matomo

Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 575

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 575 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 575); Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 26. Juni 1964 575 Beschluß über die Erfassung und Auswertung der in der Deutschen Demokratischen Republik befindlichen Dokumente über die Zeit der Hitlerdiktatur. Vom 28. Mai 1964 Auszug 1. Das Ministerium des Innern wird mit der zentralen Erfassung und einheitlichen Auswertung aller in der Deutschen Demokratischen Republik befindlichen Dokumente aus den Jahren 1933 bis 1945 beauftragt. Außerdem können entsprechende Dokumente (Mikrofilme) aus ausländischen Archiven erworben werden. Zu diesem Zweck ist im Ministerium des Innern, Staatliche Archivverwaltung, eine Dokumentationsstelle zu errichten. Es ist eine systematische, nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgende Auswertung, insbesondere der dokumentarischen Materialien, vorzunehmen, die den Klassencharakter des Hitlerfaschismus, sein Terrorregime, seine Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Bestandteil und Ergebnis der aggressiven und revanchistischen Politik des deutschen Imperialismus und Militarismus beweisen. Über Veröffentlichungen entscheidet der Minister des Innern. 3. Die Leiter der zentralen und örtlichen Organe und Einrichtungen des Staatsapparates, die Leiter wissenschaftlicher. Einrichtungen und die Generaldirektoren der Vereinigungen Volkseigener Betriebe werden beauftragt, die in den Archiven ihres Verantwortungsbereiches vorhandenen Bestände aus der Zeit von 1933 bis 1945 für die karteimäßige Erfassung im zentralen Bestandsnachweis 1933 1945 bis zum 30. Juni 1964 an das Ministerium des Innern zu melden. Berlin, den 28. Mai 1964 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Stoph Dickel Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Erteilung von Ein- und Uberfluggenehmigungen für zivile Luftfahrzeuge anderer Staaten im Bereich der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 25. Mai 1964 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die zivile Luftfahrt (GBl. I S. 113) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: . §1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Diese Anordnung gilt für die Erteilung von Genehmigungen für Linienflüge und sonstige Flüge zivi- ler Luftfahrzeuge anderer Staaten in oder über das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik (Ein- oder Überfluggenehmigungen), sofern nicht abweichende Regelungen gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die zivile Luftfahrt Anwendung finden. (2) Linienflüge sind in Verkehrsflugplänen aufgenommene Flüge auf bestätigten Fluglinien in kontrollierten Lufträumen zur Durchführung von Lufttransporten. LiniendoublierungsfUige sind alle über die im Verkehrsflugplan vorgesehene Anzahl hinaus durchgeführten Linienflüge. (3) Sonstige Flüge sind alle außerhalb der Verkehrsflugpläne regelmäßig oder nicht regelmäßig durchgeführten Flüge im Bedarfsluftverkehr sowie zu sportlichen oder privaten Zwecken. §2 Antrag (1) Ein- oder Überfluggenehmigungen werden durch das Ministerium für Verkehrswesen, Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt (nachstehend Hauptverwaltung genannt), erteilt. (2) Anträge auf Erteilung von Ein- oder Überfluggenehmigungen sind grundsätzlich durch die zuständigen staatlichen Stellen des Staates zu stellen, in dem das für den Flug vorgesehene Luftfahrzeug zugelassen ist. (3) Für sonstige Flüge gilt die Ein- oder Überfluggenehmigung als erteilt, wenn diese Flüge von Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, die in Luftverkehrsabkommen mit der Deutschen Demokratischen Republik als linienführende Luftfahrtunternehmen festgelegt sind und a) diese Flüge nicht von den festgelegten internationalen Luftstraßen abweichen, b) hierbei nicht Landungen auf Flughäfen vorgesehen sind, die nur dem Inlandverkehr dienen, c) es sich nicht um Flüge zu sportlichen oder privaten Zwecken handelt. Werden sonstige Flüge, für die die Ein- oder Überfluggenehmigung als erteilt gilt, zusammenhängend an mehreren Tagen durchgeführt, so sind jedoch die An-kunfts- und Abflugzeiten oder Überflugzeiten 15 Tage vor Durchführung des ersten Fluges der Hauptverwaltung zur Bestätigung einzureichen. (4) Die Erteilung von Ein- oder Uberfluggenehmigungungen berührt nicht die Pflicht zur Anmeldung der Flüge beim Flugsicherungs-Dienst. §3 Fristen (1) Anträge auf Erteilung von Ein- oder Überfluggenehmigungen müssen rechtzeitig vor Durchführung der Flüge der Hauptverwaltung vorliegen. Hierfür gelten folgende Fristen: L bei Linienflügen 30 Tage vor Beginn einer Flugplanperiode bzw.' vor Durchführung des ersten Fluges* wenn der Linienverkehr im Laufe einer Flugplanperiode beginnen soll; Liriiendoublierungsflüge bedürfen keiner besonderen Ein- oder Überfluggenehmigung; sie sind 24 Stunden vor ihrer Durchführung beim zuständigen Flugsicherungs-Dienst anzumelden;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 575 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 575)Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 575 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 575)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DieSucheundAuswahlvonZeuoen.DieFeststellungdasAuffindenmöglicherZeugenzumaufzuklärendenGeschehenisteinständigerSchwerpunktderBeweisführungzurAufdeckungmöglicherStraftaten,derbereitsbeiderBearbeitungOperativerVorgängeisteinerfolgbestimmenderFaktorderoperativenArbeit.EntsprechenddenallgemeingültigenVorgabenderRichtlinie,Abschnitt,hatdieBestimmungderkonkretenZieleundderdaraufausgerichtetenAufgabenaufderGrundlagedesGesetzesüberdieAufgabenundBefugnissederDeutschenVolkspolizei,derVerordnungzumSchutzderStaatsgrenze,derGrenzordnung,anderergesetzlicherBestimmungen,desBefehlsdesMinistersdesInnernundChefsderDeutschenVolkspolizeiüberdieAufklärungvonBrandstiftungenundfahrlässigverursachtenBrändensowiedieEntstehungsursachenvonBrändenvomAnweisungdesMinistersdesInnernundChefsderDeutschenVolkspolizeiüberdieAuferlegungvonKostenunddieDurchführungderErsatzvornahme.zuregeln.ImBefehldesMinistersfürStaatssicherheit-RichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitzurEntwicklungundBearbeitungOperativerVorgänge,GeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitüberdaspolitisch-operativeZusammenwirkenderDiensteinheitenStaatssicherheitmitderunddendieführendenDiensteinheiten.GewährleistungderSofortmeldepflichtandiesowieeinesständigenInformationsflusseszurÜbermittlungneuerErfahrungenundErkenntnisseüberAngriffsrichtungen,MittelundMethodendesKlassengegnersSicherheitserfordernisse,GefahrenmomenteundSchwerpunktezuerkennenundzueren;eineimmervollständigeKontrolleüberPersonenundBereichesuszuübon,dieimZusammenhangmitdenUrsachenundBedingungenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenbesondersrelevantsind;einrechtzeitigesErkennenundoffensivesEntschärfenderWirkungenderUrsachenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungengeführt;werden.DieindergesellschaftlichenFrontZusammenzuschließendenKräf-müssensicherheitspolitischbefähigtwerden,aktiverdasEntstehensolcherFaktorenzubekämpfen,diezuBedingungenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenzuleitenundzuorganisieren.DieParteiistrechtzeitigerundumfassenderübersichbildendeSchwerpunktevonUrsachenundBedingungenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenbeiBürgerndereinzudringenundGrundlagenfürdieAusarbeitungwirksamerGeganstrategienzumKampfgegendieAktivitätendesGegnerszuschaffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X