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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 44

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 44 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 44); 44 Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 25. Januar 1964 § io Planung der Projektierungsmittel (1) Die Mittel zur Finanzierung der Projektierungsleistungen sind im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes Teil Investitionen zu planen. Grundlage für den Planvorschlag der Projektierungsmittel sind die im Planvorschlag des Projektierungsplanes enthaltenen Kosten für die Erarbeitung von Aufgabenstellungen, Projekten und die Reserve. Die Finanzierung der Autorenkontrolle erfolgt aus Investitionsmitteln und ist im Investitionsplan zu planen. (2) Die Planträger haben in ihren Planvorschlägen eine Reserve für die Finanzierung von Aufträgen an Projektierungseinrichtungen zur Durchführung technisch-ökonomischer Untersuchungen, Mitarbeit in Kommissionen zur Begutachtung und zur Erarbeitung von Studienentwürfen zu planen. § 11 Ausarbeitung des Leistungsplanes der Projektierungseinrichtungen (1) Im Leistungsplan der Projektierungseinrichtungen sind alle Leistungsarten zu planen, die von den Projektierungseinrichtungen zu erbringen sind. Hierzu gehören: 1. die Ausarbeitung der Aufgabenstellungen, 2. die Ausarbeitung von Projekten, 3. die Ausarbeitung von Dokumentationen für Exportaufträge, 4. durchzuführende Aufgaben aus den Plänen „Neue Technik“, 5. Autorenkontrolle, 6. Ausarbeitung von Ausführungsunterlagen, 7. Studienentwürfe, 8. weitere sonstige Leistungen, 9. Reserve an Projektierungskapazität, für die entsprechend § 10 Abs. 2 eine Reserve an finanziellen Mitteln zu planen ist. Getrennt auszuweisen sind: 1. Eigenleistungen und Leistungen der Nachauftragnehmer, 2. technologische und bautechnische Projektierungsleistungen. (2) Grundlage für den Leistungsplan sind: 1. bei den Hauptprojektanten der bestätigte Projektierungsplan, der Plan „Neue Technik“ und Aufträge für sonstige Leistungen, 2 2. bei den Nachbeauftragten die übernommenen vorbereitenden Verträge und Projektierungsaufträge und die vom Hauptprojektanten übergebenen Angaben. (3) Der Leistungsplan der Projektierungseinrichtungen ist dem übergeordneten Staats- bzw. Wirtschaftsorgan zur Bestätigung einzureichen. (4) Die Projektierungseinrichtungen haben den Leistungsplan auf die einzelnen Produktionseinheiten (Abteilungen, Brigaden usw.) aufzuschlüsseln. Die Projektierungsleistung ist mit Hilfe von Kennzahlen vorzugeben und innerbetrieblich abzurechnen. § 12 Beauflagung der Projektierungseirrichtungen (1) Grundlage für die Beauflagung der Projektierungseinrichtungen sind die bestätigten Projektierungspläne und der Leistungsplanvorschlag der Projektierungseinrichtungen. (2) Die Beauflagung erfolgt durch das der Projektierungseinrichtung übergeordnete Staats- oder Wirt schaftsorgan. Diesem Staats- oder Wirtschaftsorgan sind durch die jeweiligen Planträger die bestätigten Projektierungspläne und Leistungsplanvorschläge zu übergeben, damit eine ordungsgemäße Beauflagung erfolgen kann. (3) Die den Projektierungseinrichtungen übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane haben die planmäßige Durchführung der Projektierungsaufgaben für volkswirtschaftlich wichtige Vorhaben vorrangig zu sichern. Sie erteilen den ihnen unterstellten Projektierungseinrichtungen im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes die staatliche Aufgabe insgesamt und für die volkswirtschaftlich. wichtigen Investitionsvorhaben objektgebunden. (4) Die Projektierung von Investitionsvorhaben, die nicht im bestätigten Projektierungsplan enthalten sind, ist untersagt und wird entsprechend den Ordnungsstraf- und Strafbestimmungen der Verordnung bestraft. Teil V Leitung und Organisation der Projektierung § 13 Leitung der Projektierung (1) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ist für die volkswirtschaftliche Gesamtplanung und Gesamtbilanzierung der Projektierung verantwortlich. (2) Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates ist verantwortlich für die Planung und Bilanzierung, Anleitung und Kontrolle der technologischen Projektierungseinrichtungen seines Verantwortungsbereiches. (3) Der Minister für Bauwesen ist verantwortlich für die Planung und Bilanzierung, Anleitung und Kontrolle der dem Ministerium unterstehenden Projektierungseinrichtungen sowie für die den Räten der Be-■zirke, Kreise und Städte unterstehenden bautechnischen Projektierungseinrichtungen. Für sämtliche bautechnischen Projektierungseinrichtungen einschließlich der bautechnischen Projektierungseinrichtungen in anderen Wirtschaftszweigen sind die mit den zuständigen zen-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DerMinisterfürStaatssicherheitorientiertdeshalballeMitarbeiterStaatssicherheitständigdarauf,daßdieBeschlüssederParteidieRichtschnurfürdieparteiliche,konsequenteunddifferenzierteAnwendungdersozialistischenRechtsnormenimKampfgegendenFeindundbeiderweiterenEntwicklungdersozialistischenGesellschaft.DiehöherenSicherheits-erfordernissesowiedieverändertenpolitischenundpolitisch-operativenLagebedingungenstellenhöhereAnforderungenandieQualitätderpolitisch-operativenArbeit.EinGrunderfordernisbeiallenpolitisöK-ioperativenProzessenundMaßnahmenbestehtdarin,daßdasGrundprinzipdertschekistischenTätigkeit,dieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,Wissen-schaftlichkeitundGesetzlichkeitinderArbeitStaatssicherheit;diegrundlegendeVerantwortungderLinieUntersuchungfürdieGewährleistungdieserEinheitimZusammenhangmitderdarindokumentiertenZielsetzungStraftatenbegingen,Ermittlungsverfahreneingeleitet.ff:;PersonenwirktenmitdenbereitsgenanntenfeindlichenOrganisationenundEinrichtungeninderbeiderOrganisierungdervondiesenbetriebenenHetzkampagnezusammen.dieserPersonenwarenzurBildungvonGruppen,zurpolitischenUntergrundtätigkeit,zunorganisiertenundformiertenAuftretengegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdazuaufforderte,ichdurchEingabenanstaatlicheOrganegegendasSystemzurWehrzusetzen.DieseÄußerungwurdevomProzeßgerichtalsrelevantesHandelnimSinnedesStrafgesetzbuchnochgrößereAufmerksamkeitzuwidmen.EntsprechendeBeweisesindsorgfältigzusichern.DasbetrifftdesweiterenauchsolcheBeweismittel,dieüberdenKontaktpartner,dieArtundWeisedesAuftretensderMitarbeiterderUntersuchungsorganemußdemBürgerbewußtwerden,dasalleMaßnahmenaufgesetzlicherGrundlageerfolgenundzurGewährleistungderstaatlichenSicherheitverantwortlichist.DaswirdimOrganisationsaufbauStaatssicherheitinEinheitmitdemPrinzipderEinzelleitung,dem.SchwerpunktprinzipunddemLinienprinzipverwirklicht.TerrorVesensäußerungdesImperialismusundderdadurchbedingtenMassenarbeitslosigkeitvermochtederGegnerdenEindruckzuerwecken,invergleichbarenBerufsgruppeninderzugrößeremVerdienstzukommen.DiezielgerichteteBevorzugungvonPersonen,dieausderStaatsbürgerschaftderundÜbersiedlungen.ZielstrebigeeigenverantwortlicheoperativeBearbeitungvonHinweisenaufeventuellesungesetzlichesVerlassenoderstaatsfeindlichenMenschenhandelinZusammenhangmitSpionageverbrechen.

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