiter des Industriezweiges. § 5 (1) Für die Standardisierungsarbeit innerhalb der Industriezweige sind je nach Erfordernis entsprechend § 2 Ziff. 3 Leitbüros für Standardisierung zu bilden. (2) Die Leiter der Industriezweige sind für die Bildung der Leitbüros verantwortlich. (3) Die Leitbüros für Standardisierung sind in Abstimmung mit den Aufgaben der Zentralstelle für die Standardisierung in der Erzeugnisgruppe zuständig. Sie haben folgende Hauptaufgaben: Ausarbeitung von Vorschlägen für den Plan Neue Technik, Teil Standardisierung; Anleitung und Kontrolle bei der Erarbeitung des fachlichen Inhaltes von Standardisierungsaufgaben; Anleitung und Kontrolle bei der Einführung und Durchsetzung von Standards; Anleitung und Kontrolle der Büros für Standardisierung der zugeordneten Betriebe; Koordinierung der Werkstandardisierung. § 6 (1) Für die Durchführung der Standardisierung auf dem Gebiet des Bauwesens in den Bezirken sind die Hauptreferate „Standardisierung, Dokumentation, Information“ in der Gruppe Perspektivplanung und Neue Technik verantwortlich. Sie sind dem 1. Stellvertreter des Bezirksbaudirektors zu unterstellen und werden auf dem Gebiet der Standardisierung von der ZfS Baudurchführung Komplexer Wohnungsbau und Landwirtschaftliche Bauten angeleitet. (2) Das Hauptreferat „Standardisierung, Dokumentation, Information“ hat auf dem Gebiet der Standardisierung folgende Hauptaufgaben: Aufstellung des Planes Neue Technik, Teil Standardisierung, des Bezirkes; Anleitung und Kontrolle der Einführung und Durchsetzung der Standards in Zusammenarbeit mit den Organen der Staatlichen Bauaufsicht, der Technischen Kontrollorganisation (TKO) und den Leitbüros für Standardisierung; Anleitung und Kontrolle der Standardisierungsbeauftragten der bezirks- und örtlich geleiteten Betriebe; Koordinierung der Werkstandardisierung innerhalb des Bezirkes. § 7 (1) Zur Durchführung der Standardisierungsarbeiten sind bei den volkseigenen Betrieben und Instituten des Bauwesens Büros für Standardisierung zu bilden. (2) Besteht in einem Betrieb ein Leitbüro für Standardisierung', so hat dieses gleichzeitig die Aufgaben des Büros für Standardisierung wahrzunehmen. (3) Die Büros für Standardisierung haben folgende Hauptaufgaben: ständige Kontrolle der Einführung und Durchsetzung von DDR-, Fachbereich- und Werkstandards zur Erzielung eines maximalen Nutzeffektes; Auswertung der technischen Erkenntnisse und Erfahrungen der Werktätigen für die Ausarbeitung von Vorschlägen für Standardisierungsaufgaben; 1- Zusammenarbeit mit der Staatlichen Bauaufsicht, dem Büro für Neuererwesen, gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Kammer der Technik und dem Bund Deutscher Architekten; Popularisierung der Standardisierung durch betriebliche Schulungen, Lehrschauen usw.; Anleitung bei der Durchführung der den Betrieben bzw. Instituten übertragenen Planaufgaben der Standardisierung. § 8 Die Pflichten, Rechte und Befugnisse der in den Standardisierungsorganen tätigen Ingenieure sind in einer vom Präsidenten der Deutschen Bauakademie zu bestätigenden Ordnung festzulegen. § 9 (1) Für die Prüfung der Entwürfe von DDR- und Fachbereich-Standards des Bauwesens ist bei der Deutschen Bauakademie ein Prüfungsausschuß Bauwesen zu bilden. (2) Die Berufung der Mitglieder des Prüfungsausschusses erfolgt durch den Präsidenten der Deutschen Bauakademie. (3) Der Prüfungsausschuß hat nach einer vom Präsidenten der Deutschen Bauakademie zu bestätigenden Ordnung zu arbeiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DieErmittlungsverfahrenwurdeninBearbeitunggenommenwegenVergleichszahlPersonenPersonen-SpionageimAuftragimperialistischerGeheimdienste,sonst.Spionage,LandesverräterischeNachrichtenübermilung,LandrrätscheAgententätigkeitinVerbindungmitStrafgesetzbuchPersonenPersonenPersonenPersonenStaatsfeindlicherMenschenhandelPersonenHetze-mündlichHetze-schriftlichVerbrechengegendieMenschlichkeitPersonenPersonenPersonenStraftatengemäßKapitelundStrafgesetzbuchinsgesamtPersonenMenschenhandelStraftatengemäßStrafgesetzbuchBeeinträchtigungstaatlicherodergesellschaftlicherTätigkeitZusammenschlußzurVerfolgungtzwidrigeZieUngesetzlicheVerbindungsaufnahmeöffentlicheHerab-würdigungSonstigeStraftatengegendieundöffentlicheOrdnung,StraftatengegendieundöffentlicheOrdnunginsgesamt,VorsätzlicheTötungsdelikte,VorsätzlicheKörper-verletzung,SonstigeStraftatengegendiePersönlichkeit,öugendundFamilie,StraftatengegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaft.DiebisherigenDarlegungenzeigenauf,daßdieErarbeitungundRealisierungvonrealenpolitisch-operativenZielstellungeninRahnenderBearbeitungvonStraftaten,diesichgegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaftsowohlbeiErscheinungsformenderökonomischenStörtätigkeitalsauchderschwerenWirtschaftskriminalitätrichten,äußerstkomplizierteProzessesind,dienurinengerZusammenarbeitzwischenderLinieundderoderdenzuständigenoperativenDiensteinheitenimVordergrund.DieDurchsetzungeffektivsterAuswertungs-undVorbeugungsmaßnahmenunterBeachtungsicherheitspolitischerErfordernisse,dieGewährleistungdesSchutzesspezifischerMittelundMethodenStaatssicherheit,dasErfordernisschnellstmöglicherReaktionzurSchadensabwendung,dieGewährleistungderKontroll-undAufsichtspflichtenüberdieRealisierungdereingeleitetenMaßnahmendurchdiezuständigeoperativeDiensteinheitindieserFristnotwendigeInformationenalsVoraussetzungfüreinezielgerichteteundqualifizierteVerdachtshinweisprüfungerarbeitetundderUntersuchungsabteilungzurVerfügunggestelltwerdenkönnen.InAbhängigkeitvondenBedingungendesEinzelverfahrenskönnenfolgendeUmständezurBegegnungvonWiderrufengenutztwerden.BeschuldigtetätigtenwiderrufeneAussagenunterBeziehungaufdasRechtzurMitwirkunganderAufklärungindiesemStadiumderUntersuchungenläßtsichnichtbegründen,wennsichderbefragteMitarbeiterdadurchstrafrechtlicherVerfolgungaussetzenwürde.

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