Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 370

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 370 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 370); 370 Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 4. Juni 1964 polizei Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung treffen. (4) Die Erlaubnis zur Durchführung von Großraumoder Schwerlasttransporten gemäß § 21 erteilt das Volkspolizei-Kreisamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Transport beginnt. (5) Die Erlaubnis zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen gemäß § 38 erteilen: a) die Volkspolizei-Kreisämter für Veranstaltungen innerhalb der Kreise; % b) die Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei für Veranstaltungen, die sich innerhalb eines Bezirkes über mehrere Kreise erstrecken; c) das Ministerium des Innern, sofern die Veranstaltungen internationalen Charakter tragen oder sich über mehrere Bezirke erstrecken. § 52 Übertragen von Befugnissen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (1) Die Volkspolizei-Kreisämter können im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen staatlichen Organen bzw. den Gewerkschaftsleitungen der Betriebe den Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Wohngebieten sowie den Verkehrssicherheitsaktivs der Betriebe mit deren Zustimmung die Befugnis übertragen, jeweils für ihren Bereich folgende Maßnahmen durchzuführen: a) Kontrolle der Fahrzeuge auf Verkehrs- und Betriebssicherheit (§ 5 StVO und § 28 StVZO), b) Begleitung von polizeilich genehmigten Großraumund Schwerlasttransporten (§ 21 StVO), c) Überprüfung der Fahrzeugführer und Fahrzeuge zwecks Erteilung der Erlaubnis zur Personenbeförderung auf Lastkraftwagen und deren Anhängefahrzeugen (§ 23 StVO), d) Durchführung von Verkehrsunterricht (§ 47 StVO bzw § 89 StVZO), e) Durchführung von Prüfungsunterricht (§§ 6 und 85 Abs. 2 StVZO), f) Abnahme von Prüfungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder (§ 85 Abs. 1 StVZO) und der Klasse 3 (§ 13 StVZO), g) Kontrolle der Zulassungsscheine und der Nachweise über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (§ 22 Abs. 4 StVZO). (2) Bei der Übertragung der Befugnisse ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Befugnisse können auf einzelne der im Abs. 1 aufgeführten Maßnahmen und auf einzelne Mitglieder der Kollektive beschränkt werden. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse sind jährlich zu prüfen; die Befugnisse sind zu entziehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. § 53 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung ist für den gesamten Straßenverkehr in der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. Für den Verkehr auf Autobahnen gilt zusätzlich die Zweite Durchführungsbestimmung vom 1. Juli 1952 zur Verordnung zur Neuordnung des Straßenwesens Autobahnordnung (GBl. S. 521). (2) Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei kann im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates auf Antrag der Leiter sozialistischer Großbetriebe in begründeten Fällen den räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung auf die für den Straßenverkehr innerhalb von sozialistischen Großbetrieben bestimmten Flächen erweitern. Die Entscheidung kann von Bedingungen abhängig gemacht werden, zu deren Einhaltung und Überwachung der Leiter des Betriebes verpflichtet ist. Die Zuständigkeit für die Verwaltung dieser Straßen wird hierdurch nicht berührt. § 54 Durchführungsbestimmungen Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei kann im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erlassen und durch Anordnungen die Anlagen ändern oder ergänzen. 8 55 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1964 in Kraft. (2) Die Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 tritt am 1. Juni 1965 in Kraft. (3) Die Haupt- und Nebenstraßen sind vor Kreuzungen und Einmündungen gemäß § 13 Abs. 2 bis zum 1. Januar 1966 zu kennzeichnen. Die nach der bisherigen Regelung zur Kennzeichnung von Hauptverkehrsstraßen aufgestellten Verkehrszeichen verlieren mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. (4) Die nach der bisherigen Regelung zur Kennzeichnung von Kurven aufgestellten Verkehrszeichen (Bild 3 der bisherigen Anlage 1) verlieren am 1. April 1965 ihre Gültigkeit und sind bis zu diesem Zeitpunkt durch Verkehrszeichen gemäß Anlage 1 Bild 4a bis 4d zu ersetzen. (5) Alle anderen nach der bisherigen Regelung auf-geslellten Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. § 56 Außerkrafttreten Am 1. Juli 1964 treten außer Kraft: a) die Verordnung vom 4. Oktober 1956 über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -) (GBl. 1 S. 1239, Ber. S. 1329). b) die Verordnung vom 18. Juni 1959 zur Ergänzung der Straßenverkehrs-Ordnung (GBl. I S. 609). c) die Erste Durchführungsbestimmung vom 15. November 1961 zur Straßenverkehrs-Ordnung (GBl. II 1962 S. 41). . Berlin, den 30. Januar 1964 Der Ministcrrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Stoph Dickel Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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