Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 431

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 431 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 431); Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 8. Juni 1964 431 Anlage 2 zu § 7 vorstehender Vierter Durchführungsbestimmung Muster Ladevertrag II Zwischen dem vertreten durch nachstehend Umschlagbetrieb genannt übergeordnetes Organ und dem vertreten durch nachstehend Empfänger/Absender* 5 * genannt übergeordnetes Organ wird auf Grund des § 7 der Transportverordnung (TVO) vom 24. August 1961 (GBl. II S. 365) in Verbindung mit § 7 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 25. April 1964 zur Transportverordnung (GBl. II 425) folgender Vertrag geschlossen: § l' Der Umschlagbetrieb verpflichtet sich: 1. für den Empfänger/Absender* täglich DA auf Bahnhof/Ladestelle/Anschlußgleis* zu ent-/beläden*; 2. alle entladenen Güter dem Empfänger zuzuführen* alle zu verladenden Güter vom Absender abzuholen*; 3. Arbeitskräfte für die Entladung der zugeführten* Verladung der abzuholenden* Güter zu stellen; 4. Zu 1. bis 2. sind folgende Gutarten und Gutmengen umzuschlagen: Januar t = DA; davon täglich t = DA Februar t = DA; davon täglich t = DA usw. Dezember t = DA; davon täglich t = DA Monatsdurchschnitt t = DA (Doppelachsen) Abweichungen sind bis zu 15 % zulässig; 5. für die zuzuführenden/abzuholenden* Güter eigene Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge der sozialistischen Kraftverkehrsbetriebe oder Kraftverkehrsdienststellen, Kraftfahrzeuge des Empfängers/Absenders* einzusetzen; 6. die Ankündigung und Benachrichtigung für die bereitzustellenden Güterwagen von der Eisenbahn entgegenzunehmen ; 7. den Empfänger/Absender* unverzüglich auf Grund der Ankündigung bzw. Benachrichtigung durch die Eisenbahn zu verständigen und erforderlichenfalls den Zeitpunkt der Ab- und Anfuhr der Güter festzulegen. § 2 Der Empfänger/Absender* verpflichtet sich: 1. die Transportplanung bzw. Wagenbestellung mit dem Umschlagbetrieb abzustimmen; 2. in den Lieferverträgen zu vereinbaren, daß die Wagenladungen unter Berücksichtigung der Lieferfristen so abgesandt werden, daß die entsprechend der Entladekapazität des Umschlagbetriebes im Vertrag festgelegte tägliche Umschlagsmenge nicht überschritten wird und dadurch sowohl geballter Zulauf als auch Wartezeiten vermieden werden; 3. bei geballtem Zulauf der für ihn bestimmten Sendungen auf Anforderung des Umschlagbetriebes zusätzliche Arbeitskräfte und Entlademechanismen wie folgt bereitzustellen: 4. bei Ent-/Verladung* nachstehender Güter Spezialkräfte zur sachgemäßen Anleitung der Ladearbeiter zur Verfügung zu stellen und in diesen Fällen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ent-/Ver-ladung* zu übernehmen: 5. die Entgegennahme bzw. Auslieferung der Güter an allen 24 Stunden des Tages, auch an Sonn- und Feiertagen, zu gewährleisten, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen; 6. bei der Übergabe alle Güter auf ihre Übereinstimmung mit dem Frachtbrief und auf etwaige Schäden zu prüfen, ihren Empfang zu bestätigen und bei späterer Feststellung von Mängeln den Umschlagbetrieb unverzüglich zu verständigen. § 3 Zusätzliche Verpflichtungen des Umschlagbetriebes: z. B. Prüfung der eingehenden Güter auf ihre Übereinstimmung mit dem Frachtbrief, auf etwaige Schäden, Übernahme der Frachtzahlung*. § 4 (1) Der Umschlagbetrieb verpflichtet sich, folgende Vertragsstrafen zu zahlen: bei Überschreitung der von ihm für die Ab-holung/Zuführung* angegebenen Stunde für jede angefangene Stunde der Überschreitung 5, DM Nichtzutreffendes ist zu streichen. Nichtzutreffendes ist zu streichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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