Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 481

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 481 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 481); 481 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 10. Juni 1964 J Teil II Nr. 55 Tag Inhalt Seite 5. 5. 64 Fünfte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung eines staatlichen Kinderzuschlages 481 30. 4. 64 Siebente Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik 482 Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Zahlung eines staatlichen Kinderzuschlages. Vom 5. Mai 1964 Zur Durchführung der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung eines staatlichen Kinderzuschlages (GBl. I S. 437) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu §§ 1 und 2 der Verordnung: § 1 Der staatliche Kinderzuschlag ist auch für die Dauer der unbezahlten Freizeit nach § 131 Abs. 4 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (GBl. I S. 27) und bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen Ableistung des Grundwehrdienstes in der Nationalen Volksarmee gemäß § 4 Abs. 2 der Besoldungsverordnung vom 24. Januar 1962 (GBl. II S. 49) weiter zu gewähren. § 2 Der § 4 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. Mai 1958 zur Verordnung über die Zahlung eines staatlichen Kinderzuschlages (GBl. I S. 439) erhält folgende Fassung: / „(1) Der Anspruch auf Zahlung des staatlichen Kinderzuschlages entsteht bei Vorliegen der im § 1 der Verordnung genannten Voraussetzungen. Die Zahlung erfolgt auf Antrag. Der staatliche Kinderzuschlag ist vom Anfang des Monats an zu zahlen, in dem der Anspruch entsteht. Voraussetzung hierfür ist, daß der Antrag auf Zahlung des staatlichen Kinderzuschlages spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Monat, in dem der Anspruch entstand, bei der zuständigen Auszahlungs- * 4. DB (GBl. II 1962 Nr. 45 S. S92) stelle gestellt wird. Wird der Antrag später gestellt, so ist der staatliche Kinderzuschlag bis zu drei Monaten rückwirkend zu gewähren. (2) Die Bestimmung des Abs. 1 gilt auch im Falle des § 11 Abs. 3 der Verordnung (Wechsel der Auszahlungsstelle) und wenn nach vorübergehendem Wegfall des Anspruches der Anspruch erneut entsteht (z. B. Heimaufenthalt des Kindes).“ Zu §§ 12, 15 und 17 der Verordnung: § 3 Die im § 6 der Verordnung genannten staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen haben die Abgabe der Auszahlungskarten für den staatlichen Kinderzuschlag zu kontrollieren. Kommt ein bisher Anspruchsberechtigter seiner Verpflichtung zur Abgabe de'r Auszahlungskarte nicht nach, so ist der für seinen Wohnsitz zuständige Rat der Stadt bzw. Gemeinde Sozialwesen durch die Einrichtung zu benachrichtigen. Dieser hat die Einstellung der Zahlung des staatlichen Kinderzuschlages und die Übersendung der Auszahlungskarte an die Einrichtung zu veranlassen. § 4 (1) Die zuständige Auszahlungsstelle hat mindestens jährlich einmal, nach Möglichkeit im Monat September, zu prüfen, ob der Anspruch auf den staatlichen Kinderzuschlag noch besteht. Wird der staatliche Kinderzuschlag wegen des Besuches einer der im § 2 Abs. 2 der Verordnung genannten Schulen über das 15. Lebensjahr des Kindes hinaus gewährt, so ist jährlich ein Nachweis über den weiteren Schulbesuch zu fordern. Die Prüfung hat sich auch darauf zu beziehen, daß die Zahlung des weiteren Zuschlages zum staatlichen Kinderzuschlag an die vor dem 1. Juni 1958 geborenen Kinder entsprechend § 1 Abs. 3 der Verordnung bei Vollendung des 6. Lebensjahres eingestellt worden ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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