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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 216 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 23. März 1964 § 4 Bürger und juristische Personen mit ständigem Wohnsitz oder Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben ihre Schadenersatzansprüche bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt oder der Vereinigten Großberliner Versicherungsanstalt anzumelden, wenn ihnen durch die im § 1 Abs. 1 genannten Kraftfahrzeughalter oder -fahrer ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wurde. Die Versicherungsanstalten sind verpflichtet, berechtigte Schadenersatzansprüche zu befriedigen, wenn hierfür Versicherungsschutz nach dieser Durchführungsbestimmung besteht. II. Ausdehnung des Versicherungsschutzes für in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Kraftfahrzeuge § 5 (1) Der Versicherungsschutz wird auf Schadenereignisse, die sich innerhalb Europas ereignen, ausgedehnt. (2) Der § 2 Ziff. 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung Anordnung vom 13. Oktober 1955 über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl. I 1955 S. 821) erhält folgende Fassung: „Von der Versicherung sind ausgeschlossen: 7. Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen, die sich außerhalb Europas ereignen;“ ' § 6 (1) Für die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach § 5 ist vom Halter des Kraftfahrzeuges vor Antritt der Fahrt ein Zusatzbeitrag zu entrichten. (2) Haushaltsorganisationen, volkseigene Betriebe und Vereinigungen Volkseigener Betriebe zahlen keine Zusatzbeiträge. (3) Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den vom Minister der Finanzen genehmigten Tarifen. (4) Der Nachweis über die gezahlten Beiträge bzw. über die Befreiung von der Zahlung gemäß Abs. 2 ist den Organen der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik und den Organen der Deutschen Volkspolizei auf Verlangen vorzuzeigen. § 7 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. April 1964 in Kraft. Berlin, den 16. März 1964 Der Minister der Finanzen Rumpf Anlage zu vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicfat-Versicherung der nicht in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen oder registrierten Kraftfahrzeuge und Anhänger § 1 Umfang des Versicherungsschutzes (1) Die Versicherung umfaßt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Halter oder den Fahrer des Kraftfahrzeuges erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges in der Deutschen Demokratischen Republik ' a) Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, verletzt oder getötet wurden; b) Sachen von Bürgern und juristischen Personen, die ihren ständigen Wohnsitz bzw. Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, beschädigt oder zerstört wurden oder abhanden gekommen sind. (2) Die Versicherungsanstalten sind bevollmächtigt, alle ihnen zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Personen abzugeben. § 2 Ausschlüsse Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: 1. Haftpflichtansprüche der Ehegatten und der minderjährigen Kinder der Versicherten, ferner Haftpflichtansprüche ihrer anderen Angehörigen, die sie auf Grund gesetzlicher Verpflichtung zur Zeit des Versicherungsfalles zu unterhalten haben; 2. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die einem Versicherten oder seinen Angestellten oder Beauftragten zur Beförderung übergeben oder zur Benutzung überlassen worden sind oder die sich aus anderen Gründen in ihrem Gewahrsam befinden. § 3 Pflichten im Versieherungsfall (1) Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das Schadenersatzansprüche von Bürgern oder juristischen Personen der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Versicherten zur Folge haben könnte. (2) Jeder Versicherungsfall ist der Versicherungsanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

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