Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 551

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 551 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 551); Gesetzblatt Teil II Nr. 59 Ausgabetag: 20. Juni 1964 551 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Bildung und Verwendung des Betriebsprämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung. Vom 29. Mai 1964 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 28. Mai 1964 über die Bildung und Verwendung des Betriebsprämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung (GBl. II S. 549) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 Abs. 1 der Verordnung: §1 Für die Zuführungen zum Betriebsprämienfonds und zum Kultur- und Sozialfonds sind gesonderte Bankkonten einzurichten. Zu § 2 Abs. 1 der Verordnung: §2 In die Begrenzung der Gesamtzuführungen zum Betriebsprämienfonds sind aus dem Kultur- und Sozialfonds gemäß § 10 der Verordnung übertragene Mittel nicht mit einzubeziehen. Zu § 2 Abs. 2 und § 6 der Verordnung: §3 Die Grundzuführung zum Betriebsprämienfonds sowie die Zuführung zum Kultur- und Sozialfonds sollte in monatlichen Teilbeträgen erfolgen. Zu § 2 Abs. 3 der Verordnung: §4 Mit der Bestätigung des Planes hat das dafür zuständige Organ dem Betrieb gleichzeitig eine Kennziffer vorzugeben, die die Leistung des Betriebes für die Volkswirtschaft am besten zum Ausdruck bringt. Diese Kennziffer kann z. B. sein: Erfüllung des Exportplanes; Einhaltung der Staatsplanpositionen; Steigerung der Qualität; absatzseitige Erfüllung des Planteils „Versorgung der Bevölkerung“; Erfüllung des Umsatzplanes nach einem festgelegten Sortiment; Erfüllung zweckgebundener Beauflagungen bestimmter Leistungen des Betriebes (z. B. Ausrüstungslieferungen für volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben, termingemäße Kooperationsleistungen für VEB, termingerechte Lieferung). §5 (1) Der Leiter des Betriebes ist berechtigt, bereits im laufenden Jahr vorläufige zusätzliche Zuführungen vorzunehmen. (2) Die endgültige Berechnung der zusätzlichen Zuführungen erfolgt auf der Grundlage der Jahresbilanz. Als Gesamtergebnis des abgelaufenen Planjahres ist das Gesamtergebnis zugrunde zu legen, das sich aus der mit der Jahressteuererklärung abgegebenen Bilanz ergibt; dabei sind nach Abs. 1 erfolgte Vorabzuführungen dem Gesamtergebnis zuzurechnen. Als Gesamtergebnis des Vorjahres ist das Gesamtergebnis zugrunde zu legen, das sich nach erfolgter steuerlicher Betriebsprüfung (wenn diese noch nicht vorgenommen wurde, nach erfolgter Wirtschaftsprüfung) für das Vorjahr ergibt. Dabei sind im Vorjahr vorgenommene zusätzliche Zuführungen zum Betriebsprämienfonds diesem Gesamtergebnis hinzuzurechnen. Als Umsatz ist der Gesamtumsatzertrag abzüglich der Verbrauchsabgabe zugrunde zu legen. (3) Die durch die Industriepreisreform eingetretenen Preisveränderungen sind in ihren Auswirkungen so zu berücksichtigen, daß die Ergebnisse des Vorjahres mit denen des laufenden Jahres vergleichbar sind. (4) Der Mehrgewinn, der sich aus der Verbesserung des Verhältnisses Gesamtergebnis zu Umsatz gegenüber dem Vorjahr ergibt, ist unter Berücksichtigung der Absätze 2 und 3 wie folgt zu errechnen: Gesamt- Gesamtergebn. (Vorj.) X Umsatz (Planj.) ergebms ./. --------------------------------------- (Planjahr) Umsatz (Vorjahr) = o. a. Mehrgewinn (5) Gegenüber der endgültigen Berechnung zu hoch vorgenommene Vorabzuführungen sind mit Zuführungen des folgenden Jahres zu verrechnen. Übergangsregclung für das 2. Halbjahr 1964 Zu § 2 Abs. 2 und § 6 der Verordnung: §6 (1) Die Grundzuführung zum Betriebsprämienfonds und die Zuführung zum Kultur- und Sozialfonds beträgt für das 2. Halbjahr 1964 je 1,5 % der für das 2. Halbjahr 1964 gezahlten Bruttolohn- und Gehaltssumme. (2) Die für das 1. Halbjahr 1964 gesetzlich möglichen Zuführungen und bis zum 30. Juni 1964 nicht in Anspruch genommenen Mittel des Kultur- und Sozialfonds bzw. Prämienfonds sind nach Vereinbarung zwischen dem Leiter des Betriebes und der zuständigen Gewerkschaftsleitung auf die ab 1. Juli 1964 zu bildenden Fonds zu übertragen. Zu § 2 Absätzen 3 und 4 der Verordnung: §7 (1) Die nach § 2 Abs. 3 der Verordnung vorzugebende Kennziffer ist den Betrieben bis zum 30. Juni 1964 zu übergeben. (2) Die möglichen zusätzlichen Zuführungen für das 2. Halbjahr 1964 betragen die Hälfte des sich nach § 2 Abs. 4 ergebenden Jahresbetrages und dürfen das Doppelte der für das 2. Halbjahr 1964 gezahlten Grundzuführung nicht übersteigen. §8 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1964 in Kraft. Berlin, den 29. Mai 1964 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Schürer Erster Stellvertreter des Vorsitzenden i;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 551 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 551) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 551 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 551)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Organisierung der Arbeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , der Ordnung über die Ausgabe, Aufbewahrung, Nachweisführung, Wartung und Sicherung von Waffen und Munition im Staatssicherheit ., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Anlage Anlage der Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der entwickelte die Ständige Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X