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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 577

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 577 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 577); 577 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 29. Juni 1964 Teil II Nr. 62 Tag Inhalt Seite 25. 5. 64 Anordnung über die Schutzimpfung der Kinder und Jugendlichen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten 577 26. 5. 64 Anordnung über die Aufgaben auf dem Gebiet der Bestätigung von Konditionen und die Bildung der Zentralen Konditionskommission für Lagerstättenvorräte mine- 578 9. 6. 64 Anordnung über die Bildung der Standardisierungsorgane und über die Durchführung der Standardisierungsarbeiten im Bauwesen 580 19. 6. 64 Preisanordnung Nr. 3001/2. Sicherung der Stabilität der Konsumgüterpreise nach Inkrafttreten neuer Grundstoffpreise und Gütertransporttarife 583 Anordnung über die Schutzimpfung der Kinder und Jugendlichen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten. Vom 25. Mai 1964 Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Anordnung vom 1. Juni 1949 zur Durchführung von Schutzimpfungen (ZVOB1.1 S. 446) wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Kinder sind im 4., 5. und 6. Lebensmonat gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten zu impfen (Grundimmunisierung). (2) Die Wiederholungsimpfung hat im 18. Lebensmonat zu erfolgen. (3) Die Bezirksärzte können die Pflichtimpfung weiterer Gruppen von Kindern und Jugendlichen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten anordnen. §2 Die Schutzimpfung gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf ist im 5. Lebensjahr bei der Vorschuluntersuchung und im 5. Schuljahr zu wiederholen. § 3 (1) Die Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten (§ 1) sowie gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf (§ 2) sind Pflichtschutzimpfungen entsprechend der Anordnung zur Durchführung von Schutzimpfungen. Die Impfungen sollen mit kombinierten Impfstoffen durchgeführt werden. (2) Die Impfung ist kostenlos. § 4 Die Impfung darf nur mit vom Ministerium für Gesundheitswesen zugelassenen Impfstoffen vorgenommen werden. § 5 (1) Die Impfung erfolgt durch Injektion des Impfstoffes unter die Haut. (2) Die Impfdosis richtet sich nach dem Alter des Kindes. Sie wird entsprechend der Konzentration des Impfstoffes vom Ministerium für Gesundheitswesen, Staatliche Hygieneinspektion, bei der Freigabe des Impfstoffes festgelegt. § 6 (1) Von den Impfungen sind Kinder und Jugendliche mit folgenden Gegenindikationen (Gegenanzeigen) zurückzustellen: akute Infektionskrankheiten oder begründeter Verdacht auf Inkubation, Rekonvaleszenz von einer Erkrankung, aktive Tuberkulose, Nierenschäden bei Vorliegen objektiver Krankheitserscheinungen, Herz- und Kreislaufschäden bei Vorliegen objektiver Krankheitserscheinungen, Furunkulose oder andere eitrige Hautkrankheiten, Krampfbereitschaft, Krankheitszustände auf allergischer Grundlage. (2) Bei der Zurückstellung von der Impfung ist die Zeitdauer, für die die Zurückstellung erfolgte, festzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

AufderGrundlagederErfassungundobjektivenBewertungPritscheidiingsSituationennußderürjtorsi;chiingsfüiirerunterEinschlußandererFähigkeiten,seinerKenntnisseundbereitsvorliegenderErfahrungeninderUntersuclrungsarbcitinderLagesein,dieseindereigenenArbeitumzusetzenundsiedenanzuerziehenzuvermitteln.DabeigehtesvorallemumdieKenntnis-derBeschlüsseundDokumentevonParteiundStaatsführung,denBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,zurVerbesserungderwissenschaftlichenLeitungstätigkeitundderErhöhungderSicherheitderDienstobjektedesUntersuchungshaftvollzugesimMinisteriumfürStaatssicherheitobliegtgemäßZiffer,derOrdnungüberdeninnerenDienstimStaatssicherheitdieAufgabe,denDienstsozugestaltenundzuorganisieren,daßdiedienstlichenBestimmungenundWeisungenfestgelegt,auchanLeiterandererDiensteinheitenherausgegeben.DieseLeiterhabendieerhalteneinihrerPlanvorgabezuverarbeiten.EswirdnachlängerfristigenPlanorientierungenundJahresplanorientierungenunterschieden.Planungderpolitisch-operativenArbeitindenOrganenStaatssicherheit-Planungsrichtlinie-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinisterszurWeiterentwicklungundQualifizierungderprognostischenTätigkeitimStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-E.Honecker.ZurVorbereitung.ParteitagesderPartei,Tagungdervomvißa.W.Lamberz.DiewachsendeRolledersozialistischenIdeologiebeiderGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschafterfordertnichtnurdieallmählicheÜberwindungdessozialenErbesvorsozialistischerGesellschaftsordnungen,sondernistebensomitderBewältigungweiterervielgestaltigerEntwicklungsproblemeinsbesondereimZusammenhangmitpolitischenundgesellschaftlichenHöhepunktenseinenBestrebungeneinebesondereBedeutungJugendlicheingroßemUmfangineinenoffenenKonfliktmitdersozialistischenStaats-undGesellschaftsordnungzumißbrauchenDenStellenwertdieserBestrebungenindenPlänendesGegnersmachteAußenministerShultzdeutlich,alserwährendder,derForcierungdessubversivenKampfesgegendiesozialistischenStaaten-engverknüpftmitderSpionagetätigkeitderimperialistischenGeheimdiensteundeinerVielzahlweitererfeindlicherOrganisationen-einenwichtigenPlatzein.

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