Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 354

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 354 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 354); 354 Gesetzblatt Teil II Nr. 48 Ausgabetag: 2. Juni 1964 Anordnung Nr. 11* über die Umbewertung der Bestände an Erzeugnissen, für die neue Preise in Kraft treten. Aufnahme und Umbewertung der Bestände sowie Regulierung der Umbewertungsdifferenzen in der nichtvolkseigenen Wirtschaft per 1. Juli 1964 Vom 25. Mai 1964 § 1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für a) nichtvolkseigene Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, bei denen durch die Preisanordnung Nr. 3000/1 vom 25. Mai 1964 Inkraftsetzung von PreisanoFdn ungen der Industriepreisreform (GBl. II S. 345) am 1. Juli 1964 sowohl neue Preise für Grundmaterial und Hilfsmaterial als auch neue Preise für Fertigerzeugnisse in Kraft gesetzt werden, b) nichtvolkseigene Großhandelsbetriebe, sow'eit sie Erzeugnisse besitzen, für die durch die Preisanordnung Nr. 3000/1 vom 25. Mai 1964 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (GBl. II S. 345) am 1. Juli 1964 neue Preise in Kraft gesetzt werden. (2) Diese Anordnung gilt nicht für konsumgenossenschaftliche Produktions- und Dienstleistungsbetriebe. § 2 Aufnahme der Bestände (1) die im § 1 Abs. 1 bezeichneten a) Produktions- und Dienstleistungsbetriebe haben die Bestände an Grund- und Hilfsmaterial, Halbfertigerzeugnissen, Fertigerzeugnissen und Handelsware, b) Großhandelsbetriebe haben die Bestände an Handelsware, für die durch die Preisanordnuhg Nr. 3000/1 vom 25. Mai 1964 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (GBl. II S. 345) neue Preise in Kraft treten, per 1. Juli 1964, 0.00 Uhr, aufzunehmen und umzubewerten (Stichtag), sofern gemäß Anlage 1 eine Aufnahme der Bestände vorgesehen ist. (2) Bestände an Erzeugnissen, die zum Geltungsbereich einer durch die Preisanordnung Nr. 3000/1 vom 25. Mai 1964 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (GBl. II S. 345) in Kraft gesetzten Preisanordnung gehören, für die die Preislisten jedoch keine neuen Preise enthalten, sondern besondere Preisbewilligungen erteilt werden, sind ebenfalls per 1. Juli 1964, 0.00 Uhr, aufzunehmen. (3) Die Umbewertung der Bestände in den Fällen des Abs. 2 erfolgt a) in den Herstellerbetrieben nach Bestätigung des neuen Preises durch das Preisbildungsorgan, b) in den Abnehmerbetrieben nach erstmaliger Berechnung des gleichen Erzeugnisses zum neuen Preis. (4) Wird der erstmaligen Berechnung eines neuen Preises an den Abnehmer gern. Abs. 3 Buchst, b ein vorläufiger Preis zu Grunde gelegt, so ist das Ergebnis der Anordnung Nr. 10 (GBl. II Nr. 48 S. 35) Umbewertung um die Differenz zu berichtigen, die sich zwischen dem vorläufigen und dem endgültig bewilligten Preis ergibt. (5) Die Aufnahme der Bestände hat körperlich zu erfolgen. (6) Der Leiter der Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises kann in Einzelfällen abweichend von den Bestimmungen des Abs. 5 eine andere Art der Durchführung der Bestandsaufnahme anweisen. (7) Der Leiter der Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises kann verlangen, daß Bestände an Erzeugnissen, für die keine Umbewertung angeordnet wurde, aufgenommen und umbewertet werden, wenn a) die Preise dieser Erzeugnisse in einer am Stichtag in Kraft tretenden Preisanordnung geregelt sind und b) die Differenzbeträge zwischen den alten und neuen Preisen im Betrieb zu erheblichen Auswirkungen führen. (8) In den Betrieben sind alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine einwandfreie Feststellung der aufzunehmenden Bestände, auch der noch nicht ausgepackten Ware, gewährleisten. § 3 Aufstellung und Abgabe der Bestandsanmeldung (1) Die Betriebe haben über die Bestandsaufnahme eine Bestandsanmeldung nach dem Muster der Anlage 2 aufzustellen und den Gesamtbetrag der Umbewertungsdifferenz selbst zu errechnen. (2) Die aufzunehmenden und umzubewertenden Bestände sind in den Bestandsanmeldungen nach Warengruppen und innerhalb dieser nach Preisanordnungen gegliedert zu erfassen. (3) Erfolgt die Regulierung der sich aus den Beständen per Stichtag ergebenden Umbewertungsdifferenzen durch Abführung dieser Umbewertungsdifferenzen als einmalige Abgabe gemäß § 10 direkt an den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, so haben diese Betriebe 1 Exemplar der Bestandsanmeldung für den Rat des Kreises bereitzuhalten bzw. demselben zu übergeben. Ein weiteres Exemplar der Bestandsanmeldung verbleibt dem Betrieb. (4) Das im Betrieb verbleibende Exemplar der Bestandsanmeldung, die Eingangsrechnungen der umzubewertenden Bestände sowie andere für die Umbewertung erforderliche Unterlagen sind von allen Betrieben zur Überprüfung und Bestätigung durch Beauftragte des zuständigen Rates des Kreises, Abteilung Finanzen, bereitzuhalten. (5) Bestandsveränderungen (Zu- und Abgänge), die sich vom Zeitpunkt der Bestandsanmeldung bis zum Inkrafttreten der neuen Preise (Stichtag 0.00 Uhr) ergeben, sind in einer gesonderten Liste (Ergänzung zur Bestandsanmeldung) zu erfassen. Betriebe, bei denen die Regulierung der Umbewertungsdifferenzen durch Abführung einer einmaligen Abgabe erfolgt, haben die Ergänzungen zur Bestandsanmeldung dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, spätestens am 2. Juli 1964, 17.00 Uhr, zu übergeben. (6) Soweit die Bestandsanmeldungen der Betriebe nicht bis zum 2. Juli 1964, 0.00 Uhr, durch Beauftragte des Rates des Kreises, Abteilung Finanzen, im Betrieb überprüft und bestätigt wurden, haben die Betriebe, bei denen die Regulierung der Umbewertungsdifferen-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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