Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 407

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 407 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 407); Gesetzblatt Teil II Nr. 51 Ausgabetag: 5. Juni 1964 407 § 2 Die Organe der Staatlichen Bauaufsicht (1) Die Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht sind durchzuführen: 1. im Bereich des Ministeriums für Bauwesen a) von der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen, aa) von der Staatlichen Bauaufsicht in den zentralgeleiteten Projektierungseinrichtungen, bb) von der Staatlichen Bauaufsicht in den zentralgeleiteten Baubetrieben (Bau- und Montagekombinaten und Spezialbaukombinaten), b) von der Staatlichen Bauaufsicht in den Bauämtern der Räte der Bezirke, aa) von der Staatlichen Bauaufsicht in den bezirksgeleiteten Projektierungseinrichtungen, bb) von der Staatlichen Bauaufsicht in den bezirksgeleiteten Baubetrieben, c) von der Staatlichen Bauaufsicht in den Bauämtern der Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke und in industriellen Großbetrieben, d) von den Räten der Städte und Gemeinden, denen bauaufsichtliche Befugnisse übertragen sind, e) von der Staatlichen Bauaufsicht bei der Deutschen Bauakademie und anderen wissenschaftlichen Institutionen, f) von der Staatlichen Bauaufsicht im VEB Zentrales Sonderbaubüro des Ministeriums für Bauwesen, g) von Beauftragten der Staatlichen Bauaufsicht in der Gutachterstelle des Ministeriums für Bauwesen. 2. in den übrigen Bereichen a) von der Staatlichen Bauaufsicht im Mini- sterium für Nationale Verteidigung, b) von der Staatlichen Bauaufsicht im Mini- sterium des Innern, c) von der Staatlichen Bauaufsicht im Mini- sterium für Staatssicherheit, d) von der Staatlichen Bauaufsicht im Mini- sterium für Verkehrswesen, e) von der Staatlichen Bauaufsicht im Mini- sterium für Post- und Fernmeldewesen, f) von der Staatlichen Bauaufsicht im Amt für Wasserwirtschaft, g) von der Staatlichen Bauaufsicht der SDAG Wismut. (2) Die unter Abs. 1 Ziff. 2 genannten Stellen üben Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht gemäß § 1 sinngemäß bei Bauvorhaben ihres Aufgabenbereiches aus. 3 (3) Bei den zentralen Organen des Staatsapparates gemäß Abs. 1 Ziff. 2, bei denen zentrale Prüfstellen bestanden, sind diese in Organe der Staatlichen Bauaufsicht umzuwandeln. Werden bereits bei den genannten zentralen Organen alle Prüfarbeiten von der Staatlichen Bauaufsicht ausgeführt, so bleibt es bei dieser Regelung. Sonderregelungen bedürfen der Zustimmung des Leiters der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen. (4) Die unter Abs. 1 Ziff. 2 genannten zentralen Staatsorgane können die Wahrnehmung ihrer bauauf-sichtlichen Aufgaben übertragen: 1. auf örtliche Dienststellen ihres Verantwortungsbereiches; 2. auf Organe der Staatlichen Bauaufsicht im Bereich des Ministeriums für Bauwesen im Einvernehmen mit dem Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen. (5) Werden Baumaßnahmen der unter Abs. 1 Ziff. 2 genannten zentralen Staatsorgane von Projektierungseinrichtungen bzw. Baubetrieben des Bauwesens projektiert bzw. ausgeführt, so ist durch den Leiter der Staatlichen Bauaufsicht des zentralen staatlichen Organs vor Beginn der Projektierung bzw. Bauausführung festzulegen, wer die Funktionen der Staatlichen Bauaufsicht ausübt. Werden sie von Organen der Staatlichen Bauaufsicht der zentralen Staatsorgane ausgeübt, so werden die bauaufsichtlichen Organe des Bauwesens als Prüfstellen wirksam und geben Prüfbescheide ab. (6) Für die einheitliche Arbeitsweise aller Organe der Staatlichen Bauaufsicht ist die Staatliche Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen verantwortlich. § 3 Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht im Bereich des Ministeriums für Bauwesen (1) Die Staatliche Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen ist verantwortlich für: 1. die Bearbeitung von Grundsatzfragen der Staatlichen Bauaufsicht und der Deutschen Bauordnung; 2. die bauaufsichtliche Kontrolle aller Bauvorhaben der Industrie und des Bauwesens. Die unmittelbare Kontrolle dieser Bauvorhaben erfolgt durch die bauaufsichtlichen Organe in den zentralgeleiteten volkseigenen Projektierungseinrichtungen und Baubetrieben. Sie kann ihre bauaufsichtlichen Funktionen bei kleineren Bauvorhaben auf nachgeordnete Organe übertragen; 3. die Unterstützung der im § 2 Abs.- 1 Ziff. 2 genannten Stellen; 4. die Anleitung und Kontrolle der Staatlichen Bauaufsicht in den Bezirksbauämtern, bei der Deutschen Bauakademie, bei anderen wissenschaftlichen Institutionen, zentralgeleiteten Projektierungseinrichtungen und Baubetrieben und im VEB Zentrales Sonderbaubüro; 5. die Durchführung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit den in § 2 Abs. 1 Ziff. 2 genannten zentralen bauaufsichtlichen Organen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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