Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 324

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 324 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 324); 324 Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 19. Mai 1964 § 2 Bildung des Rationalisierungsfonds (1) In den VEB und Einrichtungen ist ein Rationalisierungsfonds zu bilden a) aus einem Anteil der Erlöse der Versuchsproduktion des Planes Neue Technik gemäß § 4 Abs. 1 der Anordnung vom 8. Oktober 1963 über die vorläufige Regelung zur Bildung und Verwendung des Fonds Technik in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe für das Jahr 1964 (GBl. II S. 703), b) aus Zuführungen zu Lasten des Amortisationsverwendungsfonds der WB, c) aus Erlösen aus dem Verkauf ungenutzter Grundmittel, soweit sie gemäß § 3 Abs. 5 und § 8 der Anordnung vom 28. Februar 1963 über den Verkauf ungenutzter volkseigener beweglicher Grundmittel (GB. II S. 164) nicht abzuführen oder nicht zur Deckung von Verschrottungs- und Demontagekosten zu verrechnen sind. (2) Das Gesamtvolumen des nach Abs. 1 Buchstaben a und b geplanten Rationalisierungsfonds für den unter § 1 genannten Geltungsbereich darf nicht größer sein als 0.40 o der Bruttowerte des Grundmittelbestandes an Maschinen und Ausrüstungen der VVB am 1. Januar 1964. (3) Die Zuführungen gemäß Abs. 1 Buchst, b sind, ausgehend vom zulässigen Gesamtvolumen gemäß Abs. 2. unter Abzug der gemäß Abs. 1 Buchst, a geplanten Anteile der Erlöse der Versuchsproduktion, zu Lasten des Amortisationsverwendungsfonds der VVB gemäß § 8 der Verordnung vom 5. September 1983 über die Neuregelung der Finanzierung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 651) in monatlichen Raten vorzunehmen. Diese Amortisationsverwendung ist nicht in die Änderung der staatlichen Aufgaben 1964 gemäß Verfügung vom 2. Dezember 1963 (Verfügungen und Mitteilungen des Volkswirtschaftsrates Nr. 1/64 S. 1) einzubeziehen. (4) Die Bestände auf den „Fonds des Siebenjahrplanes“, „Fonds Neue Technik“ und „Fonds Erlöse aus dem Verkauf von Grundmitteln“ sind dem Rationalisierungsfonds zuzuführen, gleichzeitig sind die Bestände auf den entsprechenden Sonderbankkonten auf da* Sonderbankkonto „Rationalisierungsfonds“ zu überführen. § 3 Verwendung des Rationalisierungsfonds (1) Die Mittel sind vorwiegend für kleinere Rationalisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verwenden. (2) Aus dem Rationalisierungsfonds dürfen keine Mittel zur Zahlung von Prämien, zum Ausgleich von negativen Ergebnissen des Planes Neue Technik Teil I sowie zur Verschrottung von Grundmitteln verwendet werden. (3) Der Generaldirektor der VVB ist berechtigt. Erlöse gemäß § 2 Abs. 1 Buchst, c innerhalb der VVB umzuverteilen. § 4 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten für den unter § 1 genannten Geltungsbereich außer Kraft: 1. Beschluß der Staatlichen Plankommission vom 17. Juni 1959 über die Bildung eines „Fonds des Siebenjahrplanes“ in den volkseigenen Betrieben (Verfügungen und Mitteilungen der Staatlichen Plankommission Nr. 17/1959 S. 1); 2. Beschluß der Staatlichen Plankommission vom 14. September 1960 zur Änderung des Beschlusses über die Bildung eines „Fonds des Siebenjahrplanes“ in den volkseigenen Betrieben und Anweisung des Ministers der Finanzen vom 19. September 1960 über die Bildung „Fonds des Siebenjahrplanes“ und die Einrichtung von „Konten Junger Sozialisten“ in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (Verfügungen und Mitteilungen der Staatlichen Plankommission Nr. 17/1960 S. 177). Berlin, den 23. April 1964 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsratcs der Deutschen Demokratischen Republik I.V.: Wittik Minister und Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik Die Ausgabe Nr. 23 vom 29. April 1964 enthält: Seite Anordnung vom 25. März 1964 über den Einsatz von Stahlkonstruktionen im Hoch-, Industrie- und Brückenbau 231 Anordnung vom 9. April 1964 über das Statut der Fachschule für Archivwesen 232 Die Ausgabe Nr. 24 vom 30. April 1964 enthält: Anordnung Nr. 320 vom 23. März 1964 über DDR-Standards 235 Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosterslraße 47, Telefon: 209 3G 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134/64/DDR Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2. Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM. Teil II 1,80 DM und Teil III 1,80 DM - Einzelabgabe bis zum Umlang von 8 Seiten 0.15 DM. bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 DM je Exemplar. Je weitere 16 Seiten 0.15 DM mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Post Schließfach 006. sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6 - Druck: (688) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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