Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 275

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 275 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 275); Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 24. April 1964 275 c) für Erzeugnisse der chemischen und Leichtindustrie 9 Monate, gerechnet vom Tage der Lieferung, d) für Erzeugnisse der Fahrzeugindustrie 12 Monate, höchstens jedoch 10 000 km, gerechnet vom Tage der Erstzulassung, e) für Erzeugnisse der Landmaschinen- und Traktorenindustrie 12 Monate, höchstens jedoch 1000 Betriebsstunden, für Kettenfahrzeuge jedoch nur 500 Betriebsstunden, gerechnet vom Tage der Erstzulassung, f) für Lebensmittel in Blechkonserven und in spezieller Verpackung 12 Monate, gerechnet vom Tage der Lieferung, g) für andere Erzeugnisse 9 Monate, gerechnet vom Tage der Lieferung, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel, leichtverderbliche Erzeugnisse und' Verschleißteile, auch soweit sie zu den gemäß Buchstaben a bis e genannten Erzeugnissen gehören. (3) Im Vertrag sind auf Verlangen des Bestellers weitergehende Garantiefristen zu vereinbaren, wenn es im Interesse der Landesverteidigung notwendig und auf Grund des Höchststandes von Wissenschaft und Technik möglich ist. t'4) Im Vertrag kann an Stelle der im Abs. 2 festgelegten Garantiefristen eine kürzere Garantiefrist bzw. eine Mindestfunktionsdauer vereinbart werden, wenn der Lieferer nachweist, daß entsprechend dem Entwicklungsstand von Wissenschaft und Technik die Funktionsfähigkeit der Erzeugnisse nicht für einen längeren Zeitraum garantiert werden kann. § 17 Qualitätsabnahme (1) Der Besteller behält sich für alle Lieferungen die Durchführung der Qualitätsabnahme nach den Bestimmungen der Kontroll- und Abnahmeordnung vor. (2) Sofern nicht Versandfreigabe ohne Qualitätsabnahme vereinbart wurde, ist der Lieferer verpflichtet, spätestens 2 Wochen vor dem vertraglichen Liefertermin oder vereinbarten Abnahmetermin an die im Vertrag genannte Stelle die Mitteilung über den Termin der Bereitstellung zur Qualitätsabnahme (Abnahmebereitschaftserklärung) abzuseijden. Hat der Besteller beim Lieferer einen Beauftragten stationiert, so ist diesem 5 Tage zuvor die schriftliche Mitteilung zu geben. (3) Der Besteller ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen, bei Nahrungsgütern innerhalb von 3 Tagen nach dem angegebenen Termin der Bereitstellung die Qualitätsabnahme vorzünehmen bzw. dem Lieferer den Versand ohne Qualitätsabnahme schriftlich freizugeben. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Abnahmebereitschaftserklärung oder bei Überschreitung des Liefertermins beträgt die Frist 4 Wochen. Wird vor dem vereinbarten Liefertermin mit der Qualitätsabnahme begonnen bzw. der Versand freigegeben, gilt das als Zustimmung des Bestellers zur vorfristigen Lieferung für die betreffende Menge. 4 (4) Der Besteller hat die Qualitätsabnahme, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, in den Produktionsstätten des Lieferers durch seinen Beauftrag- ten durchführen zu lassen. Wird die Qualitätsabnahme nicht in den Produktionsstätten des Lieferers durchgeführt, so hat der Lieferer geeignete Mitarbeiter zum vorgesehenen Ort zu entsenden. (5) Das Ergebnis der Qualitätsabnahme ist vom Beauftragten des Bestellers in einem Abnahme- und Lieferbericht festzulegen, der von diesem und vom Bevollmächtigten des Lieferers zu unterzeichnen ist. Der Lieferer ist verpflichtet, die entsprechenden Ausfertigungen dieses Berichtes spätestens 2 Tage nach Unterzeichnung an die bei der Qualitälsabnahme bekanntgegebene Postanschrift des Empfängers bzw. Bestellers zu übersenden. Bei nicht qualitätsgerechter Lieferung gilt der Abnahme- und Lieferbericht als Mängelanzeige. Sofern die Qualitätsabnahme nur stichprobenartig vorgenommen wird und in den TLB bzw. in den Verträgen keine Festlegungen über Prozentsätze zulässiger Qualitätsabweichung getroffen wurden, kann bei Feststellung von Mängeln die gesamte vorgestellte Menge als nicht qualitätsgerecht zurückgewiesen werden. (6) Führt der Besteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Qualitätsabnahme nicht durch, geht die Gefahr auf ihn über und der Lieferer ist berechtigt, einzu-lagem, Rechnung zu erteilen sowie die über die Vertragsstrafe hinausgehenden zusätzlichen Kosten zu berechnen. (7) Sind die zur Qualitätsabnahme gemeldeten Lieferungen zum genannten Termin nicht abnahmebereit, hat der Lieferer dem Besteller für jeden zur Abnahme entsandten Mitarbeiter Aufwendungsersatz in Höhe von 100 DM zu zahlen, soweit es sich nicht um ständig in dem Betrieb eingesetzte Kontroll- und Abnahmebeauftragte handelt. Dieser Aufwendungsersatz ist auf die Vertragsstrafe wegen Lieferverzuges anzurechnen. (8) Im Vertrag kann vereinbart werden, daß Erzeugnisse durch eine besonders dafür zuständige Institution geprüft werden. Diese Prüfung ersetzt die Abnahme durch den Besteller nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. § 18 Nichtabnahme (1) Der Besteller hat das Recht, die Abnahme zu verweigern, wenn die Lieferung nicht der gesetzlich festgelegten bzw. der vertraglich vereinbarten Qualität und den Erfordernissen des Bestellers entspricht. Bei speziellen Erzeugnissen sind Verfügungen des Lieferers über die nicht abgenommene Lieferung nur nach schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig. (2) Auf Verlangen eines Partners ist im Vertrag die Frist zu vereinbaren, in der der Besteller zu überprüfen und zu entscheiden hat, ob er die Abnahme verweigert. Soweit keine derartige Vereinbarung getroffen wird, ist diese Entscheidung im Falle der Durchführung einer Qualitätsabnahme unmittelbar nach deren Beendigung oder, sofern keine Qualitätsabnahme erfolgt, so rechtzeitig zu treffen, daß die Zahlungsfrist eingehalten werden kann. Wird die Abnahme verweigert, ist der Besteller nicht zur Zahlung verpflichtet und kann verlangen, daß die Lieferung unverzüglich vertragsgerecht vorgenommen wird. Er kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die vertragsmäßige Erfüllung in angemessener Frist nicht möglich ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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