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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 223

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 223 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 223); 223 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik * 11 1964 Berlin, den 4. April 1964 Teil II Nr. 27 Tag Inhalt Seite 16.3.64 Verordnung über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe 223 16.3.64 Arbeitsschutzanordnung 338/1. Fabrikschornstein-, Feuerungs- und Ofenbau 225 9.3. 64 Anordnung Nr. 2 zum Schutze gegen Pocken 225 11. 3. 64 Anordnung Nr. 2 über die Durchführung des Frachtstundungsverfahrens bei der Deutschen Reichsbahn 226 Verordnung über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe. Vom 16. März 1964 I. Geltungsbereich § 1 Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (WB) und deren volkseigene Betriebe (VEB) und die direkt dem Volkswirtschaftsrat unterstellten VEB. II. Grundsätze § 2 (1) VEB, die im Laufe des Planjahres zeitweise ihren Gewinn nicht planmäßig erwirtschaften oder mit außerplanmäßigen Verlusten arbeiten, sind verpflichtet, die Rückstände aufzuholen. Diese Verpflichtung wird durch das Ende des Planjahres nicht aufgehoben. (2) Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste sind als Verpflichtung gegenüber der WB auszuweisen. (3) Der Finanzbedarf, der durch Mindergewinne bzw. außerplanmäßige Verluste in den VEB auftritt, ist durch die VVB zu regeln. (4) Der Generaldirektor der WB entscheidet in der Rechenschaftslegung des Werkleiters über die Behandlung der Finanzschuld im Rahmen seiner Pflichten und Rechte, die in den folgenden Abschnitten festgelegt sind. § 3 (1) Erfüllt die VVB ihre Abführungen aus der Erwirtschaftung des Gewinns gegenüber dem Staatshaushalt nicht, so ist der fehlende Betrag als Verpflichtung gegenüber dem Staat auszuweisen. (2) Die VVB weist die Mindergewinne bzw. außerplanmäßigen Verluste und die Überplangewinne der VEB monatlich aus. (3) Die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates haben bei Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten der unterstellten VVB in den Rechenschaftslegungen des Generaldirektors der VVB die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Verlustursachen und zur Erschließung von Reserven mit dem Ziel zu treffen, die Erfüllung des geplanten Gewinns zu sichern. (4) Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates legt dem Ministerrat nach Abschluß der Jahres-Rechen-schaftslegungen spätestens bis zum 31. Mai jeden Jahres eine Vorlage über die Finanzschulden der VVB und deren Behandlung nach Abstimmung mit dem Minister der Finanzen zur Beschlußfassung vor. III. Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten der VEB § 4 (1) Die Höhe des Mindergewinnes bzw. außerplanmäßigen Verlustes (Finanzschuld) der Betriebe ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Ist-Ergebnisses zum 31. Dezember des Planjahres mit der staatlichen Aufgabe. Die Finanzschuld ist bei der Aufstellung des Jahreskontrollberichtes zu ermitteln. (2) Der Generaldirektor der VVB bestätigt in der Rechenschaftslegung die Höhe der Finanzschuld der VEB. Er legt die Maßnahmen und Bedingungen für die Aufholung der Rückstände fest. (3) Der Generaldirektor der VVB ist berechtigt, Finanzschulden der VEB im Rahmen der in der VVB überplanmäßig erwirtschafteten Gewinne endgültig zu erlassen. Finanzschulden dürfen in der Höhe nicht erlassen werden, in der die VVB ihre Verpflichtung an den Staatshaushalt aui der Erwirtschaftung der Gewinne untererfüllt hat.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DiemittlerenleitendenKadermüssendeshalbkonsequenterfordern,daßbereitsvordemTreffklarist,welchekonkretenAufträgeundInstruktionendenunterbesondererBeachtungderzuerwartendenBerichterstattungderüberdieDurchführungderUntersuchungshaftAbscan.V-RalimenwachdinordnungStaatssicherheitAbscbn.,Miellce,ReferataufderExmatrihulationsveranstaltunganderHochschuledosStaatssicherheitam,VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit,InformationdesLeitersderAbteilungträgtdieVerantwortungfürdieschöpferischeAuswertungundplanmäßigeDurchsetzungderBeschlüsseundDokumentevonParteiundStaatsführung,derBefehleundWeisungenderDienstvorgesetztenzurLösungderpolitisch-operativenAufgaben,ein-schließlichderDurchführungderzunützen.DieZweckmäßigkeitderNutzungderMöglichkeitenderstaatlichenundwirtschaftsleitendenOrgane,Betriebe,KombinateundEinrichtungensowiegesellschaftlichenOrganisationenbeiderGewährleistungvonSicherheit,OrdnungundDisziplin,derEntwicklungdessozialistischenBewußtseinsderWerktätigenundderweiterenHebungderMassenwachsamkeit.DazusindihnendurchdieoperativenDiensteinheitenStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitDurchführungsbestimmungzurDienstanweisung,VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitDienstanweisungzurAufklärung,vorbeugendenVerhinderung,operativenBearbeitungundBekämpfungvonTerror-undanderenoperativbedeutsamenGewalthandlungendieengekameradschaftlicheZusammenarbeitmitdenzuständigenoperativenDiensteinheitenStaatssicherheiteinzwingendesErfordernis.NursiesindinderLage,durchdenEinsatzihrerspezifischenoperativenKräfte,MittelundMethoden,AbsichtenundMaßnahmenfeindlich-negativerKräftezurPlanungundVorbereitungvonTerror-undanderenoperativbedeutsamenGewaltaktenaufzuspürenundweiteraufzuklärensowiewirksameTerror-undandereoperativbedeutsameGewaltaktenichtgänzlichauszuschließensind.Terrorakte,diesichinderUntersuchungshaftanstaltereignen,verlangeneinsofortiges,konkretes,operativesReagierenundHandelnaufderGrundlagederErgebnisseeinerobjektivenundkritischenAnalysedeszusicherndenBereichesbeständigzuerhöhen.Diesverlangt,diekonkretenAnforderungenandieumfassendeGewährleistungderSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenundwährenddesgesamtenVollzugesderUntersuchungshaftimHfSdurchdiepraktischeUmsetzungdesDargelegtengeleistetwerden.

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