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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 431

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 431 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 431); Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 8. Juni 1964 431 Anlage 2 zu § 7 vorstehender Vierter Durchführungsbestimmung Muster Ladevertrag II Zwischen dem vertreten durch nachstehend Umschlagbetrieb genannt übergeordnetes Organ und dem vertreten durch nachstehend Empfänger/Absender* 5 * genannt übergeordnetes Organ wird auf Grund des § 7 der Transportverordnung (TVO) vom 24. August 1961 (GBl. II S. 365) in Verbindung mit § 7 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 25. April 1964 zur Transportverordnung (GBl. II 425) folgender Vertrag geschlossen: § l' Der Umschlagbetrieb verpflichtet sich: 1. für den Empfänger/Absender* täglich DA auf Bahnhof/Ladestelle/Anschlußgleis* zu ent-/beläden*; 2. alle entladenen Güter dem Empfänger zuzuführen* alle zu verladenden Güter vom Absender abzuholen*; 3. Arbeitskräfte für die Entladung der zugeführten* Verladung der abzuholenden* Güter zu stellen; 4. Zu 1. bis 2. sind folgende Gutarten und Gutmengen umzuschlagen: Januar t = DA; davon täglich t = DA Februar t = DA; davon täglich t = DA usw. Dezember t = DA; davon täglich t = DA Monatsdurchschnitt t = DA (Doppelachsen) Abweichungen sind bis zu 15 % zulässig; 5. für die zuzuführenden/abzuholenden* Güter eigene Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge der sozialistischen Kraftverkehrsbetriebe oder Kraftverkehrsdienststellen, Kraftfahrzeuge des Empfängers/Absenders* einzusetzen; 6. die Ankündigung und Benachrichtigung für die bereitzustellenden Güterwagen von der Eisenbahn entgegenzunehmen ; 7. den Empfänger/Absender* unverzüglich auf Grund der Ankündigung bzw. Benachrichtigung durch die Eisenbahn zu verständigen und erforderlichenfalls den Zeitpunkt der Ab- und Anfuhr der Güter festzulegen. § 2 Der Empfänger/Absender* verpflichtet sich: 1. die Transportplanung bzw. Wagenbestellung mit dem Umschlagbetrieb abzustimmen; 2. in den Lieferverträgen zu vereinbaren, daß die Wagenladungen unter Berücksichtigung der Lieferfristen so abgesandt werden, daß die entsprechend der Entladekapazität des Umschlagbetriebes im Vertrag festgelegte tägliche Umschlagsmenge nicht überschritten wird und dadurch sowohl geballter Zulauf als auch Wartezeiten vermieden werden; 3. bei geballtem Zulauf der für ihn bestimmten Sendungen auf Anforderung des Umschlagbetriebes zusätzliche Arbeitskräfte und Entlademechanismen wie folgt bereitzustellen: 4. bei Ent-/Verladung* nachstehender Güter Spezialkräfte zur sachgemäßen Anleitung der Ladearbeiter zur Verfügung zu stellen und in diesen Fällen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ent-/Ver-ladung* zu übernehmen: 5. die Entgegennahme bzw. Auslieferung der Güter an allen 24 Stunden des Tages, auch an Sonn- und Feiertagen, zu gewährleisten, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen; 6. bei der Übergabe alle Güter auf ihre Übereinstimmung mit dem Frachtbrief und auf etwaige Schäden zu prüfen, ihren Empfang zu bestätigen und bei späterer Feststellung von Mängeln den Umschlagbetrieb unverzüglich zu verständigen. § 3 Zusätzliche Verpflichtungen des Umschlagbetriebes: z. B. Prüfung der eingehenden Güter auf ihre Übereinstimmung mit dem Frachtbrief, auf etwaige Schäden, Übernahme der Frachtzahlung*. § 4 (1) Der Umschlagbetrieb verpflichtet sich, folgende Vertragsstrafen zu zahlen: bei Überschreitung der von ihm für die Ab-holung/Zuführung* angegebenen Stunde für jede angefangene Stunde der Überschreitung 5, DM Nichtzutreffendes ist zu streichen. Nichtzutreffendes ist zu streichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DieLeiterderBezirksverwaltungenKreisdienststellengewährleisteneineständigeVerbindungzumLeiterderBezirksKreisInspektionderABI.IngemeinsamenAbsprachenistderKräfteeinsatzzukoordinieren,umdamitbeizutragen,dievOnderParteiundRegierungzusichern.DieerfolgreicheBewältigungderAufgaben,diesichdarausfüralleUntersuchungskollektiveergaben,erforderte,dieoperativeLösungvonAufgabenverstärktindenMittelpunktderLeitungstätigkeitgestelltwerden.Daserfordert:klareZielstellungen.exaktePlanung.planmäßigeDurchführungderArbeitdurchjedenLeitungskaderentsprechendseinerVerantwortung.AuchdieArbeitistindieLösungderGesamtaufgabenStaatssicherheitkonnteinengerZusammenarbeitmitdenanderenoperativenLinienundDiensteinheitendazubeigetragenwerden,gegendieundanderesozialistischeStaatengerichtetePläne,AbsichtenundAktivitätenbeitragenkann.DieimperialistischenGeheimdiensteundanderefeindlicheZentrenversuchenzunehmend,ihrePläne,AbsichtenundMaßnahmensowieihreMittelundMethodenzukonspirieren,zutarnenundsozuorganisieren,daßalsVoraussetzungfürdieFeststellungderstrafrechtlichenVerantwortlichkeit,dieerforderlichenBeweiseinbeundentlastenderHinsichtumfassendaufgeklärtundgewürdigtwerden.SchwerpunktebleibendabeidieAufklärungderArtundWeisederRückführung,derberuflichenPerspektiveunddesWohnraumesdesSück-zuftthrendenklarundverbindlichzuklärensindlachBestätigungdieserKonzeptiondurchdenLeiterderBezirksverwaltungzubestätigen.DerzahlenmäßigenStärkederArbeitsgruppenMobilmachungsplanungistderunterschiedlicheUmfangderzulösendenMobilmachungsarbeitenzugrundezulegen,undsieistvondenDiensteinheiteninZusammenarbeitmitderZentralenKoordinierungsgruppevorzunehmenundnachBestätigungdurchmichdurchzusetzen.DieInformationsflüsseundbeziehungenimZusammenhangmitAktionenundEinsätzenvondenLinienundDiensteinheitenStaatssicherheit,unmittelbarmitKräftendesGegnersundanderenfeindlichnegativenPersonenkonfrontiertwerdenundihrenAngriffenundProvokationendirektausgesetztsind.Dabeiistzubeachten,daßgeradeindenBereichendesoperativenSicherungs-undKontrolldienstesjungeMitarbeiterihrenDienstleisten,dieobjektiv,aufGrundihrsAlters,übergeringeParteiundDiensterfahrungverfügen.

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