Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 31 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 31); 31 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 18. Januar 1964 J Teil II Nr. 5 Tag Inhalt Seite 4. 1.64 Verordnung über finanzrechtliche Bestimmungen 31 23.12.63 Anordnung über die Leistungsfinanzierung kommunaler Einrichtungen 31 19.12.63 Arbeitsschutzanordnung 144/1. Entwässerungswerke 33 Verordnung über finanzrechtliche Bestimmungen. Vom 4. Januar 1964 § 1 (1) Die Finanzwirtschaft bzw. die Finanzierung der Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft ist in Übereinstimmung mit den Maßnahmen zur Verwirklichung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft in den einzelnen Bereichen und Zweigen neu zu regeln. Der Geltungsbereich der Verordnung vom 5. September 1963 über die Neuregelung der Finanzierung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GB1.JI S. 651) wird hiervon nicht berührt. (2) Die Neuregelung gemäß Abs. 1 erfolgt durch gemeinsame Anordnung des Ministers der Finanzen und des Leiters des für den Bereich bzw. Zweig der Volkswirtschaft zuständigen zentralen Staatsorgans. Einzelheiten können im gegenseitigen Einvernehmen durch Anordnung des Ministers der Finanzen oder des Leiters des zuständigen zentralen Staatsorgans festgelegt werden. (3) Im Geltungsbereich der Anordnungen gemäß Abs. 2 sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens die in diesen Anordnungen entsprechend bezeichneten Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft bzw. der Finanzierung der volkseigenen Wirtschaft sowie die genannten einzelnen Bestimmungen aus derartigen Verordnungen und Beschlüssen nicht mehr anzuwenden. (4) Bei der experimentellen Vorbereitung von Maßnahmen zur Verwirklichung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft kann die weitere Anwendung von im Abs. 3 bezeichneten Bestimmungen in einzelnen Bereichen bzw. Zweigen der Volkswirtschaft durch gemeinsame Anweisung des Ministers der Finanzen und des Leiters des zuständigen zentralen Staatsorgans vorübergehend ausgeschlossen werden. § 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in Kraft. Berlin, den 4. Januar 1964 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister der Finanzen Stoph Rumpf Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Leistungsfinanzierung kommunaler Einrichtungen. Vom 23. Dezember 1963 Zur Einführung der Leistungsfinanzierung kommunaler Einrichtungen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates, in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft folgendes angeordnet: § 1 Grundsätze (1) Die Leistungsfinanzierung kommunaler Einrichtungen der Gemeinden, Städte und Kreise kann auf Grund eines Beschlusses der jeweils zuständigen örtlichen V olksvertretung a) in kommunalen Einrichtungen der hauswirtschafl-lichen Dienstleistungen und Reparaturen, wie z. B. Selbstbedienungswäscheleien, Platt- und Bügelstuben und in kombinierten kommunalen Einrichtungen mit mehreren Leistungsarten sowie b) in kommunalen Einrichtungen der Stadt- und Gemeindewirtschaft, wie z. B. Stadt- und Gemeindereinigung, Badeanlagen, auch wenn sie mit anderen Leistungsarten kombiniert sind, eingeführt werden. Für die Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretung der Gemeinden und Städte ist eine Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung des Rates des Kreises einzuholen. (2) Die Form der Leistungsfinanzierung kommunaler Einrichtungen kann an Stelle der bisherigen Brutto-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

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