Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 418

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 418 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 418); 41S Gesetzblatt Teil II Nr. 51 Ausgabetag: 5. Juni 1964 2. der Zugelassene wegen einer strafbaren Handlung verurteilt wurde, die ihn zur weiteren Ausübung seiner Funktion ungeeignet macht, oder wenn er wegen eines schweren Verstoßes gegen die Berufspflichten nicht mehr die Eignung und Zuverlässigkeit für die Ausübung der Bausachverständigentätigkeit besitzt. § 5 (1) Die Zulassung von Bausachverständigen erfolgt durch den Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen nach Prüfung durch die Zulassungskommission. Die Zulassungskommission setzt sich zusammen aus: 1. dem Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen oder seinem Stellvertreter als Vorsitzenden; 2. mindestens zwei Beisitzern, die vom Vorsitzenden der Zulassungskommission zu berufen sind. (2) Das Ergebnis der Prüfung ist protokollarisch festzuhalten. Dem Zugelassenen sind eine Urkunde und ein Ausweis auszustellen. Die Zulassung ist zu registrieren. (3) Die Ablehnung der Zulassung ist schriftlich zu begründen. (4) Der Vorsitzende der Zulassungskommission kann die Vorlage von Diplomen, Zeugnissen und Dokumenten fordern. (5) In besonderen Fällen kann auf die Prüfung verzichtet werden. § 6 Bausachverständige sind verpflichtet, Durchschriften ihrer Arbeitsergebnisse zehn Jahre lang aufzubewahren und sie auf Verlangen dem Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen auszuhändigen. Sie sind verpflichtet, jede Veränderung ihrer Wohnanschrift oder ihres Beschäftigungsverhältnisses dem Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen bekanntzugeben. § 7 Bausachverständige werden nach den geltenden Bestimmungen über die Entschädigung für Schöffen, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher entschädigt. § 8 Zulassungen werden in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen bekanntgegeben. § 9 Wer gegen die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung verstößt, kann gemäß § 17 der Verordnung mit einer Ordnungsstrafe bestraft werden. § 10 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. August 1964 in Kraft. Berlin, den 20. Mai 1964 Der Minister für Bauwesen Junker Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Staatlichen Bauaufsicht. Zulassung von Bauelementen und Bauweisen Vom 20. Mai 1964 Auf Grund des § 18 der Verordnung vom 14. Mai 1964 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Staatlichen Bauaufsicht (GBl. II S. 405) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Zulassungen von Bauelementen und Bauweisen werden in der Regel zur praktischen Erprobung von Neuentwicklungen ausgesprochen. Nach Abschluß der Erprobung ist die Neuentwicklung zu standardisieren. (2) Auf Antrag erfolgt die Zulassung durch die Staatliche Bauaufsicht bei der Deutschen Bauakademie wenn: 1. in Standards oder sonstigen Bestimmungen die Zulassung gefordert wird; 2. ' die nicht durch DDR- oder Fachbereichstandards oder bestätigte Typenunterlagen als gegeben anzusehen ist; 3. die Bauelemente und Bauweisen von den geltenden Bestimmungen abweichen oder wenn sie sich durch sie nicht einwandfrei erfassen lassen. (3) Voraussetzung für die Zulassung ist, daß die zuzulassenden Bauelemente und Bauweisen den bisher gebräuchlichen technisch und wirtschaftlich überlegen sind, der Feuerwiderstand nachgewiesen ist und ihre Anwendung keinerlei Gefahren während der Baudurchführung und der Nutzung der Bauwerke mit sich bringt. (4) Durch die Zulassung wird der Antragsteller bzw. Zulassungsinhaber von seiner Verantwortung für die Tauglichkeit der Bauelemente und Bauweisen nicht befreit. (5) Die gemäß Abs. 2 zugelassenen Bauelemente und Bauweisen werden in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen bekanntgegeben und in der Deutschen Bauenzyklopädie veröffentlicht. § 2 Die Zulassung kann örtlich und zeitlich beschränkt werden. § 3 Bauelemente und Bauweisen, die infolge ihrer Art und Zweckbestimmung nur im Bereich anderer zentraler staatlicher Organe gemäß § 2 der Verordnung entwickelt und angewandt werden, sind von diesen zuzulassen. § 4 Werden bei Zulassungen Belange des Brandschutzes berührt, so hat die Entscheidung im Einvernehmen mit dem zuständigen zentralen Brandschutzorgan zu erfolgen. 2. DB (GBl. n Nr. 51 S. 417);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, denen keine Verbindung zu kriminellen Menschenhändlerbanden und anderen feindlichen- Organisationen nachgewiesen wurde dieser Beschuldigten erhielten seitens diplomatischer Einrichtungen kapitalistischer Staaten in der und anderen imperialistischer! Staaten sowie zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern, Neonazis und Revanchisten in der und in Westberlin; die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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