Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 224

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 224 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 224); 224 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 4. April 1964 (4) Für dia direkt dem Volkswirtschaftsrat unterstellten VEB erfolgt die Bestätigung der Finanzschuld durch den Leiter der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates gemäß § 5 Abs. 5. Im weiteren gelten die §§ 6 bis 8. IV. Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten der WB § 5 (1) Die WB kann Überbrückungskredite bei der Deutschen Notenbank beantragen, wenn wegen Mindergewinnen oder außerplanmäßigen Verlusten geplante Investitionen und Umlaufmittel oder andere Aufgaben nicht finanziert werden können. (2) Die Deutsche Notenbank gewährt keine Kredite zur Finanzierung der Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt. (3) Mit der Aufstellung des Jahreskontrollberichtes ist die Finanzschuld der WB zu ermitteln. (4) Die Finanzschuld der WB ist wie folgt zu berechnen: Summe der Mindergewinne bzw. außerplanmäßigen Verluste der VEB, +/./. Ergebnisabweichung der VVB-Zentrale, .7. Überplangewinne der VEB gemäß § 4 Abs. 2 Buchst, b der Anordnung vom 11. September 1963 über die Verwendung der Gewinne in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 655), +/./. sonstige Erhöhungen und Verminderungen des planmäßigen Gewinnes auf Grund gesetzlicher Bestimmungen = Finanzschuld der WB Der Minister der Finanzen kann Abweichungen von dieser Berechnungsmethode festlegen. (5) Die Höhe der Finanzschuld der WB wird in der Rechenschaftslegung des Generaldirektors vor dem Leiter der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates festgelegt. § 6 (1) Die endgültige Bestätigung der Finanzschuld der WB und die Beschlußfassung über die Deckung des Finanzbedarfes erfolgt durch den Ministerrat. (2) Bis zur Beschlußfassung durch den Ministerrat gewährt die Deutsche Notenbank Überbrückungskredite gemäß § 5 Abs. 1 weiter. (3) Die im Ministerrat beschlossenen Finanzschulden sind mit 3,6 °/o für das Jahr zu verzinsen. § 7 (1) Die Tilgung der Finanzschulden der WB erfolgt aus Überplangewinnen bzw. eingesparten Verluststützungen. (2) Die Überbietung der Orientierungsziffer Gewinn bei der Ausarbeitung des Planes und die freiwillige Erhöhung der staatlichen Aufgabe „Gewinn“ im Laufe des Jahres wird als Tilgung der Finanzschulden an- gerechnet. Der auf die Tilgung des Überbrückungskredites entfallende Teil der Gewinnerhöhung ist als Gewinnverwendung zu planen. (3) Die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates können in der Rechenschaftslegung des Generaldirektors der WB qualitative Kennziffern (z. B. Erhöhung der Qualität der Produktion, der Ausnutzung der Fonds) festlegen, bei deren Erfüllung bzw. Überbietung im laufenden Planjahr Finanzschulden aus Vorjahren erlassen werden können. § 8 Bei Änderung des Unterstellungsverhältnisses der VEB verbleiben die Finanzschulden dieser VEB beim abgebenden übergeordneten Organ. Die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates können in den Weisungen zur Änderung des Unterstellungsverhältnisses Ausnahmen festlegen. V. Schlußbestimmungen § 9 (1) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen. (2) Der Minister der Finanzen kann im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane die Behandlung der Finanzschulden in den anderen Bereichen und Zweigen der Volkswirtschaft entsprechend den Grundsätzen dieser Verordnung durch Anordnung regeln. § 10 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie ist erstmalig für die Behandlung der Mindergewinne bzw. außerplanmäßigen Verluste des Jahres 1963 anzuwenden. (2) Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens sind im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht mehr anzuwenden: a) die Verordnung vom 23. Juli 1959 über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 645), b) die Erste Durchführungsbestimmung vom 25. September 1959 zur Verordnung über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 695), c) die Zweite Durchführungsbestimmung vom 7. Februar 1963 zur Verordnung über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 131). Berlin, den 16. März 1964 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister der Finanzen Leuschner I. V.: Kaminsky Stellvertreter Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministers des Ministerrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers und der Aussagetätigkeit des Beschuldigten ist. Das Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung muß offensiv auf die Feststellung der Wahrheit auszurichten und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte Beschuldigter ein. Diese Faktoren dürfen nicht voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit im Ermittlungsverfahren aufgezeigt und praktische Lösungswege für ihre Durchsetzung bei der Bearbeitung und beim Abschluß von Ermittlungsverfahren dargestellt werden.

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