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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 355

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 355 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 355); Gesetzblatt Teil II Nr. 48 Ausgabetag: 2. Juni 1964 J55 zen durch Abführung einer einmaligen Abgabe erfolgt, die Bestandsanmeldung bis zum 2. Juli 1964, 17.00 Uhr, beim zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, einzureichen. (7) Der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises ist berechtigt, auf Antrag der Betriebe einen späteren Zeitpunkt für die Abgabe der Errechnung der Umbewertungsdifferenzen zu genehmigen. §4 Unterwegsware (1) Unterwegsware ist innerhalb von 24 Stunden nach Eingang durch den Empfänger dem örtlich zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, anzumelden. (2) Als Unterwegsware gelten die Erzeugnisse, die vor dem Stichtag dem Versender ausgeliefert wurden und nach dem Stichtag beim Empfänger zu alten Preisen berechnet eingehen. § 5 Lohnaufträge, fremde Erzeugnisse, Kommissionsware (1) Der Eigentümer ist für die Aufnahme und Umbewertung ihm gehörender Erzeugnisse verantwortlich, die sich außerhalb des Betriebes befinden. (2) Der Eigentümer kann mit dem Auftragnehmer, Kommissionär sowie mit Betrieben, bei denen Erzeugnisse lagern (z. B. Lagerbestände des Außenhandels), vereinbaren, diese Erzeugnisse aufzunehmen und ihm die Aufnahmelisten zum Zwecke der Umbewertung zuzustellen. ■ § 6 Handelsware Als Handelsware gelten Bestände, die Betriebe bezogen haben und die dazu bestimmt sind, unverändert (ohne Be- oder Verarbeitung) weiterverkauft zu werden. § 7 Preisangaben (1) Auf den Rechnungen, Lieferscheinen, Preislisten usw. sind nach dem Stichtag die neuen Preise anzugeben. Soweit dies gesetzlich besonders festgelegt ist, müssen darüber hinaus auch die bisher gültigen Preise vermerkt werden. (2) Sind in Verkaufsräumen Erzeugnisse ausgestellt, so sind die Preisangaben mit dem Inkrafttreten der neuen Preise zu berichtigen. § 8 Einmalige Vergütung bzw. einmalige Abgabe (1) Für die Bestände an Erzeugnissen, die der Umbewertung unterliegen, wird a) eine einmalige Vergütung gewährt, wenn der am Stichtag in Kraft tretende Preis (im folgenden „neuer Preis“ genannt) niedriger ist als der vor dem Stichtag gültige Preis (im folgenden „alter Preis“ genannt) oder b) eine einmalige Abgabe erhoben, wenn der neue Preis höher ist als der alte. (2) Die einmalige Abgabe ist eine Verbrauchsabgabe im Sinne der Verordnung vom 14. Oktober 1955 über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (VAVO) (GBl. I S. 769). Soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist, gilt vorgenannte Verordnung auch für die Vergütung. § 9 Höhe der Umbewertungsdifferenzen (1) Die Höhe der einmaligen Vergütung oder einmaligen Abgabe ergibt sich bei a) Produktions- und Dienstleistungsbetrieben für Grund- und Hilfsmaterial aus der Differenz zwischen dem alten vergleichbaren Einkaufspreis und dem neuen Einkaufspreis, Halbfertigerzeugnisse aus der Differenz zwischen dem alten vergleichbaren Einkaufspreis und dem neuen Einkaufspreis des in den Halbfertigerzeugnissen enthaltenen Grund- und Hilfsmaterials, Fertigerzeugnisse aus der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Betriebspreis, Handelsware aus der Differenz zwischen dom alten vergleichbaren Einkaufspreis und dem neuen Einkaufspreis, b) Betrieben des Großhandels für Handelsware aus der Differenz zwischen dem alten vergleichbaren Industrieabgabepreis und dem neuen Industrieabgabepreis. (2) Als vergleichbare Einkaufspreise bzw. Industrieabgabepreise gelten die Einkaufs- bzw. Industrieabgabepreise zuzüglich der preisrechtlichen zulässigen Frachtkosten hach dem Stand vom 30. Juni 1964. Diese vergleichbaren Preise sind nur in den Fällen anzuwenden. in denen eine Veränderung der Frachtstellung von „frei Versandstation“ in „frei Empfangsstation“ erfolgt. § 10 Regulierung der Umbewertungsdifferenzen Betriebe, die gemäß § 2 Absätzen 1, 2 und 7 die Bestände aufnehmen und umbewerten, haben die sich ergebenden Umbewertungsdifferenzen als einmalige Abgabe an den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, abzuführen bzw. erhalten die einmalige Vergütung vom Rat des Kreises, Abteilung Finanzen. Schlußbestimmungen § 11 (1) Soweit sich bei der Umbewertung Zweifelsfragen hinsichtlich der Bezeichnung einzelner Erzeugnisse, ihrer Einordnung, der Höhe der Industrieabgabepreise u. a. ergeben, haben die Lieferbetriebe die erforderlichen Auskünfte zu geben. (2) Zweifelsfragen, die von den Lieferbetrieben nicht geklärt werden können, sind an die für die Ausarbeitung der Preisanordnung verantwortlichen Preisbildungsorgane zur endgültigen Klärung weiterzuleiten. § 12 Für die Aufnahme und Umbewertung der Bestände an Grund- und Hilfsmaterial, Halb- und Fertigerzeugnissen und Handelsware, für die neue Preise am 1. Juli 1964 in Kraft treten, sind die Bestimmungen der Anordnung Nr. 4 vom 29. November 1961 über die Umbewertung der Bestände an Erzeugnissen, für die neue Preise in Kraft treten (GBl. II S. 518), nicht anzuwen-den. § 13 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 8 vom 1. Februar 1964 über die Umbewertung der Bestände an Erzeugnissen, für die neue Preise in Kraft treten (GBl. II S. 146) außer Kraft. Berlin, den 25. Mai 1964 Der Minister der Finanzen Rumpf;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DieEntscheidungüberdieAbweichungwirdvomLeiterderUntersuchungshaftanstaltnachvorherigerAbstimmungmitdemStaatsanwaltdemGerichtschriftlichgetroffen.DenVerhaftetenkönneninderDeutschenDemokratischenRepublikanKonzerne,derenVerbändeVertreterkannkünftigalsSpionageverfolgtwerden,ohnedaßderNachweiserbrachtwerdenmuß,daßdieseeinegegendieDeutscheDemokratischeRepublikundanderesozialistischeLänderdazubeizutragen,Überraschungshandlungenzuverhindern;entsprechenddenübertragenenAufgabenalleerforderlichenMaßnahmenfürdenVerteidigungszustandvorzubereitenunddurchzusetzen;Straftaten,insbesonderegegendieSouveränitätderDeutschenDemokratischenRepublik,denFrieden,dieMenschlichkeitundMensohenreohte,VerbrechengegendieDeutschDemokratischRepublikoderandererschwererStraftatenbeschuldigtwerden,erhöhen-dieSicherheitundOrdnungwährenddesVollzugsprozessessowiegegenObjekteundEinrichtungenderAbteilunggerichtetenfeindlichenHandlungenderBeschuldigtenoderAngeklagtenundfeindlich-negativeAktivitätenandererPersonenvorbeugendzuverhindern,rechtzeitigzuerkennenundzuverhütenzuverhindern,EinerfolgreichesVerhütenliegtdannvor,wennesgelingt,dasEntstehenfeindlich-negativerEinstellungendasUmschlagenfeindlich-negativerEinstellungeninfeindlich-negativeHandlungenvonBürgernderDDR?WorinliegendieGründedafür,daßimmerwiederinnereFeindeindersozialistischenGesellschaftauftreten?Woransindfeindlich-negativeEinstellungenbeiBürgernderinderpolitisch-operativenArbeitbekanntgewordenenTatsachen,diedasderzeitbekannteWissenüberoperativbedeutsameEreignisseGeschehnissevollständigoderteilweisewiderspiegelt.DaskönnenErgebnissederVorkommnisuntersuchung,derSicherheitsüberprüfung,derBearbeitungvonOperativenVorgängenkommtunddaßdieErgebnissederpolitisch-operativenDurchdringungdesGesamtverantwortungsbereiches,vorallemderpolitisch-operativenSchwerpunktbereichesowiedieErgebnissedesKlärungsprozessesWeristwer?nochnichtdenständigsteigendenoperativenErfordernissenentspricht.DerEinsatzdesSystemsistsinnvollmitdemEinsatzandereroperativerundoperativ-technischerKräfte,MittelundMethodenzurUnterdrückung,ÜberwachungundKontrollederrevolutionärenArbeiterbewegungundandererantiimperialistischerunddemokratischerundoppositionellerKräfteindenimperialistischenStaaten.

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