Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 412

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 412 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 412); 412 Gesetzblatt Teil II Nr. 51 Ausgabetag: 5. Juni 1964 sich der Einspruch gegen eine Entscheidung eines zentralen bauaufsichtlichen Organs und hilft dieses Organ den Einspruch nicht ab, so entscheidet der Leiter des zentralen staatlichen Organs endgültig. (4) Einsprüche gegen bauaufsichtliche Entscheidungen der Räte der Städte und Gemeinden und ehrenamtlicher Helfer oder Gremien sind wie bei Abs. 3 an die, die Entscheidung erlassende Stelle zu richten. Gibt diese dem Einspruch nicht statt, so ist er innerhalb von 10 Tagen nach Eingang an den Leiter der zuständigen Staatlichen Bauaufsicht zu geben, der über den Einspruch endgültig entscheidet. (5) Zentrale staatliche Organe mit eigener Staatlicher 3auaufsicht können besondere Verfahrensweisen bei Einsprüchen entsprechend ihrer Struktur durch Anord-ordnung festlegen. (6) Einsprüche bzw. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung, es sei denn, daß das verfügende Organ dies im Einzelfall ausdrücklich zuläßt. § 16 Zwangsgeld (1) Die Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen, in den Bezirksbauämtern sowie die Leiter der zentralen bauaufsichtlichen Organe gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 2 können zur Verhütung ungesetzlicher Baumaßnahmen, der Verletzung baurechtlicher Bestimmungen und der Entstehung von Bauschäden Zwangsgeld gegen die verantwortlichen Personen bis zur Höhe von 5000 DM festsetzen. (2) Das Zwangsgeld ist vorher schriftlich anzudrohen. Die Androhung muß enthalten: 1. die genaue Bezeichnung der Handlung oder Leistung, deren Durchführung erzwungen werden soll; 2. die Frist, innerhalb der die Handlung oder Leistung durchgeführt werden soll; 3. die Höhe des angedrohten Zwangsgeldes. Die geforderten Handlungen oder Leistungen müssen in der angegebenen Frist realisierbar sein. (3) Das Zwangsgeld ist durch Verfügung festzusetzen, es kann auch wiederholt festgesetzt werden. Die wiederholte Festsetzung ist jeweils erneut anzudrohen. 4 (4) Gegen die Zwangsgeldfestsetzung ist der Einspruch gemäß § 15 gegeben. §17 Ordnungsstrafbestimmung (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Bauauftraggeber, Entwurfsverfasser oder Verantwortlicher für die Bauausführung oder Projektierung, gegen Baubestimmungen der Deutschen Bauordnung oder bautechnische Standards verstößt oder ohne Baugenehmigung, Zustimmung zu einer Bauanzeige oder Abbruchgenehmigung Baumaßnahmen durchführt oder Bauten abbrechen läßt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 DM bestraft werden. (2) Ist durcii vorsätzliche Ordnungswidrigkeit ein größerer Schaden entstanden oder zu erwarten, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1000 DM ausgesprochen werden. (3) Zuständig für den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides sind die Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen oder in anderen zentralen staatlichen Organen gemäß § 2, die Leiter der Staatlichen Bauaufsicht in den Bauämtern der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Stadtbezirke sowie die Vorsitzenden der Räte der Städte, denen bauaufsichtliche Befugnisse übertragen worden sind. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und der Erlaß des Ordnungsstrafbescheides regeln sich nach der Ordnungsstrafverordnung vom 5. November 1963 (Gbl. II S 773). § 18 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Bauwesen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen staatlichen Organe. §19 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1964 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Verordnung vom 4. Januar 1962 über die Staatliche Bauaufsicht (GBl. II S. 21); 2. die Erste Durchführungsbestimmung vom 11. Januar 1962 zur Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht Zuständigkeit und Arbeitsweise (GBl. II S. 25); 3. die Zweite Durchführungsbestimmung vom 11. Januar 1962 zur Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht Baufachliche Gutachten und Bausachverständigenwesen (GBl. II S. 29); 4. die Dritte Durchführungsbestimmung von 11. Januar 1962 zur Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht Zulassung von Baustoffen, Bauelementen und Bauweisen (GBl. II S. 30); 5. die Vierte Durchführungsbestimmung vom 11. Januar 1962 zur Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht Holzschutz im Hochbau (GBl. II S. 32). Berlin, den 14. Mai 1964 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Bauwesen Stoph Junker Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Auf der Grundlage der ständigen Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung Verhafteter sind deshalb rechtzeitig Gefährdungsschwerpunkte zu erkennen, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zur Erhöhung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaft anstalten Staatssicherheit schlagen die Autoren vor, in der zu erarbeit enden Dienstanweisung für die politisch-operative Arbeit der Linie dazu erforderlichen Aufgaben der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der Hauptveraaltung Aufklärung und der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Sicherheit aller an der Lösung eines; gern nsa men operativen Auftrages mitwirkenden von der Zuverlässigkeit und Sicherheit jedes einzelnen abhäng.

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