Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 21

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 21 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 21); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 18. Januar 1964 21 (2) Die nach der Verordnung vom 14. März 1957 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (GBl. I S. 193) zugesagten Kredite werden entsprechend der Verordnung vom 14. März 1957 abgewickelt. §21 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 14. Mai 1954 über die Zulassung und Registrierung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (ZB1. S. 213), b) Anordnung vom 12. April 1955 über die Durchführung des Arbeiterwohnungsbaues (GBl. IS. 268; Ber. S. 555), c) Verordnung vom 14. März 1957 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und das dazugehörige Musterstatut (GBl. I S. 193) sowie die Erste Durchführungsbestimmung vom 24. September 1962 (GBl. II S. 668), d) Anordnung vom 29. September 1958 über die Zulassung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks zum genossenschaftlichen Arbeiterwohnungsbau (GBl. I S. 795), el Anordnung vom 5. März 1959 über die Zulassung von Produktionsgenossenschaften der See- und Küstenfischer zum genossenschaftlichen Arbeiterwohnungsbau (GBl. I S. 179). Berlin, den 21. November 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission S t o p h Dr. A p e 1 Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehender Verordnung Musterstatut für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften Entsprechend den Grundsätzen der Verordnung vom 21. November 1963 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (GBl. II 1964 S. 17) beschließen wir, die Mitglieder der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (nachstehend AWG genannt) folgendes Statut: I. Ziele und Aufgaben der AWG 1. Die AWG hat die Aufgabe, die Wohnbedürfnisse ihrer Mitglieder durch den Bau von modernen und zweckmäßigen Wohnungen und den dazuge- hörigen Gemeinschaftseinrichtungen zu befriedigen. Sie leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur ständigen Verbesserung der Wohnverhältnisse der Werktätigen. 2. Der genossenschaftliche Wohnungsbau gewährleistet die Einbeziehung der Bevölkerung beim Bau sowie der Erhaltung und Verwaltung der Genossenschaftswohnungen. Damit festigt er die Beziehungen der Werktätigen zum genossenschaftlichen Eigentum. 3. Durch die finanzielle Beteiligung der Mitglieder am Wohnungsbau sowie durch ihre Initiative bei der Aufbringung der Arbeitsleistungen und die Unterstützung durch die Trägerbetriebe werden volkswirtschaftliche Reserven mobilisiert. 4. Auf der Grundlage des gemeinsamen Eigentums entstehen zwischen den Mitgliedern der AWG neue sozialistische Beziehungen. Sie sind im Rahmen der Tätigkeit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland entsprechend den vom Politbüro des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands beschlossenen Grundsätzen über „Das System der Leitung der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ ständig weiterzuentwickeln. II. Mitgliedschaft 1. Jeder'Werktätige des (der) in sowie anderer registrierter Betriebe kann Mitglied der AWG werden, wenn er für die Aufnahme in die AWG die Befürwortung der Betriebsleitung sowie Betriebsgewerkschaftsleitung bzw. Abteilungsgewerkschaftsleitung vorlegt, durch die schriftliche Beitrittserklärung das Statut anerkennt und die Pflichten eines Genossenschaftsmitgliedes übernimmt. 2. Die AWG nimmt unter Beachtung der Zuzugsbestimmungen nur soviel neue Mitglieder auf, wie sie nach dem Bauplan innerhalb der nächsten 3 ’Jahre Wohnungen baut. 3. Die Rechte der Mitglieder werden wahrgenommen durch die aktive Teilnahme am genossenschaftlichen Leben, in der Mitgliederversammlung, in den Kommissionen und Aktivs der AWG und in den Hausgemeinschaften bei der Pflege, Erhaltung und Verwaltung sowie dem Schutz des genossenschaftlichen Eigentums. Insbesondere haben die Mitglieder folgende Rechte: a) an allen Versammlungen teilzunehmen, b) zu allen Vorlagen, Anträgen und Anfragen Stellung zu nehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht bei der Beschlußfassung auszuüben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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