Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 46

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 46 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 46); 46 Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 25. Januar 1964 (5) Die den Projektierungseinrichlungen übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane können den Pro-jeklierungseinrichtungen nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten Leitfunktionen für die Projektierung übertragen. Die Leitfunktion kann mit der Aufgabe der Sicherung der Projektierung verbunden werden. Diese Leitfunktionen sind im Register zu veröffentlichen. (6) Die VEB Ingenieurvermessung und der VEB Baugrunduntersuchung haben Aufträge der Projektanten für Vermessungsleistungen bzw. für Baugrunduntersuchungen zu übernehmen, soweit sie zum Zwecke der Projektierung notwendig sind und die Vorhaben, für die die Leistungen erbracht werden sollen, im bestätigten Projektierungsplan enthalten sind. § 18 Hauptprojektant (1) Als Hauptprojektant für einen Bereich oder Zweig der Volkswirtschaft werden technologische bzw. bautechnische Projektierungseinrichtungen eingesetzt. Sie sind in der Regel gleichzeitig technologischer bzw. bautechnischer Spezialprojektant für diesen Bereich oder Zweig. (2) Der Hauptprojektant ist verantwortlich für die Einheit des Gesamtprojektes, d. h. für die Übereinstimmung der technologischen Lösung mit der bautechnischen Lösung unter Beachtung der Einheit von Ökonomie, Technik, Technologie und Bau. Er hat die verschiedenen an der Ausarbeitung der Aufgabenstellung bzw. des Projektes als Nachauftragnehmer beteiligten Betriebe und Einrichtungen zu koordinieren. (3) Dem Hauptprojektanten sind grundsätzlich alle Projektierungsleistungen seines Zweiges bzw. Bereiches zu übertragen. (4) Mit der Erarbeitung von Aufgabenstellungen können außer dem zuständigen Hauptprojektanten auch andere dafür geeignete Institutionen beauftragt werden. Diese mit der Erarbeitung von Aufgabenstellungen beauftragten Institutionen haben den zuständigen Hauptprojektanten zu konsultieren. Der Hauptprojektant ist zur Begutachtung dieser Aufgabenstellungen hinzuzuziehen. (5) Frojektierungsleistungen für Erhaltungsmaßnahmen (außer großen Rekonstruktionen) und für Ersatzinvestitionen können von Betrieben, die über eigene Projektierungseinrichtungen verfügen, oder von Projektierungskollektiven in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Planträger in Übereinstimmung mit dem zuständigen Hauptprojektanten. (6) Bei der Erarbeitung des Projektes hat der Hauptprojektant die im Register festgelegten Spezialprojektanten mit der Ausarbeitung der entsprechenden Teile des Projektes zu beauftragen. Die technologischen und bautechnischen Spezialprojektanten sind bereits bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung einzubeziehen. Verfügt der Hauptprojektant selbst über die erforderliche Spezialkapazität, so ist er berechtigt, in Übereinstimmung mit dem zuständigen Spezial Projektanten die Speziaiprojektierung selbst durchzuführen. Diese Übereinstimmung ist bei der Erarbeitung des Leistungsplanes herbeizuführen. Der Hauptprojektant hat bei der Durchführung der Spezialprojektierung den Spezialprojektanten zu konsultieren. § 17 Generalprojektant (1) Für die Erarbeitung von Aufgabenstellungen und Projekten für Investitionsprogramme und für Investitionsvorhaben, die in komplexer Fließfertigung durchgeführt weiden, sind Hauptprojektanten als General-projektSnten für die Dauer der Vorbereitung und Durchführung der Investitionsprogramme bzw. Investitionsvorhaben einzusetzen. (2) Der Generalprojektant leitet und koordiniert die gesamte Vorbereitung, sichert die planmäßige Zusammenarbeit mit den nachbeauftragten Projektierungseinrichtungen und Institutionen und mit dem Generalauftragnehmer bei der Erarbeitung des Grob- und Komplexzyklogramms. (3) Der Generalprojektant ist verantwortlich für die gesamte Projektierung des in komplexer Fließfertigung durchzuführenden Investitionsprogrammg bzw. -Vorhabens. Über die im § 16 Abs. 2 festgelegte Verantwortlichkeit des Hauptprojektanten hinaus ist der Generalprojektant insbesondere verantwortlich für die Übereinstimmung der technologischen und bautechnischen Lösung mit der Bau- und Montagetechnologie in komplexer Fließfertigung. § 18 Register der Projektierungseinrichtungen (1) Über die volkseigenen Projektierungsbetriebe und Projektierungsabteilungen in volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben bzw. in Haushaltsorganisationen und in Betrieben mit staatlicher Beteiligung wird ein Register bei der Staatlichen Plankommission geführt. ' (2) Das Register enthält Namen, Anschrift, genaue Bezeichnung des Verantwortungsbereiches und der Aufgabengebiete (Hauptprojektant, Spezialprojektant, Leit--funktion) und das übergeordnete Staats- oder Wirtschaftsorgan. Die Festlegung der Verantwortungsbereiche und Aufgabengebiete für die volkseigenen Projektierungseinrichtungen erfolgt durch die Leiter der Organe des zentralen Staatsapparates. (3) Mit der Aufnahme in das Register werden die Projektierungseinrichtungen zur planmäßigen Projektierungstätigkeit entsprechend den im Register festgelegten Aufgabengebieten verpflichtet. (4) Die Registrierung erfolgt: 1. für die volkseigenen Projektierungseinrichtungen durch die Leiter der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates auf Antrag der diesen Projektierungseinrichtungen übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 46 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 46) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 46 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 46)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X