Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 28

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 28 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 28); 28 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Januar 1964 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Vom 3. Januar 1964 Auf Grund des § 20 der Verordnung vom 21. November 1963 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (GBl. II 1964 S. 17) wird im Einvernehmen mit dem Minister für. Bauwesen und dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt: Zu § 2 der Verordnung: § 1 Neugründungen von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (nachstehend AWG genannt) sind nur im Rahmen des vom Rat des Bezirkes beschlossenen Bauprogramms zulässig. § 2 (1) Angehörige der im § 2 der Verordnung genannten Betriebe, staatlichen Organe und Einrichtungen, die eine AWG gründen wollen, bilden aus ihrer Mitte ein Gründungskomitee. (2) Dem Gründungskomitee soll ein Vertreter der Betriebe, staatlichen Organe und Einrichtungen gemäß Abs. 1 angehören. (3) Das Gründungskomitee wählt sich einen Vorsitzenden. (4) Zur Vorbereitung der Gründungsversammlung läßt sich das Gründungskomitee vom Beirat für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften beim Rat des Kreises (Verordnung vom 28. April 1960 über die Bildung von Beiräten für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften [GBl. I S. 403]) beraten. § 3 (1) Die Gründungsversammlung beschließt die Gründung der AWG und die Annahme des Statuts. Sie wählt den Vorstand und die Revisionskommission der AWG. (2) Uber die Gründungsversammlung ist ein Protokoll mit folgenden Angaben anzufertigen: a) Name und Sitz der gegründeten AWG, b) Ort und Datum der Gründungsversammlung, c) Zusammensetzung des Vorstandes unter Angabe des Vorsitzenden und der Revisionskommission mit Angabe der Namen. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht gleichzeitig der Revisionskommission angehören. (3) Dem Protokoll ist das beschlossene Statut beizufügen sowie eine Bestätigung des Vorstandes über die Anzahl der Mitglieder am Tage der Gründung. (4) Das Gründungsprotokoll ist von den Vorstandsmitgliedern der AWG zu unterzeichnen. Zu § 3 der Verordnung: § 4 (1) Bereits bestehende AWG übernehmen das Musterstatut durch Beschluß der Mitgliederversammlung innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung. (2) Kommt ein entsprechender Beschluß gemäß Abs. 1 nicht zustande, kann der Rat des Kreises nach Beratung mit dem Kreisbeirat für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften das Musterstatut für diese AWG als verbindlich erklären. (3) Die Übernahme des neuen Statuts ist dem Rat der Stadt bzw. Gemeinde von den AWG zur Eintragung in das Registerblatt sofort nach Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen. Zu § 4 der Verordnung: § 5 (1) Die Zulassung und Registrierung der AWG ist vom Vorstand der AWG beim Rat der Stadt bzw. Gemeinde zu beantragen. (2) Der Antrag auf Zulassung und Registrierung muß eingehend begründet sein. Er muß Sitz und Geschäftsbereich der AWG enthalten und vom Vorsitzenden des Vorstandes der AWG unterschrieben sein. (3) Dem Antrag sind beizufügen: a) das Protokoll der Gründungsversammlung, b) das beschlossene Statut in zweifacher Ausfertigung, c) Unterlagen über die Finanzierung der geplanten Wohnungsbauvorhaben unter Angabe der eigenen Mittel der AWG. 5 6 Für die Entscheidung über die Zulassung und Registrierung der AWG gelten folgende Grundsätze: a) Die Ziele und Aufgaben der AWG müssen den Festlegungen der Verordnung und des Musterstatuts entsprechen. b) Über die Zulassung und Registrierung entscheidet der Rat der Stadt bzw. Gemeinde nach Beratung mit dem Beirat für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften beim Rat des Kreises. § 7 (1) Das Register der AWG wird beim Rat der Stadt bzw. Gemeinde nach dem beigefügten Muster (Anlage) geführt. (2) Die Räte der Städte und Gemeinden legen fest, welche Abteilung den Antrag auf Zulassung und Registrierung bearbeitet und das Register der AWG führt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 28 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 28) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 28 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 28)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den angegriffenen Bereichen unter Einbeziehung der verantwortlichen staatlichen Leiter sowie der Einleitung offizieller disziplinarischer Maßnahmen gegen die belasteten Personen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X