Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 381

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 381 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 381); Gesetzblatt Teil II Nr. 50 Ausgabetag: 4. Juni 1964 381 (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, für das eine Bescheinigungskarte über das Bestehen der Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung ausgestellt ist. §31 Entzug des Zutassnngsscheines bei Nichtzahlung der Kraftfahrzeug-Steuer und des Beitrages zur KraftfahT-Haftpflicht-Versiehe rung a Stellen die Organe der Deutschen Volkspolizei ab 1. Mai des laufenden Jahres fest, daß die Kraftfahrzeug-Steuer und der Beitrag zur Kraftfahr-Haftpflicht-Ver-sicherung nicht oder nicht in der festgesetzten Höhe entrichtet worden sind, so ist das Fahrzeug stillzulegen. Die Stillegung ist erst dann aufzuheben, wenn der Zulassungsstelle eine Bestätigung der Versicherungs-Anstalt über die Zahlung des rückständigen Beitrages Zuzüglich etwaiger Verzugszuschläge vorgelegt wird. Drittes Kapitel Bestimmungen fiber den Bau und den Betrieb von Fahrzeugen \ - Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen § 32 Grundregeln für den Ban und den Betrieb rem Fahrzeugen ft) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt und so gebaut und ausgerüstet sein, laß' ihr verkehrsüblicher Betrieb niemand schädigt oder .wehr als unvermeidbar gefährdet; behindert oder be-ästigt. Fahrzeugteile, die für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtig und der Abnutzung oder Beschädigung besonders ausgesetzt sind, müssen leicht auswechselbar sein. (2) Das Fahrzeugäußere, die Fahrerkabine und der fahrgastraum dürfen keine hervorstehenden, scharf-cantigen Teile aufweisen. Soweit Teile unvermeidbar ius dem Umriß hervorragen, müssen sie bei Gewalten Wirkung stumpf oder versenkt abbrechen, sich lösen vier verbiegen. Aufprallkanten im Fahrzeuginneren ■nüssen gut gerundet, gepolstert oder aus einem ver-'ormbaren Material hergestellt sein, das eine ausreichende Verformungsarbeit aufzunehmen imstande ist Abschnitt II r ‘ V " " v ’ , Bestimmungen fiber die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge deren Anhängefahrzeuge und Kraftfahrzeugteile hr- * 6 33 Erteilen und Wirksamkeit der Betriebseriaubnis (1) Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge be-türfen für die Zulassung zum Verkehr auf öffeht-ithen Straßen einer- Betriebserlaubnis.' (21 Die Betriebseriaubnis kann erteilt werden, wenn das Fahrzeug den Bestimmungen über den Bau und den Betrieb und den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen sowie den Arbeitsschutzanordnungen entspricht. Die Betriebseriaubnis wird erteilt: a) b) (3) über durch einen Typschein der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt * l. für Fahrzeuge reihenweise gefertigter Typen auf Antrag des Herstellers und , ■ * für Fahrzeuge, die in größeren Mengen importiert werden sollen, auf Antrag des Importeurs; durch ein Gutachten des Kraftfahrzeugsachverständigen der Deutschen Volkspolizei für Einzelfahrzeuge auf Antrag des Herstellers und für importierte Einzelfahrzeuge auf Antrag des Importeurs. Die Kraftfahrzeugtechnische Anstalt entscheidet die Betriebserlaubnis an Hand eines Musterfahr- zeugps, das vom Hersteller bzw. vom Importeur für angemessene Zeit für Probefahrten kostenlos zur Verfügung zu stellen ist. iclig (4) zur. stäm oder Einr: pflicfyt 1962 Werkti (GBl erst staa1 di sind. iurd tg Für Fahrzeuge, die für den Transportzweck oder Durchführung von Arbeitsprozessen zusätzlich und mit Ausrüstungen versehen sind, die gesondert in Verbindung mit den kraftfahrzeugtechnischen Achtungen betrieben werden und die der Freigabe-auf Grund der Verordnung vom 22. September zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der ätigen im Betrieb Arbeitsschutzverordnung II S. 703) unterliegen, wird die Betriebserlaubnis i erteilt, wenn die notwendigen Prüfungen durch die fliehen Organe der Technischen Überwachung ;eführt und die Prüfbescheinigungen vorgelegt ärüdi li (5) d: betrip! die schafft Gefälj: kann, oder erlauf den ist ni ten teilt gemäß Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sie nicht attach entzogen wird, bis zur endgültigen Außer-hsetzung des Fahrzeuges wirksam, solange nicht Tteile des Fahrzeuges verändert werden, deren Be-lenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb ine rdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen Nach solchen Veränderungen hat der Eigentümer Halter des. Fahrzeuges eine erneute Betriebs-nis bei der zuständigen Zulassungsstelle durch Kraftfahrzeugsachverständigen zu beantragen. Das ht erforderlich, wenn für die ein- oder ausgebau-Teile einzeln eine besondere Betriebserlaubnis er-pt, deren Wirksamkeit nicht von einer Abnahme § 36 abhängt. (6) Die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen wird ungültig, wenn di Betriebserlaubnis aufgehoben wird. § 34 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen (1) Für reihenweise gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommeneri Prüfung, allgemein durch den l;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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