Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 226

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 226 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 226); 226 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 4. April 1964 ansässigen geeigneten, in einer staatlichen Einrichtung tätigen Arzt mit der Durchführung der in den §§ 6 bis 8 festgelegten Aufgaben zu beauftragen. (4) Das für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens verantwortliche Organ des Kreises hat auf Anforderung des Medizinischen Dienstes diesen bei der Einrichtung von Impfstellen und Bereitstellung vom Impfpersonal zu unterstützen. Es muß gewährleisten, daß nötigenfalls eine Einweisung in eine Quarantänestation erfolgen kann. § 6 (1) Einreisende aus den im § 1 Abs. 3 genannten Gebieten, die kein gültiges Pockenimpfzertifikat nach-weisen können, sind unter Beachtung der Gegenindikationen in der für den Kontrollpassierpunkt zuständigen Impfstelle gegen Pocken zu impfen. (2) Der für den Kontrollpassierpunkt zuständige Arzt entscheidet, ob diese Einreisenden unter Beobachtung gestellt oder in Quarantäne genommen werden müssen. (3) Verweigert ein Einreisender (§ 1) die Pockenschutzimpfung, so muß er für die Dauer von 2 Wochen, Bürger der Deutschen Demokratischen Republik für die Dauer von 18 Tagen, gerechnet vom Tage der Abreise aus dem Infektionsgebiet bzw. -herd, isoliert werden. Erklärt sich der Einreisende, soweit er nicht Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ist, bereit, unverzüglich zurückzureisen, wird von dieser Maßnahme abgesehen. §7 (1) Einreisende, die Anzeichen einer Pockenerkrankung (Kranke) oder des Verdachts auf diese Erkrankung (Krankheitsverdächtige) aufweisen, sind umgehend in Quarantäne zu nehmen. (2) Ansteckungsverdächtige, d. h. Kontaktpersonen I. Ordnung, sind gesondert von Kranken und Krankheitsverdächtigen in Quarantäne zu nehmen und umgehend gegen Pocken zu impfen, unabhängig vom Termin der letzten Impfung. Über Ausnahmen entscheidet die hinzugezogene Expertenkommission. (3) Kontaktpersonen II. Ordnung, d. h. solche, die Kontakt mit Kontaktpersonen I. Ordnung hatten, sind umgehend gegen Pocken zu impfen, unabhängig vom Termin der letzten Impfung. Sie sind unter Beobachtung zu stellen. §8 (1) Alle von dem für den Kontrollpassierpunkt zuständigen Arzt getroffenen vorläufigen Maßnahmen sind dem zuständigen Direktionsarzt des Medizinischen Dienstes und dem Leiter des für die staatliche Leitung des Gesundheitswesens verantwortlichen Organs des Kreises unverzüglich fernmündlich mitzuteilen. (2) Das Ministerium für Gesundheitswesen hat nach Überprüfung die Bestätigung bzw. Aufhebung der gemäß Abs. 1 getroffenen Maßnahmen zu verfügen. §9 Die nach den Bestimmungen dieser Anordnung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen, Schutzimpfungen sowi evtl, erforderlichen Transporte erfolgen für den Betroffenen kostenlos. §10 (1) Transitreisende, mit Ausnahme der im Abs. 2 genannten Personen, unterliegen ebenfalls den Bestimmungen dieser Anordnung. (2) Diese Anordnung gilt nicht für Transitreisende, die während ihrer Durchreise durch die Deutsche Demokratische Republik das Verkehrsmittel nicht verlassen können und mit Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik nicht in Berührung kommen. §11 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung (Nr. 1) vom 14. Juni 1961 zum Schutze gegen Pocken (GBl. II S. 318) außer Kraft. Berlin, den 9. März 1964 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Anordnung Nr. 2* über die Durchführung des Frachtstundungsverfahrens bei der Deutschen Reichsbahn. Vom 11. März 1964 § 1 Die Deutsche Reichsbahn ist nicht berechtigt, eine Erhöhung der bei ihr gemäß § 4 der Anordnung vom 12. Juni 1952 über die Durchführung des Frachtstundungsverfahrens bei der Deutschen Reichsbahn (GBl. S. 466) bis zum 31. März 1964 hinterlegten Kautionen zu fordern. § 2 (1) Die Deutsche Reichsbahn ist verpflichtet, auf Antrag der Konsumgenossenschaften und deren rechtlich selbständiger Einrichtungen anderer sozialistischer Genossenschaften der Betriebe mit staatlicher Beteiligung sonstiger Genossenschaften gewerblicher Unternehmen der privaten Wirtschaft die Differenz zwischen der bis zum 31. März 1964 hinterlegten Kaution und der nach dem 1. April aufkommenden durchschnittlichen Frachtsumme eines Abrechnungszeitraumes zurückzuzahlen. (2) Für die volkseigenen und diesen gleichgestellten Betriebe sowie für Haushaltsorganisationen erfolgt keine Rückzahlung. § 3 Diese Anordnung tritt am 1. April 1964 in Kraft. Berlin, den 11. März 1964 Der Minister Der Minister der Finanzen für Verkehrswesen I. V.: Kaminsky Kramer Erster Stellvertreter des Ministers * Anordnung (Nr. 1) (GBl. 1952 Nr. 75 S. 466) Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134/64/DDR Verlag: (610 62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM, Tell II 1,80 DM und Teil III 1,80 DM - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfang von 10 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 DM mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6 - Druck: (088) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten an solchen Aussprachen persönlich teilnehmen, sich dadurch selbst einen unmittelbaren Eindruck vom Kandidaten verschaffen und besonders wichtige Fragen sofort klären oder entscheiden können.

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