Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 570

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 570 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 570); 570 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 26. Juni'1964 Die von ihr erlassenen Grundsätze sind für alle Staats- und Wirtschaftsorgane verbindlich. Die zentralen Organe und die WB sind in allen Fragen der Berufsbildung gegenüber der Staatlichen Plankommission rechenschaftspflichtig. Festlegungen, die die mathematisch-naturwissenschaftliche bzw. technische Ausbildung betreffen, sind von der Staatlichen Plankommission mit dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen bzw. dem Staatssekretariat für Forschung und Technik abzustimmen. Anweisungen zu pädagogischen Fragen und solche, die sich auf die innere und äußere Ordnung in den allgemeinbildenden Schulen bzw. den allgemeinbildenden Unterricht in der Berufsausbildung auswirken, besonders zur Stundentafel, zu den Proportionen von allgemeiner, polytechnischer und beruflicher Bildung, zum Lehrjahresabschluß und der Ferienregelung sind von der Staatlichen Plankommission mit dem Ministerium für Volksbildung abzustimmen. 2. Die Staatliche Plankommission hat folgende Aufgaben: Ausarbeitung der Perspektivpläne und Koordinierung der Jahrespläne der Berufsbildung. Dabei sind der Bedarf an Facharbeitern nach Berufsordnungen, Verantwortungsbereichen bzw. Zweigen und Territorien zu ermitteln. Im Plan Berufsbildung ist die Anzahl der aus-zubildenden männlichen und weiblichen Jugendlichen nach Berufsordnungen, Ausbildungsnormen, Verantwortungsbereichen bzw. Zweigen und Territorien gegliedert zu erfassen. Die Planung schließt den Einsatz der Facharbeiter nach Abschluß der Ausbildung ein. Die wissenschaftliche Planung der Berufsbildung verlangt eine exakte Bilanzierung des Bedarfs an männlichem und weiblichem Facharbeiternachwuchs mit dem territorialen Aufkommen. Die Staatliche Plankommission sichert über die Bezirksplankommissionen und die Ämter für Arbeit und Berufsberatung die notwendige Umverteilung zwischen den Kreisen und Bezirken, um die vorrangige Versorgung der ökonomischen Schwerpunkte des sozialistischen Aufbaus mit Arbeitskräften zu gewähr-* leisten; Ermittlung des Bedarfs an Berufsschullehrern und Lehrmeistern nach Fachrichtungen gegliedert; Entwicklung des Netzes der beruflichen Bildungseinrichtungen unter Beachtung der territorialen Belange auf der Grundlage des Perspektivplanes der Berufsbildung; Bestimmung von Grundsätzen für den Inhalt, die Entwicklung, Organisation und Finanzierung der Berufsberatung, der beruflichen Ausbildung der Oberschüler, der Berufsausbildung der Lehrlinge, der Erwachsenenqualifizierung, des Berufswettbewerbs und Abstimmung der Grundsätze für die berufliche Ausbildung der Oberschüler mit dem Minister für Volksbildung; Führung der Systematik der Ausbildungsberufe und Sicherung ihrer Übereinstimmung mit der Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Produktion; Festlegung der Grundsätze und der Verantwortlichkeit für die Ausarbeitung und Bestätigung der Berufsbilder, der Ausbildungsunterlagen und anderer Dokumentationen. Die Staatliche Plankommission erklärt die Berufsbilder, die Ausbildungsunterlagen und andere Dokumentationen für verbindlich. Bei Ausbildungsunterlagen für die berufliche Ausbildung der Oberschüler erfolgt das gemeinsam mit dem Ministerium für Volksbildung; Anleitung und Kontrolle der Ämter für Arbeit und Berufsberatung. Mit ihrer Hilfe ist eine frühzeitig einsetzende weitsichtige Berufsorientierung und Berufsberatung auf der Grundlage des Perspektivplanes der Volkswirtschaft zu sichern. 3. Entscheidungen über die Grundsätze der Finanzierung der Berufsbildung sind mit dem Ministerium der Finanzen abzustimmen. Sie richten sich nach den Bestimmungen der vorläufigen Richtlinie über die Hauptaufgaben des Ministeriums der Finanzen im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Für die Aufstellung und Durchführung sowie die Kontrolle der Finanz- und Haushaltspläne der Einrichtungen der Berufsbildung gilt eine besondere Anweisung des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und des Ministers der Finanzen. 4. Bei der Staatlichen Plankommission ist eine Kommission zu bilden, der leitende Mitarbeiter der Staats- und Wirtschaftsorgane, Vertreter der Massenorganisationen insbesondere der FDJ und des FDGB sowie Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen und erfahrene Praktiker der Berufsbildung angehören. Diese Kommission hat die Aufgabe, Grundfragen der Berufsbildung zu beraten und die Einheitlichkeit der Auffassungen zu solchen Grundfragen vor der Beschlußfassung zu sichern. II. Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates sichert durch die Planung der Berufsbildung der Industrie die wissenschaftlich fundierte Führung auf diesem Gebiet durch die VVB und Wirtschaftsräte der Bezirke. Die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates sind auf der Grundlage der Wissenschaft-, lich-technischen Entwicklung ihres Zweiges für die Planung eines qualifizierten Facharbeiternachwuchses verantwortlich. Die Pläne der Berufsausbildung sind nach Berufsordnungen, der Anzahl der Lehrlinge, nach Verantwortungsbereichen bzw. Zweigen, Ausbildungsformen und Territorien gegliedert, auszuarbeiten. Auf dem Gebiet der Erwachsenenqualifizierung sind die Grundsätze und die Schwerpunkte für die Ausarbeitung der entsprechenden Pläne in den WB und Wirtschaftsräten der Bezirke festzulegen. Die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates haben die Planung der Berufsbildung als Bestandteil der komplexen Planung Ihres Zweiges zu gewährleisten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltung , aber auch in den Abteilungen der Differenzen zwischen den an den Bereich Auswertung und den an den Bereich Koordinierung der der übermittelten Angaben festgestellt.

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