Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 204

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 204 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 204); 204 Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 21. März 1964 § 4 Aufbau- und Investitionsbauleitungen (1) Aufbau- bzw. Investitionsbauleitungen haben die aus der Neuregelung der Industrieabgabepreise entstehenden Mehraufwendungen an Verwaltungskosten, die sich aus der Abnahme von Kohle, Koks, Elektroenergie, Gas und Wärme ergeben, aus ihren Einnahmen aus Gebühren für die Bauleitungstätigkeit zu finanzieren. (2) Mehraufwendungen der Aufbau- und Investitionsbauleitungen, die aus der Beistellung von Kohle, Koks, Elektroenergie, Gas und Wärme auf Grund gesetzlicher Bestimmungen eintreten, sind im Rahmen der für die jeweiligen Investitionsmaßnahmen geplanten Mittel zu finanzieren. § 5 Durchführung von Funktionsproben Bei Funktionsproben, Probebetrieb sowie Leistungsversuchen und ähnlichem gemäß § 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 13. September 1962 zur Verordnung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen (GBl. II S. 595) sind die gegenüber dem Projekt anfallenden Mehraufwendungen für Kohle, Koks, Elektroenergie, Gas und Wärme aus den geplanten Mitteln für die jeweiligen Investitionsmaßnahmen zu finanzieren. § 6 Beizustellende Erzeugnisse der Feuerfestindustrie Betriebe, die für Generalreparaturen an Ofenbauten und Kesseleinmauerungen Erzeugnisse der Feuerfestindustrie beistellen, haben die Materialbeistellung zu Preisen nach dem Stand vom 1. April 1964 abzurechnen. Die dadurch bei der Ausführung von Generalreparaturen auftretenden Mehraufwendungen sind aus den geplanten Mitteln für die jeweiligen Investitionsmaßnahmen zu finanzieren. § 7 Nachweis der Mehraufwendungen Mehraufwendungen gemäß § 3 Abs. 2 Buchst, b und Abs. 3, § 4 Abs. 2 und §§ 5 und 6, die durch zusätzliche Einsparungen der Betriebe, Aufbau- bzw. Investitionsbauleitungen, der WB bzw. Planträger nicht gedeckt werden können, sind den die Investitionen finanzierenden Kreditinstituten nachzuweisen. Die Keditinstitute sind ermächtigt, in begründeten Fällen die Überschreitung der geplanten finanziellen Mittel zu genehmigen. Anordnung über den Bezug von Kraftstoffen durch den Kohleplatzhandel für die Durchführung von Kohletransporten. (Werkverkehr) Vom 27. Februar 1964 Im Zusammenhang mit der Industriepreisreform für feste Brennstoffe sind auch die Handelsspannen und Zuschläge für den Kohleplatzhandel neu geregelt worden. Die Handelsspannen und Zuschlagsätze für den gesamten Kohleplatzhandel nach der Preisanordnung Nr. 3002 vom 21. Januar 1964 Kohle und Koks (Sonderdruck Nr. P 3002 des Gesetzblattes) berücksichtigen die Abschaffung des Bezuges preis-6 ermäßigter Kraftstoffe durch den Kohleplatzhandel für den Transport fester Brennstoffe. Hierzu wird in Übereinstimmung mit dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Diese Anordnung gilt für alle Betriebe des staatlichen, halbstaatlichen, genossenschaftlichen und privaten Kohleplatzhandels sowie für den Kommissionshandel. § 2 Die unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Betriebe aller Eigentumsformen erhalten mit Wirkung vom 1. April 1964 für die Durchführung von Transporten an festen Brennstoffen im eigenen Werkverkehr keine Kraftstoffbezugsmarken zum Bezug preisermäßigter Kraftstoffe. Diese Betriebe beziehen für den Transport fester Brennstoffe im Werkverkehr die Kraftstoffe zu den festliegenden Freiverkaufspreisen des VEB Minol. § 3 Kraftstoffe im Sinne dieser Anordnung sind Vergaserkraftstoff und Dieselkraftstoff. § 8 Preisdifferenzen bei Eigenleistungen für betriebliche Investitionen Die Ziff. 2 des § 1 Abs. I der Anordnung Nr. 1 vom 1. Februar 1964 über die Zahlung von Preisdifferenzen im Zusammenhang mit der Industriepreisreform (GBl. II S. 151) erhält folgende Fassung: „2. für Eigenleistungen für betriebliche Investitionen, bei denen Erzeugnisse verwendet werden, die vom Betrieb zu Preisen nach dem Stand vom 1. April 1964 (neuer Preis) zu berechnen sind, wenn eine besondere Bestätigung des Ministers der Finanzen vorliegt.“ § 9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. April 1964 in Kraft. Berlin, den 12. Mörz 1964 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers § 4 Soweit die Nutzlastfahrzeuge des Kohleplatzhandels außerhalb des eigenen Werkverkehrs für feste Brennstoffe im Aufträge der Kraftverkehrsdienststellen zur Erfüllung anderer Transportaufgaben eingesetzt werden, erhalten die Betriebe des Kohleplatzhandels Kraftstoff bezugsmarken bzw. Kontingente für den Bezug preisermäßigter Kraftstoffe. § 5 Diese Anordnung tritt am 1. April 1964 in Kraft. Berlin, den 27. Februar 1964 Der Minister für Verkehrswesen I. V.: Scholz Staatssekretär Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Wittik Minister und Erster Stellvertreter des Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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