Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 511

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 511 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 511); Gesetzblatt Teil II Nr. 56 Ausgabetag: 16. Juni 1964 511 §7 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Direktor des Instituts wird durch den Minister für Gesundheitswesen berufen und abberufen. Die Berufung und Abberufung regelt sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. (2) Der erste Stellvertreter des Direktors wird vom Direktor des Instituts nach Zustimmung des Ministers für Gesundheitswesen eingestellt und entlassen. (3) Alle übrigen Mitarbeiter des Instituts werden durch den Direktor nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eingestellt und entlassen. §8 Veröffentlichungen und Schweigepflicht (1) Die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen des Instituts bedarf der Einwilligung des Direktors. (2) Die Mitarbeiter des Instituts sind über alle ihnen dienstlich zur Kenntnis kommenden Vorfälle zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses zum Institut. Anordnung Uber das Deutsche Institut für Apothekenwesen. Vom 15. Mai 1964 Auf Grund des § 28 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes vom 5. Mai 1964 (GBl. I S. 101) wird zu § 30 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 15. Mai 1964 zum Arzneimittelgesetz (GBl. II S. 485) folgendes angeordnet: § 1 Aufgaben, Organisation, Leitung und Arbeitsweise des Deutschen Instituts für Apothekenwesen regelt dessen Statut (Anlage), das hiermit für verbindlich erklärt wird. § 2 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1964 in Kraft. Berlin, den 15. Mai 1964 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Dr. E r 1 e r Stellvertreter des Ministers Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Deutschen Instituts für Apothekenwesen § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Das Deutsche Institut für Apothekenwesen (im folgenden Institut genannt) ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. Sein Sitz ist Jena. (2) Das Institut ist dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt. (3) Das Institut ist Haushaltsorganisation. Seine Mittel werden im Haushalt der Republik beim Ministerium für Gesundheitswesen geplant. § 2 Aufgaben (1) Das Institut berät das Ministerium für Gesundheitswesen bei der politisch-fachlichen und organisatorischen Entwicklung des Apothekenwesens. Hierbei hat es insbesondere folgende Aufgaben: 1. Ständige Erhöhung der Qualität der Leitungstätigkeit im Apothekenwesen, sowie ständige Verbesserung der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit in den Apotheken durch Einflußnahme auf die Ausarbeitung von Grundsätzen für das Berufsbild und die Ausbildung der Apotheker, Apothekenassistenten und Apothekenhelfer sowie für deren Einsatz nach abgeschlossener Ausbildung; Ausarbeitung von Richtlinien und Themenplänen für die Fortbildung der Apotheker und Apothekenassistenten, die Ausbildung und Fortbildung der Kreisapotheker; Mitwirkung bei der Durchführung der zentralen Fortbildungsveranstaltungen an der Deutschen Akademie für Ärztliche Fortbildung und bei der Durchführung der peripheren Fortbildungskurse; Organisierung und Durchführung der Fortbildung der Apothekenassistenten gemeinsam mit der Fachschule für Pharmazie; Förderung der schöpferischen Initiative der Mitarbeiter zur politisch-fachlichen Weiterentwicklung des Apothekenwesens; Ausarbeitung von Materialien und Entwürfen für gesetzliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Apotheken Wesens; Anleitung der Revisoren und Auswertung der Revisionsergebnisse. 2. Weiterentwicklung der Organisation im Apothekenwesen und in den Apotheken insbesondere durch Ausarbeitung von Richtlinien für die Gestaltung des Apothekennetzes entsprechend der Aufgabenstellung Im Apotheken wesen; Durchsetzung des Planes „Neue Technik“ io den Apotheken; Ausarbeitung und Bearbeitung von Vorschlägen Und Richtlinien für die Besetzung der Apotheken mit Arbeitskräften;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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