Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 27 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 27); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Januar 1964 27 e) Abschluß von Verträgen mit den Hausgemeinschaften zur Übernahme der Selbstverwaltung der Wohngebäude, f) Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Verwaltung und Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums, g) Organisierung der manuellen Eigenleistungen der Mitglieder, h) Abschluß von Vereinbarungen über die betriebliche Unterstützung der AWG, i) Einstellung und Entlassung, Anleitung und Kontrolle hauptamtlich tätiger Mitarbeiter unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 10. Mach Ablauf eines Geschäftsjahres hat der Vorstand vor der Mitgliederversammlung vor allem zu berichten über: a) den Erfolg der genossenschaftlichen Arbeit im abgelaufenen Jahr, insbesondere über die Entwicklung der innergenossenschaftlichen Demokratie, die Arbeit der Organe der AWG, der Kommissionen und Aktivs sowie der einzelnen Hausgemeinschaften, b) Durchführung des Wohnungsbaues, c) die durchgeführten Maßnahmen zur Erhaltung des Wohnungsbestandes, d) die Entwicklung des genossenschaftlichen Eigentums, e) die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Jahres. C. Die Revisionskommission 1. Die Revisionskommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Die Wiederwahl ist zulässig. In der Regel wird mindestens ein Drittel der Mitglieder der Revisionskommission neu gewählt. Die Mitglieder der Revisionskommission wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und den Stellvertreter des Vorsitzenden. Hauptamtlich Beschäftigte der AWG dürfen nicht Mitglied der Revisionskommission sein. 2. Die Revisionskommission ist das Kontrollorgan der Mitgliederversammlung. Sie ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. 3. Die Revisionskommission kontrolliert die Geschäftsund Rechnungsführung des Vorstandes, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, des Statuts und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. 4. Die Revisionskommission hat ihre Kontrolltätigkeit fortlaufend durchzuführen, den Vorstand über festgestellte Mängel oder Verstöße sofort zu informieren und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorzuschlagen. Schwerwiegende Verstöße sind dem Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften sowie der zuständigen Sparkasse fnit-zuteilen. In diesem Falle hat die Revisionskom- mission das Recht, umgehend die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, auf der sie über die festgestelllen Verstöße berichtet, zu verlangen. 5. Die Revisionskommission stellt Arbeitspläne auf der Grundlage der verbindlichen Richtlinien des Prüfungsverba” .’.es der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften über die innergenossenschaftliche Revision auf. Jährlich sind mindestens 6 Revisionen durchzuführen. 6. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Revisionskommission folgende Rechte: a) in alle Akten und Schriftstücke der AWG einzusehen, b) Auskünfte vom Vorstand und den Beschäftigten sowie von allen Mitgliedern der AWG zu verlangen, c) an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. 7. Die Revisionskommission ist nicht befugt, Weisungen zu erteilen. 8. Die Revisionskommission berichtet der Mitgliederversammlung nach Ablauf jedes Geschäftsjahres über ihre Kontrolltätigkeit sowie über die Prüfung des Jahresabschlusses und schlägt der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes vor. IX. Schlußbestimmungen X. Die AWG ist dem Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften angeschlossen. 2. Die Richtlinien des Prüfungsverbandes der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften sind für die AWG verbindlich. Beschlossen in der Mitglieder/Gründungsversammlung . der AWG Ort Datum Der Vorstand Registriert beim Rat der Stadt / der Gemeinde Registrier-Nr Ort Datum Unterschrift und Siegel;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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