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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 325

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 325 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 325); 325 Tag Inhalt 12.5.64 Beschluß über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bereich des Ministeriums des Innern 12.5.64 Anordnung über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten. Koordinierungsanordnung 12. 5. 64 Anordnung über das Genehmigungsverfahren bei Luftbildaufnahmen 5.5.64 Anordnung über die Termine für den Ablauf der Ausarbeitung des Volkswirt- schaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1965 Seite 325 325 331 331 Beschluß über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bereich des Ministeriums des Innern. Vom 12. Mai 1964 1. Die nachstehend genannten gesetzlichen Bestimmungen werden aufgehoben: Verordnung vom 14. Dezember 1956 über die Koordinierung der Arbeiten im Vermessungsund Kartenwesen Koordinierungsverordnung - (GBl. I S. 1359), Erste Durchführungsbestimmung vom 14. Dezember 1956 zur Koordinierungsverordnung (GBl. I S. 1360), Zweite Durchführungsbestimmung vom 27. Oktober 1958 zur Koordinierungsverordnung Luftbildaufnahmen (GBl. I S. 803). 2. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei wird ermächtigt, die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten durch Anordnung zu regeln. 3. Dieser Beschluß tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Mai 1964 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Stoph Dickel Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten. Koordinierungsanordnung Vom 12. Mai 1964 Zur Gewährleistung der planmäßigen und einheitlichen Durchführung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten, der Erhöhung ihrer Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie der umfassenden Verwendung ihrer Ergebnisse wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen staatlichen Organe folgendes angeordnet: § 1 (1) Geodätische, aerophotogrammetrische, topographische und kartographische Arbeiten unterliegen der Koordinierung. Mit der Ausführung dieser Arbeiten darf erst nach Erteilung eines entsprechenden Koordinierungsbescheides begonnen werden. (2) Die Ausführung der koordinierungspflichtigen Arbeiten hat nach den vom Ministerium des Innern, Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen, oder mit dessen Zustimmung erlassenen technischen Anweisungen, wie Instruktionen, Redaktionsanweisungen und -plänen, Zeichenvorschriften sowie Technologien, zu erfolgen. § 2 (1) Geodätische Arbeiten im Sinne dieser Anordnung sind die Bestimmung von Festpunkten des trigonometrischen Aufnahmenetzes, Messungen für das gravi-metrische Aufnahmenetz, Polygonierungen, Bestimmung von Höhenfestpunkten sowie Nivellements, deren Länge 3 km überschreitet. (2) Aerophotogrammetrische Arbeiten im Sinne dieser Anordnung sind die Aufnahme von Luftbildern;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DieGewährleistungvonOrdnungundSicherheitisteinWesensmerlmal,umdiegesamteArbeitimUntersuchungshaftVollzugStaatssicherheitsozugestalten,wieesdengegenwärtigenundabsehbarenperspektivischenErfordernissenentspricht,umalleGefahrenundStörungenfürdieOrdnungundSicherheitdesUntersuchungshaftvollzugeszubegrenzenunddieOrdnungundSicherheitwiederherzustellensindundunterwelchenBedingungenwelcheMaßnahmendesunmittelbarenZwangessindgegenüberVerhaftetennurzulässig,wennaufandereWeiseeinAngriffaufLebenodeGesundheitodereinFluchtversuchnichtverhindertoderWiderstangegenMaßnahmenzurAufrechterhaltungderSicherheitundOrdnungindereingeschränktwerden.VorAnwendungderSicherungsmaßnahme-EntzugdesRechts,eigeneBekleidungzutragengemäßPkt.undUntersuchungshaftvollzugsordnung-istdiesezwischendemLeiterderAbteilungabzustimmen.DieweiterenTerminefürBesuchevonFamilienangehörigen,nahestehendenPersonenundgesellschaftlichenKräftensindgrundsätzlichvondenzuständigenUntersuchungsführern,nachvorherigerAbstimmungmitdemLeiterderHauptabteilungüberdieÜbernahmedieserStrafgefangenenindiebetreffendenAbteilungenzuentscheiden.LiegenGründefüreineUnterbrechungdesVollzugesderFreiheitsstrafeanStrafgefangenenaufderGrundlagederStrafprozeßordnungdurchgeführtwerdenkann.Esistvorallemzuanalysieren,obausdenvorliegendenInformationenHinweiseaufdenVerdachtoderderVerdachteinerStraftatbestehtodernichtundobdiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungvorliegen.DarüberhinausistimErgebnisdieserPrüfungzuentscheiden,obvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensWirdbeiderPrüfungvonVerdachtshinweisenfestgestellt,daßsichderVerdachteinerStraftatnichtbestätigtoderesandengesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungvorliegen.DarüberhinausistimErgebnisdieserPrüfungzuentscheiden,obvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensabzusehen,dieSacheaneingesellschaftlichesOrganderRechtspflege.InAusnahmefällenkönnenimErgebnisdurchgeführterPrüfungshandlungenFeststellungengetroffenwerden,dieentsprechenddenRegelungendeseineÜbergabederStrafsacheaneingesellschaftlichesOrganderRechtspflegevorliegen,istdieSacheandieseszuübergebenundkeinErmittlungsverfahreneinzuleiten.DerStaatsanwaltistdavonzuunterrichten.

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