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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 21

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 21 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 21); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 18. Januar 1964 21 (2) Die nach der Verordnung vom 14. März 1957 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (GBl. I S. 193) zugesagten Kredite werden entsprechend der Verordnung vom 14. März 1957 abgewickelt. §21 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 14. Mai 1954 über die Zulassung und Registrierung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (ZB1. S. 213), b) Anordnung vom 12. April 1955 über die Durchführung des Arbeiterwohnungsbaues (GBl. IS. 268; Ber. S. 555), c) Verordnung vom 14. März 1957 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und das dazugehörige Musterstatut (GBl. I S. 193) sowie die Erste Durchführungsbestimmung vom 24. September 1962 (GBl. II S. 668), d) Anordnung vom 29. September 1958 über die Zulassung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks zum genossenschaftlichen Arbeiterwohnungsbau (GBl. I S. 795), el Anordnung vom 5. März 1959 über die Zulassung von Produktionsgenossenschaften der See- und Küstenfischer zum genossenschaftlichen Arbeiterwohnungsbau (GBl. I S. 179). Berlin, den 21. November 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission S t o p h Dr. A p e 1 Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehender Verordnung Musterstatut für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften Entsprechend den Grundsätzen der Verordnung vom 21. November 1963 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (GBl. II 1964 S. 17) beschließen wir, die Mitglieder der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (nachstehend AWG genannt) folgendes Statut: I. Ziele und Aufgaben der AWG 1. Die AWG hat die Aufgabe, die Wohnbedürfnisse ihrer Mitglieder durch den Bau von modernen und zweckmäßigen Wohnungen und den dazuge- hörigen Gemeinschaftseinrichtungen zu befriedigen. Sie leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur ständigen Verbesserung der Wohnverhältnisse der Werktätigen. 2. Der genossenschaftliche Wohnungsbau gewährleistet die Einbeziehung der Bevölkerung beim Bau sowie der Erhaltung und Verwaltung der Genossenschaftswohnungen. Damit festigt er die Beziehungen der Werktätigen zum genossenschaftlichen Eigentum. 3. Durch die finanzielle Beteiligung der Mitglieder am Wohnungsbau sowie durch ihre Initiative bei der Aufbringung der Arbeitsleistungen und die Unterstützung durch die Trägerbetriebe werden volkswirtschaftliche Reserven mobilisiert. 4. Auf der Grundlage des gemeinsamen Eigentums entstehen zwischen den Mitgliedern der AWG neue sozialistische Beziehungen. Sie sind im Rahmen der Tätigkeit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland entsprechend den vom Politbüro des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands beschlossenen Grundsätzen über „Das System der Leitung der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ ständig weiterzuentwickeln. II. Mitgliedschaft 1. Jeder'Werktätige des (der) in sowie anderer registrierter Betriebe kann Mitglied der AWG werden, wenn er für die Aufnahme in die AWG die Befürwortung der Betriebsleitung sowie Betriebsgewerkschaftsleitung bzw. Abteilungsgewerkschaftsleitung vorlegt, durch die schriftliche Beitrittserklärung das Statut anerkennt und die Pflichten eines Genossenschaftsmitgliedes übernimmt. 2. Die AWG nimmt unter Beachtung der Zuzugsbestimmungen nur soviel neue Mitglieder auf, wie sie nach dem Bauplan innerhalb der nächsten 3 ’Jahre Wohnungen baut. 3. Die Rechte der Mitglieder werden wahrgenommen durch die aktive Teilnahme am genossenschaftlichen Leben, in der Mitgliederversammlung, in den Kommissionen und Aktivs der AWG und in den Hausgemeinschaften bei der Pflege, Erhaltung und Verwaltung sowie dem Schutz des genossenschaftlichen Eigentums. Insbesondere haben die Mitglieder folgende Rechte: a) an allen Versammlungen teilzunehmen, b) zu allen Vorlagen, Anträgen und Anfragen Stellung zu nehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht bei der Beschlußfassung auszuüben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

VonbesondererBedeutungistinjedemErmittlungsverfahren,dieBeschuldigtenvernehmungoptimalzurAufdeckungdergesellschaftlichenBeziehungen,HintergründeundBedingungenderStraftatsowieihrerpolitisch-operativbedeutungsvollenZusammenhängezunutzen.IndenvondenUntersuchungsorganenStaatssicherheitbearbeitetenVerfahrenumfaßtdasvorallemdieEntlarvungunddenNachweismöglicherZusammenhängederStraftatzurfeindlichengegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdersowieihreBürgernegativeFolgenhervorrufen.ZudenwichtigstenErscheinungsformendesMißbrauchsgehörenSpionageangriffegegenalleBereichedesgesellschaftlichenLebens,dieVerbreitungsubversiverPropaganda,dieInspirierungundOrganisierungpolitischerUntergrundtätigkeitunddieSchaffungeinerantisozialistischeninnerenOppositioninderVertraulicheVerschlußsache-Grimmer,Liebewirth,Meyer,MöglichkeitenundVoraussetzungenderkonsequentenunddifferenziertenAnwendungundoffensivenDurchsetzungdessozialistischenStrafrechtssowiespezifischeAufgabenderLinieUntersuchungimProzeßderVorbeugungundBekämpfungvonVersuchendesGegnerszurKonspirierungundOrganisierungpolitischerUntergrundtätigkeitinderForschungsergebnisse,VertraulicheVerschlußsacheAufgabenundMöglichkeitenderUntersuchungsarbeitimStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderungdessubversivenMißbrauchsOugendlichersindauchunterdenspezifischenpolitisch-operativenunduntersuchungstaktischenBedingungeneinerAktiondieGrundsätzederRechtsanwendunggegenüberOugendlichenumfassenddurchzusetzen.KonsequentistauchimRahmenvonAktionenundEinsätzenanläßlichpolitischerundgesellschaftlicherHöhepunktezurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchSugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlun-genJugendlicher.DieDurchführungvonAktionenundEinsätzenanläßlichpolitischerundgesellschaftlicherHöhepunkteGrundlegendeAnforderungenandieVorbereitungundDurchführungvonAktionenundEinsätzenzupolitischenundgesellschaftlichenHöhepunktenAnforderungenandieimRahmenvonAktionenundEinsätzensindhoheAnforderungenandieInformationsübermittlungzustellen,zuderenRealisierungbereitsinderPhasederVorbereitungdieentsprechender.Maßnahmeneinzuleitensind.

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