Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 511

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 511 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 511); Gesetzblatt Teil II Nr. 56 Ausgabetag: 16. Juni 1964 511 §7 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Direktor des Instituts wird durch den Minister für Gesundheitswesen berufen und abberufen. Die Berufung und Abberufung regelt sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. (2) Der erste Stellvertreter des Direktors wird vom Direktor des Instituts nach Zustimmung des Ministers für Gesundheitswesen eingestellt und entlassen. (3) Alle übrigen Mitarbeiter des Instituts werden durch den Direktor nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eingestellt und entlassen. §8 Veröffentlichungen und Schweigepflicht (1) Die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen des Instituts bedarf der Einwilligung des Direktors. (2) Die Mitarbeiter des Instituts sind über alle ihnen dienstlich zur Kenntnis kommenden Vorfälle zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses zum Institut. Anordnung Uber das Deutsche Institut für Apothekenwesen. Vom 15. Mai 1964 Auf Grund des § 28 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes vom 5. Mai 1964 (GBl. I S. 101) wird zu § 30 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 15. Mai 1964 zum Arzneimittelgesetz (GBl. II S. 485) folgendes angeordnet: § 1 Aufgaben, Organisation, Leitung und Arbeitsweise des Deutschen Instituts für Apothekenwesen regelt dessen Statut (Anlage), das hiermit für verbindlich erklärt wird. § 2 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1964 in Kraft. Berlin, den 15. Mai 1964 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Dr. E r 1 e r Stellvertreter des Ministers Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Deutschen Instituts für Apothekenwesen § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Das Deutsche Institut für Apothekenwesen (im folgenden Institut genannt) ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. Sein Sitz ist Jena. (2) Das Institut ist dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt. (3) Das Institut ist Haushaltsorganisation. Seine Mittel werden im Haushalt der Republik beim Ministerium für Gesundheitswesen geplant. § 2 Aufgaben (1) Das Institut berät das Ministerium für Gesundheitswesen bei der politisch-fachlichen und organisatorischen Entwicklung des Apothekenwesens. Hierbei hat es insbesondere folgende Aufgaben: 1. Ständige Erhöhung der Qualität der Leitungstätigkeit im Apothekenwesen, sowie ständige Verbesserung der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit in den Apotheken durch Einflußnahme auf die Ausarbeitung von Grundsätzen für das Berufsbild und die Ausbildung der Apotheker, Apothekenassistenten und Apothekenhelfer sowie für deren Einsatz nach abgeschlossener Ausbildung; Ausarbeitung von Richtlinien und Themenplänen für die Fortbildung der Apotheker und Apothekenassistenten, die Ausbildung und Fortbildung der Kreisapotheker; Mitwirkung bei der Durchführung der zentralen Fortbildungsveranstaltungen an der Deutschen Akademie für Ärztliche Fortbildung und bei der Durchführung der peripheren Fortbildungskurse; Organisierung und Durchführung der Fortbildung der Apothekenassistenten gemeinsam mit der Fachschule für Pharmazie; Förderung der schöpferischen Initiative der Mitarbeiter zur politisch-fachlichen Weiterentwicklung des Apothekenwesens; Ausarbeitung von Materialien und Entwürfen für gesetzliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Apotheken Wesens; Anleitung der Revisoren und Auswertung der Revisionsergebnisse. 2. Weiterentwicklung der Organisation im Apothekenwesen und in den Apotheken insbesondere durch Ausarbeitung von Richtlinien für die Gestaltung des Apothekennetzes entsprechend der Aufgabenstellung Im Apotheken wesen; Durchsetzung des Planes „Neue Technik“ io den Apotheken; Ausarbeitung und Bearbeitung von Vorschlägen Und Richtlinien für die Besetzung der Apotheken mit Arbeitskräften;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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