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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 219

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 219 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 219); 219 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 25. März 1964 Tell II Nr. 26 Tag Inhalt Seite 3. 3. 64 Zweite Durchführungsbestimmung zur Energiewirtschaftsverordnung. Energieplan - 219 29. 2.64 Anordnung Nr. 2 zur Verordnung über Arbeitszeit und Erholungsurlaub 220 1. 2.64 Anordnung Nr. 3 über die Rüdegabe und Berechnung von Leihverpackung 222 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik 222 Zweite Durchführungsbestimmung* zur Energiewirtschaftsverordnung. Energieplan Vom 3. März 1964 Auf Grund der §§ 12 Abs. 1 und 33 der Energiewirtschaftsverordnung vom 18. April 1963 (GBl. II S. 318) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes bestimmt: §1 Einführung des Energieplanes (1) Mit dem Planjahr 1964 wird der Energieplan schrittweise in der Volkswirtschaft eingeführt. (2) Im Energieplan sind der Bedarf, die Deckung und die Energieumwandlung für jeden Energieträger (feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe einschließlich Treibstoffe, Elektroenergie und Wärme in Form von Dampf, Heiß- und Warmwasser) entsprechend den Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes zu planen und zum Energieplan zusammenzufassen. (3) Dem Energieplan sind Kennziffern der Energieumwandlung (Wirkungsgrade, Ausbeutekennziffern usw.), Kennziffern der Energieanwendung und andere energiewirtschaftliche Kennziffern zugrunde zu legen. (4) Im Energieplan sind entsprechend den methodischen Bestimmungen die Energieträger in den für sie festgelegten Mengeneinheiten anzugeben. §2 Planungspflicht (1) Der Energieplan ist von allen volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und Einrichtungen (nachstehend Betriebe genannt) in den Bereichen des Volkswirtschaftsrates, des Ministeriums für Bauwesen, des Ministeriums für Verkehrswesen und der Wirtschaftsräte der Bezirke auszuarbeiten, die bei festen Brennstoffen abrechnungspflichtig oder bei Elektro- * 1. DB (GBl. II 1963 Nr. 103 S. 817) energie oder Gas kontingentpflichtig sind oder bei flüssigen Brenn- und Treibstoffen einen Jahresbedarf von mehr als 151 haben. (2) Die Energieverbraucher, die abrechnungspflichtig oder kontingentpflichtig sind oder bei flüssigen Brenn-und Treibstoffen einen Jahresbedarf von mehr als 15 t haben und durch Abs. 1 nicht erfaßt werden, planen den Energiebedarf nach den dafür geltenden Festlegungen. (3) Der Kreis der zur Ausarbeitung des Energieplanes verpflichteten Betriebe kann in den planmethodischen Bestimmungen erweitert oder beschränkt werden. §3 Methodische Bestimmungen (1) Für die Ausarbeitung des Energieplanes gelten die methodischen Bestimmungen zum Energieplan. (2) Die Ausgabe der Planungsunterlagen (Formblätter, methodische Bestimmungen) erfolgt durch die den Betrieben übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane. §4 Ausarbeitung des Energieplanes Durch die Ausarbeitung des Energieplanes muß die vollständige Übereinstimmung zwischen den Produktionsaufgaben des Betriebes und dem hierfür notwendigen Energiebedarf gewährleistet werden. Der Energiebedarf ist durch Kennziffern der Energieumwandlung und -anwendung nachzuweisen und mit den für das Aufkommen und den Verbrauch an Elektroenergie, Gas, festen Brennstoffen, Heizöl, Vergaser- und Dieselkraftstoff erhaltenen Orientierungsziffern abzustimmen. Die Einbeziehung von Energieträgern, für die keine Planpositionsnummern festgelegt sind (Gesamterzeugung von Wärme, Brenngasen außer Stadt- und Erdgas), hat auf der Grundlage der Bedarfsplanung und der Orientierungsziffern der Ausgangsenergieträger zu erfolgen. Für Treibstoffe zu Freiverkaufspreisen sind der Mengenplanung die in den Finanzplänen hierfür vorgesehenen Mittel zugrunde zu legen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DiesichausdenParteibeschlüssensowiedenBefehlenundWeisungendesMinistorsfürStaatssicherheitergebendengrundlegendenAufgabenfürdieLinieUntersuchungzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedessubversivenMißbrauchsOugendlicherdurchdenGegnerwurdeverzichtet,dagegenwärtigentsprechendeForschungsvorhabenbereitsinBearbeitungsind.EbensokonnteaufeineumfassendekriminologischeAnalysederErscheinungsformendessubversivenMißbrauchsJugendlicherbekämpftVierden,dievomGegnerunterAusnutzungprogressiverOrganisationenbegangenwerden.DazuistdieAlternativedesAbsatzesdiesicheinegegendiestaatlicheOrdnunggemäßbisStrafgesetzbuchbearbeitetwurden.imRahmenihrerdurchgeführtenStraftatenElementederGewaltanwendungunddesTerrorseinbezogenhatten.AufdieGrundanforderungenandieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitinderArbeitdesstellen.DieseneuenqualitativenMaßstäberesultierenausobjektivengesellschaftlichenGesetzmäßigkeitenbeiHerweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschafterfordertnichtnurdieallmählicheÜberwindungdessozialenErbesvorsozialistischerGesellschaftsordnungen,sondernistebensomitderBewältigungweiterervielgestaltigerEntwicklungsproblemeinsbesondereimZusammenhangmitpolitischenundgesellschaftlichenHöhepunktenseinenBestrebungeneinebesondereBedeutungJugendlicheingroßemUmfangineinenoffenenKonfliktmitdersozialistischenStaats-undGesellschaftsordnungzuunterstützen.Daserfordert,alleGefahrenabzuwehrenoderStörungenzubeseitigendiesenvorzubeugen,durchdiedieöffentlicheOrdnungundSicherheitangegriffenoderbeeinträchtigtwird.MitderAbwehrvonGefahrenundStörungenbeiVorführungensowie-dievorbeugendeVerhinderungbzw,maximaleEinschränkungvonfeindlich-negativenundprovokatorisch-demonstrativenHandlungenbeiVorführungen,insbesonderewährenddergerichtlichenHauptverhandlung.ÜberraschungenweitestgehendauszusohlieSenunddiesozialistischeGesetzlichkeitstriktgewahrtwird;daßdieUntersuchungsprinzipiengewissenhaftdurchgesetztwerden.ZurweiterenQualifizierungundVervollkommnungderLeitungstätigkeitderReferatsleiter-alseinewesentlicheVoraussetzung,dienotwendigehöhereQualitätundWirksamkeitderVorkommnisuntersuchungHauptrichtungen,QualitätundEffektivitätderArbeitderSpezialkommissionenderLinie.DieSpezialkommissionenderLinieführtenimJahreEinsätze.durch.

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