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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 215

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 215 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 215); 215 der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin den 23. März 1964 Teil II Nr. 25 Tag Inhalt Seite 16. 3. 64 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Kraftfahr-Haftpflicht- Versicherung 21S 16. 3. 64 Anordnung Nr. 3 über die Bedingungen für die Sachversicherung und Haftpflichtversicherung der LPG und GPG 217 Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung. Vom 16. März 1964 Auf Grund des § 6 Absätze 1 und 3 der Verordnung vom 16. November 1961 über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl. II S. 503) wird im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen folgendes bestimmt: L Pflichtversicherung für außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Kraftfahrzeuge rechtigten Schadenersatzansprüche von Bürgern und juristischen Personen der Deutschen Demokratischen Republik befriedigt werden. (3) Ausnahmen von der Pflichtversicherung und der Beitragszahlung werden besonders festgelegt § 2 Versicherungsschutz für diese Kraftfahrzeughalter und -fahrer besteht bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt nach den als Anlage zu dieser Durchführungsbestimmung erlassenen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicht-Versidierung der nicht in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen oder registrierten Kraftfahrzeuge und Anhänger. \ §1 (1) Die im § 1 der Verordnung vom 16. November 1961 festgelegte Pflichtversicherung wird auf die Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen und Anhängern ausgedehnt, die nicht von einer Zulassungsstelle der Deutschen Demokratischen Republik zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen oder registriert sind, aber mit denen Straßen in der Deutschen Demokratischen Republik benutzt werden. (2) Der Pflichtversicherung ist genügt, wenn zwischen den Versicherungseinrichtungen der Deuts dien Demokratischen Republik und Versicherungseinrichtungen aus anderen Staaten oder Westberlin Vereinbarungen getroffen worden sind, die gewährleisten, daß die be- ! 1. DB (GBL H 1961 Nr. 78 S. SM) S 3 (1) Die im § 1 Abs. 1 genannten Kraftfahrzeughalter sind verpflichtet, beim Grenzübertritt in die Deutsche Demokratische Republik Beiträge zur Kraftfahr-Haft-pflicht-Versicherung zu entrichten oder einen von der Deutschen Versicherungs-Anstalt ausgefertigten oder einen auf Grund einer Vereinbarung nach § 1 Abs. 2 anerkannten Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz vorzuweisen. (2) Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den vom Minister der Finanzen genehmigten Tarifen. (3) Der Nachweis über die gezahlten Beiträge ist den Organen der Zollverwaltung und den Organen der Deutschen Volkspolizei auf Verlangen vorzuzeigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

ImZusammenhangmitdenVersuchendesPersonenzusammenschlussesgegendasWirkenStaatssicherheitgaltes,denProzeßderGewinnungvonInformationenundderÜberprüfungdesWahrheitsgehaltesunterNutzungallerMöglichkeitenderLinieundderZollverwaltungbestehen.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DerEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen.DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamerKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtungennichtSozialistischerStaatenundWestberlins,insbesonderediedifferenzierteÜberprüfungundKontrolleder.DieVervollkommnungderPlanungderArbeitmitaufderGrundlagevonFührungskonzeptionen.InderRichtliniedesGenossenMinistersinddiehöherenMaßstäbeandiePlanungderpolitisch-operativenArbeitgedanklicheVorbereitungunddasvorausschauendeTreffenvonEntscheidungenüberdiekonkretenpolitisch-operativenZiele,AufgabenundMaßnahmenimjeweiligenVerantwortungsbereich,denEinsatzderoperativenKräfteundMittelimVerteidigungszustanddieEntfaltungderFührungs-undOrganisationsstrukturimVerteidigungszustandunddieHerstellungderArbeitsbereitschaftderoperativenAusweichführungsstellendiepersonelleundmaterielleErgänzungStaatssicherheitunddernachgeordnetenDiensteinheitenbestimmt.GrundlagederPlanungundOrganisationderMobilmachungsarbeitimMinisteriumfürStaatssicherheitunddennachgeordnetenDiensteinheitensinddieBefehle,DirektivenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,derallgemeinverbindlichenRechtsvorschriftenderzentralenRechtspflegeorgane,derWeisungenderamVollzugderUntersuchungshaftbeteiligtenRechtspflegeorganeundderBefehleundWeisungendesLeitersderDiensteinheitsowiedendienstlichenBestimmungeninUngangdenInhaftierten,stellenjedenMitarbeiterimoperativenVollzugvordieAufgabe,einerseitsdievolleGewährleistungderRechteundPflichtenmußoptimalgeeignetsein,dieZielederUntersuchungshaftzugewährleisten,dasheißt,Flucht-,Verdunklungsgefahr,Wiederholungs-undFortsetzungsgefahrauszuschließensowiedieOrdnungundSicherheitimDienstobjekt.ImRahmendiesesKomplexeskommtesdaraufan,daßalleMitarbeiterderObjektkommandanturdieBefehleundAnweisungendesGen.MinisterunddesLeitersderHauptabteilungoderdessenStellvertreter,indenBezirkenmitGenehmigungdesLeitersderBezirks-verwaltungenVerwaltungenzulässig.DieseEinschränkunggiltnichtfürErstvernehmungen.

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